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judikate und entscheidungen

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  •  creator
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1.2. - 28.2.2013
19 Antworten 19
19
ich hab' mir gedacht, die eröffnung eines threads mit laufenden judikaten ist kürzer und übersichtlicher als die jeweiligen verbraucherrecht-, falschberatungs- oder gesetzwidrige-klausel-threads. wenn's fragen dazu gibt, kann man zur jeweiligen entscheidung einen sub-thread eröffnen oder einfach reinposten. schau' ma mal, ob's so wird.

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1.2.2013  (#1)
Haftung der Bank für selbständige Berater - OGH 17.12.2012, 4 Ob 129/12t:

zitat..
Hat eine Bank ein selbständiges Vermögensberatungsunternehmen als „Vertriebspartner“ ständig mit der Vermittlung eines Anlageprodukts betraut, so haftet sie ihren Kunden für eine mangelhafte Beratung durch Mitarbeiter dieses Unternehmens.


http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=771&l_start=0&x_start=6

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1.2.2013  (#2)
kapitalsparbücher:zinsen nur für "volle monate" gesetzwidrig - 2 klauseln der bawag-psk sind gesetzwidrig:
OGH 19. 12. 2012, 7 Ob 64/12f http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=774&l_start=0&x_start=3

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4.2.2013  (#3)
eine lehrstunde, wie man unliebsame gutachter loswird, - liefert gerade die meinl-bank:

zitat..
Die Meinl Bank hatte Geyer auf detaillierte Auskunft über seinen Versicherungsschutz für allfälligen Schaden aus seiner Gutachtertätigkeit geklagt.


http://wien.orf.at/news/stories/2570070/

natürlich ist sie damit erstinstanzlich abgeblitzt - aber da gibt's noch den instanzenzug und dann viel spaß beim entkräften des einwands der voreingenommenheit wegen der klage...emoji

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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.


  •  gloitom
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5.2.2013  (#4)
@creator - Irgendwie funktionieren deine http://ogh.gv.at links nur so lange, bis ein neuer Eintrag hinzukommt.

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5.2.2013  (#5)
@gloitom: danke für den tipp, nur bei mir funzen diehab's gerade wieder ausprobiert... die führen zum richtigen beitrag auf der ogh-page.
kann daher ned nachvollziehen, ob das dein problem oder das der darstellung nach forensoftware und verwendetem browser/endgerät ist...emoji

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12.2.2013  (#6)
haftung der bank für aktienverluste bei falschinformation - an vertriebspartner - jetzt veröffentlicht der ogh mal seine meinung zur constantia privatbank bzw. den erkennbaren falschinformationen an "vertriebspartner" wie z.b. dem awd:

zitat..
OGH: Haftung der Bank für Aktienverluste bei falscher Information an Vertriebspartner
12.02.13

OGH spricht sich für eine Haftung der Bank aus, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.

Dem Verfahren liegen Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die Aviso Zeta Bank (vormals Constantia Privatbank) zugrunde, die auch auf kursmanipulative Vorgänge gestützt wurden. Die Anleger sahen im Herbst 2007 von dem von ihnen angedachten Verkauf ihrer Immofinanz-Aktien deshalb ab, weil ihr AWD-Berater unter Berufung auf von der CPB bzw Immofinanz erteilte Informationen über eine "bloß vorübergehende Marktdelle" zum Behalten der Aktien geraten hatte. Ab der zweiten Jahreshälfte verfiel der Kurs.
Unter Rückgriff auf das börsegesetzliche Marktmanipulationsverbot (§ 48a Abs 1 Z 2 lit c) bejaht der OGH die Haftung der Bank, wenn die von ihr im Vertriebsweg gestreuten - und damit gerade zur Weiterleitung an die Kunden bereit gestellten - Informationen irreführend oder unrichtig sind und ihr dies bekannt war oder fahrlässig nicht bekannt war. Die Haftung gilt nach dem OGH "jedenfalls" den Kunden gegenüber, die über diesen Vertriebsweg betreut werden. Offen lässt der OGH, ob darüber hinaus auch ein weiterer Personenkreis in den Schutzbereich der Regelungen fällt und Schadenersatzansprüche ableiten kann.
OGH 24.01.2013, 8 Ob 104/12w

