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Insolvenz der Baufirma - Bauführung [NÖ]

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  •  Peter2
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.9. - 7.9.2019
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Wir bauen gerade in Niederösterreich ein Haus. Für die Bodenplatte haben wir ein lokales Unternehmen beauftragt. Die sind auch fast fertig geworden bis auf einige Kleinigkeiten. Leider sind die aber in Insolvenz gegangen. Heute habe ich die Info bekommen dass sie die Bauführung aufgrund der Schließung des Unternehmens zurück gelegt haben. Es gibt natürlich jetzt keine Fertigstellungsmeldung für die Bodenplatte. Was muss ich jetzt machen? Ohne die Meldung kann ich ja keine Benützungsbewilligung erhalten. Ein anderes Unternehmen wird wohl jetzt nicht mehr das ganze übernehmen wollen.
Bitte helft mir! 

  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.9.2019  (#1)
Die Geschichte ist für mich noch nicht schlüssig.

Wie hättet ihr nach der Bodenplatte weitergemacht? Die Bauführerschaft wäre ja dann auch auf eine andere Firma übergegangen, oder nicht?
Fertigstellung wozu? Das Haus ist ja nicht fertig. Wie willst du eine Bodenplatte alleine benützen?

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  •  Peter2
5.9.2019  (#2)
Wenn ich nicht komplett falsch informiert bin benötige ich für die Fertigstellungsmeldung die Bestätigung von allen Beteiligten Baufirmen. Außerdem fehlt noch Regenwasserkanal mit Sickerschacht und ein paar andere Sachen die gemacht werden sollten. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.9.2019  (#3)
Nein, alle mit Sicherheit nicht. Bei uns war nur Kanalattest und fachgerechte Installation der Heizung gefordert. Nicht mal die Abnahme der Elektroinstallation wollten sie sehen. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ich würde an deiner Stelle genau dort mal anfragen, wie du damit umgehen sollst.

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  •  Peter2
5.9.2019  (#4)
Werde mich morgen mal bei der Gemeinde informieren. Die hatten ja selbst diese Firma beauftragt für ein anderes Projekt. 

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
6.9.2019  (#5)
Ich würde in dem Fall jetzt auf keinen Fall mehr irgendwas zahlen, genauso würde ich mir zügig eine Rechtsberatung im Allgemeinen bzw Baurechtsberatung machen, ja mag zwar was kosten aber irgendwas nicht zu wissen oder eine falsche Handlung zu setzen könnte kurzfristig bzw längerfristig viel mehr Schaden verursachen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.9.2019  (#6)
Rein baurechtlich ist die Sache klar:

Zunächst mal, was ist ein "BAuführer"? Das ist ein hiezu gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugter Fachmann, der die Arbeiten zur Errichtung des Bauwerkes "überwacht". (der "Bauführer" muss nicht selbst die Arbeiten am Bau ausführen, kann das aber - meist ist das der Fall - auch in einer Person sein)
Am Ende der (=aller) Bauarbeiten (als Beilage zur Fertigstellungsanzeige des Bauherrn) bescheinigt der Bauführer, dass das (gesamte) Bauwerk "bewilligungsgemäß" ausgeführt wurde.

Die Bauordnung sagt weiters:
- spätestens zum Baubeginn muss der Bauherr der Baubehörde einen Bauführer bekanntgegeben haben.

- legt der Bauführer seine Bauführerschaft zurück (aus welchen Gründen auch immer), so ist das der Baubehörde sofort bekanntzugeben und die Bauarbeiten sind einzustellen (ohne aufrechten Bauführer darf nicht gebaut werden!)

- die Bauarbeiten dürfen fortgesetzt werden, sobald ein neuer Bauführer vom Bauherrn an die Baubehörde bekanntgegegeben wurde. Er übernimmt damit auch die Bauführerschaft für die bereits durchgeführten Arbeiten.

Das ist im vorliegenden Fall ja noch überschaubar (Bodenplatte). Die kann sich der neue Bauführer ja mal genauer anschauen. Es wird hoffentlich auch Fotos geben, wo man den Aufbau mit Bewehrung  usw. sieht. Dann wirds kein Problem sein, dass hier ein neuer Bauführer das bisher gebaute auch übernimmt und neu als Bauführer einsteigt.

Ist sicher kein Einzelfall, dass das so gemacht wird und kommt häufig vor.

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  •  Peter2
7.9.2019  (#7)
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich werde Montag mit einem Anwalt reden. Mal sehen was der dazu sagt. Die Bauführung hat jetzt die Fertigteilhausfirma. Das ist schon mal geklärt. Die Bank hat bescheid bekommen und auch schon bestätigt das die insolvente Firma erstmal kein Geld bekommt bis alles geklärt ist. Ich hoffe der Anwalt kann mir dann genaueres sagen. Ich habe zwar Vertragsrecht in meiner Rechtsschutz drin aber ob Baurecht auch dabei ist muss ich noch klären. Wenn ja dann ist das mit den Kosten auch kein Problem.
Danke euch für die schnelle Hilfe. 

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