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Kanalanschlussgebühr für Carport? [NÖ]

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.10. - 22.10.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo Leute,

habe eine kurze Frage.

Wir haben unser Doppelcarport von Anfang an so geplant, das es "freistehend" ist aber doch an die Hauswandangebaut ist.
Zur besseren Erklärung, es wurde uns erklärt dass ein Carport sollte das Haus einstürzen, stehen bleiben muss, sprich auch bei der Hausseite Steher benötigt, um nicht in die Kanalanschlussgebühr reinzufallen.

Dies haben wir auch so eingereicht, und auch so geplant.

Unser Carportbauer hat uns zwar jetzt das Carport aufgestellt, aber ohne Steher auf der Wandseite, sondern mit Wandmontagekonsolen.
Nach Rücksprache mit Ihm meinte er dass dies optisch schöner wirkt (würde ich auch so sehen), aber wenn wir es wollen er halt nur zur Optik Steher einbauen könnte (Punktfundamente dafür wurden von Anfang an eingeplant und sind auch gemacht).

Nun würde mich natürlich interessieren wie der Sachverhalt hier genau wirklich aussieht für NÖ?

Das Carport ist nur an 2 Seiten geschlossen (Haus und Geräteschuppen).

Eventuell kann mich hier wer rechtlich aufklären, nicht dass wir dann eine "böse Überraschung" erleben.

LG

  •  koeni62
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#1)

zitat..
apollo00 schrieb: Das Carport ist nur an 2 Seiten geschlossen

Mir wurde gesagt, dass ein Carport nur an einer Seite komplett verschlossen sein darf.
Die anderen Seiten maximal zu 50% - ansonsten zählt es nicht mehr als Carport.
Info ist aber ohne Gewähr!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#2)

zitat..
apollo00 schrieb: Das Carport ist nur an 2 Seiten geschlossen (Haus und Geräteschuppen).

Du meinst: an 2 Seiten grenzen unmittelbar (andere) Gebäudewände an, oder? Du meinst vermutlich nicht, dass das Carport an 2 Seiten eigene Wände hat?

Ansonsten: die ursprüngliche Information ist schon richtig. Das Carport darf unmittelbar neben Hauswand stehen, sich jedoch nicht auf dieser abstützen!

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
22.10.2019  (#3)
Zur besseren Erklärung:

An einer Seite ist es von der Hauswand geschlossen.
An der hinteren Seite, befindet sich ein direkt angebauter und integrierter Geräteschuppen, das mit dem selben Dach verbunden ist und auch aus dem selben Material gebaut ist, hier ist aber noch ca. 1,5m zwischen diesem Schuppen und Haus frei, wo später ledeglich eine Tür eingebaut wird.


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  •  MissT
  •   Gold-Award
22.10.2019  (#4)
Ich würde es darauf ankommen lassen und es so lassen. Wenn tatsächlich irgendwann einmal jemand von Deinem Bauamt auf dieses Detail aufmerksam werden sollte, dann kannst Du die Steher immer noch ergänzen. Wenn Dir wohler ist, dann kann sie Dir der Zimmerer ja jetzt schon geben und Du lagerst sie für den Fall der Fälle ein. Schau Dich mal bei Dir in der Gegend genauer um: Ich trau mich wetten, Du wirst einige Carports finden, die an eine Hauswand angebaut sind und keine Steher haben. 

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  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
22.10.2019  (#5)

zitat..
MissT schrieb: Ich trau mich wetten, Du wirst einige Carports finden, die an eine Hauswand angebaut sind und keine Steher haben.

Worauf man besser nicht wettet ist, wie diese Carports eingereicht wurden und ob Anschlussgebühren dafür bezahlt wurden oder nicht 

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