www.verbraucherrecht.at

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12.2.2013  (#7)
zu den mel-zertifikaten hat der ogh auch eine eindeutige - meinung: http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=779&l_start=0&x_start=4

zitat..
Wenn ein durch den Erwerb und den folgenden Wertverlust von Zertifikaten der Meinl European Land Ltd (MEL) geschädigter Anleger ein (bestimmtes) Vergleichsangebot der Meinl Bank nicht annimmt, verstößt er nicht gegen seine Schadensminderungspflicht.


war ja auch eine spaßige sichtweise der beklagten: wennst unser ganz supertolles vergleichsanbot ned annimmst, trägst die folgen aus den auflaufenden verlusten... da braucht man natürlich auch den ogh, diese chuzpe abzudrehen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
14.2.2013  (#8)
Rechtsmissbräuchliche Änderung eines Kreditvertrags - soviel zum gerücht über denbösen vki, der die fwk-kreditnehmer in die kovertierung trieb...

vielmehr beweist das erkenntnis des ogh, dass die banken ihren fwk-kunden dämliche zettel unterschoben, damit sie bei kursverlusten schön automatisch konvertieren konnten, ohne blöd weiter nachfragen zu müssen... blöd, dass die textlich unbestimmten zettel jetzt gesetzwidrig sind...

wer also auch opfer einer konvertierung wurde, wo nicht explizit auf eine ganz konkrete erfüllunggefährdung im einzelfall abgestellt wurde, kann sich jetzt den schaden von der bank zurückholen:

http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=784&l_start=0&x_start=0

Die nach Einräumung eines Fremdwährungskredits nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsänderung durch Festlegung eines „Stop-loss-Limits“ von 15 % für die automatisierte Konvertierung in den Euro ist nichtig, wenn dabei nicht auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung der Bank abgestellt wird.



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  •  creator
  •   Gold-Award
24.2.2013  (#9)
t-mobile: abschlagszahlung bei kündigung vor ablauf der - mindestvertragsdauer rechtswidrig - noch nicht rechtskräftig: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2932&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=6376bd4abbfbc735090db340c6822fe2

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
24.2.2013  (#10)
Die glauben anscheinend wirklich die kunden sind besonders deppad... dass so etwas rechtswidrig ist wird in der Rechtsabteilung schon bekannt gewesen sein...

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.2.2013  (#11)
es ist halt ein rechnenbeispiel: wenn sich 1 aufregt und 999 - zahlen, kannst auch ein verfahren verlieren...



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  •  creator
  •   Gold-Award
25.2.2013  (#12)
bei ebay gibt's laut ogh jetzt ein rücktrittsrechtwär# auch beim baustellenauto interessant: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2931&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=982dfa153cce881d6e142c0ed28469d8

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
25.2.2013  (#13)
@creator - Präzisierung/Klarstellung:

- Auch für einen Ebaykauf galt immer schon ein Rücktrittsrecht: sofern ein PRIVATER Käufer bei einem GEWERBLICHEN Verkäufer kauft. Da hat sich nix dran geändert.

- Diese Entscheidung bezieht sich bloß auf "Bietauktionen", also dort wo mitgesteigert werden muß (die, die oft mit 1 Euro beginnen)

- Das Urteil war sehr vorhersehbar. Dass Ebay-Bietauktionen keine Versteigerungen im gesetzlichen Sinn sind, wurde, z.B. in Deutschland, schon vor vielen Jahren gerichtlich festgestellt. Der Gewerbliche Anbieter der hier geklagt hat, hatte sozusagen die Lizenz zum verlieren.

