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Irrtumsanfechtung möglich?

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  •  Gast der Hauskäufer
28.6. - 3.7.2009
2 Antworten 2
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Hallo.
Ich habe eine rechtliche Frage: Wir haben uns über einen Makler ein ca. 15 Jahre altes Haus gekauft. Mit dabei war eine voll ausgestattete Küche (inkl. Geräte), eine Alarmanlage, eine Sauna im Keller und ein Pool mit Gegenstromanlage im Garten. Dies wurde auch genauso im Angebot des Maklers beschrieben. Wir haben natürlich vor dem Kauf zwei genaue Besichtigungen gemacht, bevor wir uns entschieden haben.
Wir haben jedoch jetzt festgestellt, dass die Gegenstromanlage im Pool und die Alarmanlage im Haus defekt sind - und nachweislich vor dem Kauf schon defekt waren.

Gibt es hier die Möglichkeit die Reparaturen vom Verkäufer einzufordern?

Danke für eure Hilfe,
der Hauskäufer

  •  creator
29.6.2009  (#1)
was soll daran irrtum sein, wenn ihr vor der übergabe "natürlich vor dem Kauf zwei genaue Besichtigungen gemacht" habt?
max. kann gewährkleistung gefordert werden, wobei es nicht sonderlich sinnvoll ist, den vollen kaufpreis zu zahlen, wenn die dinge " nachweislich vor dem Kauf schon defekt waren".

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  •  Klaus1974
3.7.2009  (#2)
keine Gewährleistung - Das wäre der erste Kaufvertrag über ein bestehendes (nicht neues) Gebäude, in dem die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde;

man könnte mit ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften und auch dem Irrtumsrecht argumentieren

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