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Was willst da melden, der Schacht gehört ja dir.
Ist das dein kanalschacht? Ich habe so ein ähnliches Problem, und muss den Schacht um ca. 2 m versetzten, auf meine Kosten versteht sich. Da es sich ja um einen Sickershcacht für oberflächenwasser handelt, so zumindest in unserer Gemeinde, hättest du die Möglichkeit den Schacht eben zu versetzen, oder gegen ca. 20€ im Quartal das Regenwasser i. Den Abwasserkanal einzuleiten. Weiters ist es ja so das der Sickershcacht wohl auch für die Drainage genutz werden sollte, oder? Also musst du den sowieso von der Tiefe, dem Volumen und dem Abstand an dein neues Haus anpassen musst. Sickershcacht für Regenwasser ist also dein Problem, und du kannst diesen wohl irgendwo auf deinem Grundstück einsetzten, jedenfalls so das das Sickerwasser nicht in den Keller rinnt ![]() |
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naja ich würd meinen der Schacht gehört nicht uns. Wir haben ihn nicht gemacht, das war die gemeinde. jeder hat auf seinen Grund zwei kanalschächte. bei allen anderen Plätzen sind sie weiter weg von der 3m Linie und somit kein problem für das Bauvorhaben. unsere beiden sind versetzt, so das eben der eine stört.
ich versteh also nicht warum es mein problem ist bzw warum ich mich auf meine kosten drum kümmern muss. die gemeinde hat ihn gemacht und zwar so das wir nicht aber der erlaubten 3m Linie unser haus bauen können bzw den Keller. ich würde meinen dass die gemeinde das zu ändern hat. ich weiß auch nicht ob es die option gibt das Regenwasser in den Abwasserkanal zu leiten. er wurde ja extra deswegen gemacht, weil in unserer gemeinde oft Probleme bezüglich Kanal übergehen entstehen wenn es stark regnet. deswegen der extraschacht. |
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Ich bin gespannt. Schreibst bitte was bei der Gemeinde rausgekommen ist.
Neumünster wäre das eindeutig das Problem des Grundbesitzers, da die Gemeinde vielleicht den Sickerschacht im Zuge des Kanalbaues errichtet hat. Da die Gemeinde den Kanal nicht für Strßengewässer verwendet, was auch vorkommt, sondern der Schacht für dein Oberflächenwasser damit, für dieses Wasser trägst du die Verantwortung und die Entsorgungspflicht, also wird es wohl dein Problem sein. Es steht übrigens nirgends das die 3m Bauwich freigehalten werden müssen. Es können ja auch 4 sein. Weiters wäre interessant ob im Bebauungsplan eine Baulinie in der Sträßenflucht eingezeichnet ist, bei mir zB 5m - es ist ja nicht gesagt das du im vorderen Bauwich auf 3M bauen darfst. Das kannst du aber alles bei der Gemeinde abklären. Ich wünsche dir das die Gemeinde dein Problem löst, es würde mich interessieren was dabei raus kommt. Lg |
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Hallo.
War schon auf der Gemeinde, sie hatten schon mal so einen Fall nur weiß er nicht wie sie das gelöst haben. Der Bürgermeister schaut sich das auf jeden Fall heute an. Mal schauen.... Im Bebauungsplan ist die 3m Linie eingezeichnet, also gehe ich davon aus, dass ich dort anfangen darf zu bauen. Und wenn ich den Plan einreiche, und es passt alles und ich bekommen die Absegnung der Gemeinde, dann erwarte ich auch, dass ich dann so bauen kann, wie es am Plan ist und nicht das halbe Haus umplanen muss, nur weil der Kanal so blöd gemacht wurde. |
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Oberflächenwasser muss, je nach Gemeinde, auf dem eigenen
Grundstück entsorgt werden. dh. dein Dachwasser darf nicht in den Kanal geleitet werden. Dafür musste ich ebenfalls eine Zisterne auf meinem Grund errichten. (Ich nutze das Regenwasser für meinen Garten). Wer ist für die Kosten der Zisterne bei dir aufgekommen? |
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Das ist keine Zisterne, das ist ein normaler Kanalschacht so wie jeder andere. Nur das keine Rohre weggehen und es irgendwo in den Kanal geleitet wird, sonder das unten Schotter ist und das Oberflächen Wasser dort versickert. Das wurde im Zuge der Aufschließung gemacht, auf jedem Grundstück in diesem Baugebiet. Ich hab also nichts bezahlt. |
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Genau das nennt man einen Sickerschacht.