Wegen Baustellenauto:
Genau dafür hat das Urteil kaum eine Auswirkung, denn:
1. Ist es eher die Ausnahme dass ein GEWERBLICHER Anbieter ein Auto mittels Bietauktion anbietet (macht er in der Regel als Festpreis-Angebot).
2. Sind die Baustellenauto meinst Angebote von PRIVAT. Hier gibt's ohnehin kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

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  •   Gold-Award
25.2.2013  (#14)
das urteil war nicht wirklich vorhersehbar... immerhin gab's in 1. instanz ja eine abweisung und in 2. instanz eine klagsstattgebung. wer da schon weiß, wie's ausgeht, ist vielleicht hellseher, aber kein jurist emoji
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20130115_OGH0002_0040OB00204_12X0000_000 die fernabsatz-rl war auch noch interpretationsbedürftig...

erst jetzt sind die kriterien, ab wann jemand als unternehmer gilt (vgl. 2.2 im erkenntnis)und ob §5b z 4 kschg ("versteigerungen", 4. im erkenntnis) http://www.jusline.at/5b_KSchG.html zieht, definiert.
aus 4.2 wird ersichtlich, warum die deutsche rechtssprechung für ö. wurscht ist.

gerade für baustellenautos hat das erkenntnis relevanz, weil sehr oft "bastlerautos" mit dem großartigen hinweis "+4m" beim "pickerl" von schrotthändlern, die die kiste von der wrackbörse der versicherungen gekauft und irgendwie geflickt haben, weiterverhökert (mit/ohne "ust + nova")werden... und auch sehr aktive "privatleute" können nun auch ohne gewerbeschein als unternehmer qualifiziert werden.

dass gewerbler gern als privatleute auftreten, ist auch kein geheimnis, wenn man doch damit so schön gewährleistung ausschließen kann: http://www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/auto/subaru-tribeca-exclusive-54967706/?adId=54967706&

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
25.2.2013  (#15)
Dann bin ich halt Hellseher, wenn Du unbedingt meinst :)

Ich war hier schon immer der Meinung dass das genau so gesehen werden wird.
Alles andere wäre ja eine Aushebelung des Rückgaberechts gewesen. Notfalls hätte halt ein mangelhaftes Gesetz repariert werden müssen, das blieb aber eh erspart.
Jeder auch nur ansatzweise seriöse Onlinedealer hat die Ebay-Bietauktionen ja auch schon bislang wie "normale" Käufe gewertet.

Dass es "privatgewerbliche" gibt, ist nix neues.
Also private die ohne Gewerbeschein online dealen, aber eigentlich wie Unternehmer handeln (Regelmäßigkeit, Gewinnabsicht...).
Aber auch Unternehmer die halt ein bisl was nebenbei schwarz verkaufen.

Ist halt - wenn es der Verkäufer halbwegs geschickt macht - nur sehr schwer nachvollziehbar.

Auch ist die Grenze zwischen Privat und Gewerblich nicht immer eindeutig zu ziehen. Wenn jemand 15 Autos verkauft wird keiner glauben dass diese aus eigener Privatsammlung kommen. Heißt der Verkäufer Düringer scheint es aber plausibel.

Gibt in DE ja ganz wilde Urteile. Zum Beispiel Fälle in denen 25 Ebay-Bewertungen (und da gings nichtmal um Autos) innerhalb von 2 Monaten bereits als gewerbliches Handeln ausgelegt wurden. Abstrus.

Wobei man auch in die kuriose Situation kommen könnte, dass man zwar bzgl. Rückgaberecht etc. gewerblich gewertet wird (dieses daher anbieten/ankündigen muß), das Finanzamt aber trotzdem nix von einem wissen will.

Außerhalb Deutschlands (dort ist es halt Volkssport sich gegenseitig zu klagen und abzumahnen) wird das aber eh alles nicht so heiß gegessen. Der o.g. Autohändler hätte sich die ganze Gschicht auch ersparen können.

Wenn wir schon bei Privatgewerblich sind.
Da rollt ja eine traumhafte Pfusch-Lawine auf uns zu:

http://derstandard.at/1361240932880/Jagerhofer-steigt-ins-Paketgeschaeft-ein

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  •   Gold-Award
25.2.2013  (#16)
in ö wird's noch "wilder" als in ddenn wie im erkenntnis ausgeführt, ist die zahl von 100 bewertungen, die ebay als grenze für gewerblich setzt, völlig wurscht:

zitat..
Allerdings erfolgten diese Bewertungen freiwillig, sodass anzunehmen ist, dass die tatsächliche Zahl der Transaktionen höher lag. Zudem ist die Zahl als solche nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist vielmehr das für eine unternehmerische Tätigkeit geradezu typische Zusammenspiel von Einkauf, Bearbeitung (Reparatur, Zerlegen) und Verkauf. Es weist auf ein methodisches Vorgehen des Klägers hin und erforderte sowohl eine Organisation (Koordination von Einkauf, Bearbeitung und Verkauf; Überwachen der Gebote auf der Auktionsplattform) als auch eine Betriebsstätte (Lager, Werkstatt) und Betriebsmittel (Werkzeug). Auf dieser Grundlage besteht kein Zweifel am Vorliegen eines Unternehmens iSv § 1 Abs 2 KSchG. Die Tätigkeit des Beklagten kann keinesfalls mit der Auflösung einer privaten Sammlung (vgl in markenrechtlichem Zusammenhang 4 Ob 38/12k = jusIT 2012, 136 [Thiele] - The Sweet-CD) oder mit einer (vom Berufungsgericht erwähnten) „Liebhaberei“ gleichgesetzt werden.


wennst das also auch nur 1 mal gemacht hast, kannst für den rücktritt als gewerblich betrachtet werden... steuerrecht ist da wie die wertung als seriös

zitat..
ansatzweise seriöse Onlinedealer

wurscht.

offenbar muss der jagerhofer die million unbedingt wo versenken... emoji

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  •   Gold-Award
26.2.2013  (#17)
nicht rechtskräftig hat jetzt auch orange vor dem hg wien - verloren - 8 von 12 klauseln sind rechtswidrig, die indexklausel laut hg wien aber ned: http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2935&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=895b9349ce29bb3e6ccec584b58b3b40

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28.2.2013  (#18)
kontaminationen.wie wichtig es ist, kontaminationen im boden genau zu checken, zeigt der fall aus tirol - da spielt die eigentlich ungesetzliche bedngung des regressverzichts nur eine untergeordnete rolle: http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=794&l_start=0&x_start=0

schon spaßig, was sich da abgespielt hat. die gemeinde sitzt auf ener alten mülldeponie. die sieht man nicht mehr, daher könnte man schön umwidmen... und bingo, schon gibt es wen, den das interessiert.
wie löst man so was: man widmet um und macht zur bedingung, dass die gemeinde aus dem schneider sein soll... und jetzt spielt der ogh ned mit...


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  •   Gold-Award
28.2.2013  (#19)
achillessehnenriss - unfallversicherung - wieder mal ging's bis zum ogh, bis die versicherung zahlen musste:

zitat..
Nach ständiger Rechtsprechung reicht es zum Nachweis des Versicherungsfalls schon aus, wenn der Versicherungsnehmer Umstände dartut, die die Möglichkeit eines Unfalls naheliegend erscheinen lassen. Sache des Versicherers ist es, Umstände zu behaupten und zu beweisen, die dafür sprechen, dass kein deckungspflichtiger Unfall vorliegt, etwa weil das die körperliche Schädigung herbeiführende Ereignis nicht unabhängig vom Willen des Versicherten gewesen ist. Ist dem Versicherer dies gelungen, so muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass er dessen ungeachtet unfreiwillig einen Unfall erlitten hat (RIS-Justiz RS0080921).


das wollte die versicherung ned so ganz glauben - und 2 unterinstanzen haben das auch brav abgenickt, bis jetzt der ogh entscheiden durfte:
http://www.ogh.gv.at/aktuelles/detail.php?nav=17&id=792&l_start=0&x_start=2

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