Wasser wird eingeleitet und versichert dann durch den Schotter, sofern der Boden Sickerfähig ist. Normalerweise ist dieser Eigentum des Grundeigentümers. Auch der Hausanschlussschacht an den Kanal ist Eigentum mein Eigentum, der öffentliche Kanal endet an der Stelle. Bist du sicher das der der Gemeinde gehört und nicht bei der Aufschliessung vom vorigen Eigentümer hergestellt wurde? |
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Zusatzfrage zur Baufluchtlinie:
MUSST du an der 3-m-Linie bauen und ist das nur der min. mögliche Abstand? |
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war die gemeinde evtl verkäufer? |
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@atma you got it. wir haben den platz direkt von der gemeinde gekauft. Das gebiet wurde erst letztes Jahr aufgeschlossen. bisheriger stand: ich war vorher am platz mitn Bürgermeister und dem planer des Kanalsystems dort. dieser schaut, dass er das so schnell wie möglich hinkriegt. was bisher fix ist: ich zahl nix und die gemeinde auch nicht. ![]() @sir_rws ich muss nicht an der 3m Linie bauen, ich kann. aber der plan ist eingereicht und fix, am Donnerstag kommt der Bagger, was soll ich da jetzt noch groß ändern? |
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Hallo jb360, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kanal für Oberflächenwasser |
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und was steht im kaufvertrag? nur der grund oder grund mit darauf befindlichem sicherschacht und kanal?
prinzipiell find ichs gut, dass die gemeinde das gleich fertig macht und ihr damit keine arbeit mehr habt und zugleich auch relativ sicher ist, dass oberflächenwasser nicht in den kanal kommen. is halt die frage, wie die gemeinde das damals beauftragt hat... aber ich geh mal davon aus, dass der auftrag war, den sickerschacht innerhalb der 3m linie zu bauen... somit passt das schon, wenn der planer sich darum kümmert und das versetzt. |
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Wenn das Haus Bauklasse 2 wird muss er sowieso rein rutschen.
Nur wenn es nach BK1 baut geht sich das mit den 3m aus. Trotzdem würde ich min. 2m oder mehr Abstand vom Haus zum Sickerschacht halten. Ich muss auch einen bauen (kostet wieder ein paar 1000er) da gibts schon einen. Also gespart. |
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um die 3.500 EUR haben uns beide sickerschächte gemeinsam gekostet... wobei ich schon bei baumeister bin, je mehr abstand, desto gut... |
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Was ist Bauklasse 2 und 1?
Jedenfalls wird der Sickerschacht heute Vormittag von der Firma die falsch platziert hat versetzt, er rückt dann näher zur Straße und ist somit genau zwischen Straßenlinie und der 3m Baulinie. Also mit 2m Abstand oder so ist nix, wir bekommen aber einen Dichtbetonkeller, dann sollte das also kein Problem darstellen. |
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,,,, - Bauklasse 1 = bis 5m mittlere Höhe
Bauklasse 2 = bis 8m mittlere Höhe lg, |
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TIPP:
Wenn der Schacht versetzt wird, darauf achten das das Schotterbett bereits auf die künftige Dachfläche angepasst wird, das also genug Sickerraum vorhanden ist. Weiters einfach darauf achten dass das Schotterbett und der Schacht einfach 1-2 tiefer ist als die künftige Fundamentplatte, wenn du schon nur 1,5m Abstand zum künftigen Keller hast. Dichtbetonkeller ist NICHT Wasserdicht - nur zur Info! Weisse oder Schwarze Wanne musst du Bestellen! |
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OT: Das halt ich für Lötzinn, ich bin auch 3 Meter von der Straße weg und 7,7 Meter an der Straßenfront hoch... wenns der Bebauungsplan zuläßt warum nicht? |
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Was soll ich da viel bestimmen wo der Sickerschacht hinkommt und wie groß er ist. Ich zahl ihn nicht und er wurde im Zuge der Aufschließung von der Gemeinde gemacht. Also denke ich nicht, dass ich Mitspracherecht habe.
Wie dem auch sei, der Schacht wurde sofort am nächsten Tag in der Früh versetzt und passt jetzt. |