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Heizung Not Aus Schalter pflicht?

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  •  gegy
  •   Bronze-Award
10.7. - 13.7.2013
20 Antworten 20
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Hallo!

Ich habe bei meinen Eltern und bei meinen Schwiegereltern gesehen, dass diese einen Heizungs Not Aus schalter haben, welcher die Heizung stromlos schaltet. Beide haben eine Öl-Heizung. Wir haben einen Fernwärmeanschluss bei unserem neuen Einfamilienhaus. Brauchen wir da nun auch so einen Not-aus-Schalter?

  •  anho
10.7.2013  (#1)
was soll der Ausschalten bei einer Fernwärmeheizung? Das Heizwerk?
Stell ich mir witzig vor: Du fährst in den Winterurlaub, trägst die Ski,...raus und betätigst versehentlich den Schalter. Heizwerk schaltet sich ab und in den anderen Häusern bleibt es eine Woche kalt!

Daher eher unlogisch!!

lg

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  •  gegy
  •   Bronze-Award
10.7.2013  (#2)
Warum macht man diesen bei einer öl-Heizung?

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  •  anho
10.7.2013  (#3)
damit du diese von außerhalb des Heizraumes (durch Brandschutztür getrennt) mittels dem Not-Aus-Schalter im Falle eines Brandes im Heizraum die Heizung ausschalten kannst.


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  •  anho
10.7.2013  (#4)
hat nicht zwingend was mit einer Öl-Heizung zu tun.
Ich habe einen Not-Aus-Schalter Pellets Heizung außerhalb des Heizraumes gemacht.
Ist nichts dabei- jede Einzelheizung sollte auf der Platine bereits einen Anschluss für Not-Aus-Schaltung haben!

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#5)
Wobei man sich erkundigen sollte, ob das über die - Platine allein zulässig ist (wenn die z.B. abraucht, hat sie nix mehr zu melden). Zu meiner Zeit musste der Notschalter die Heizung noch allpolig vom Netz trenen ... da musste die Anspeisung des Heizung drüberlaufen. Die einschlägigen Vorschriften dazu kennt aber eh der Installateur.

Das ist aber eigentlich keine großen Recherchen wert ... wegen Elfeurofuffzig Euro für den Notschalter. Bei Fernwärme machts aber wenig Sinn. Oder eigentlich doch ... bei einem Gebrechen dampfts da auch ganz ordentlich drin.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#6)
War bei mir für die Gastherme wie bei 2moose:
allpoliger Notschalter ausserhalb des Heizraumes, der die Zeitung allpolig vom Netz trennt.
Gilt für alle Heizungen wie Gas, Öl, Pellets oder ähnlich.
Bei der Wärmepumpe bin ich mir nicht sicher.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#7)
Wärmepumpe - Ich hab ne WP WP [Wärmepumpe] und keinen eigenen Not - Aus.

Allerdings habe ich einen FI.
Der erfüllt ja die gleiche Funktion.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.7.2013  (#8)
Für einen Insider schon. - Aber auch nur dann, wenn der E-Verteiler ned im gleichen Raum sitzt emoji

Sinn des Schalters ist, dass JEDER (weil der Schalter bei jeder Anlage diesselbe Funktion hat und an der selben Stelle sitzt) die Heizung im Notfall außer Betrieb setzen kann. Damit z.B. kein weiterer Brennstoff nachgeliefert wird. Bei WP WP [Wärmepumpe] ned notwendig.

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  •  GuniRe
11.7.2013  (#9)
Es gibt einen Unterschied zwischen Heizraum und Aufstellungsraum. Bei Biomasse bis 15kW (Mit direkt angebautem Brennstofflagerbehälter (max. 150 l), händisch befüllt oder mit automatischer
Beschickung) reicht ein Aufstellungsraum. Dieser benötigt keinen NOT-AUS-Taster.
Bei Heizöl liegt die Grenze glaub ich bei 50kW.


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  •  2moose
  •   Gold-Award
12.7.2013  (#10)
Da musst aber das Bundesland dazuschreiben in Tirol hängts nur von der Art der Heizung, nicht von der Leistung ab:

*************
5) Bei Zentralheizungsanlagen für feste Brennstoffe mit automatischer Beschickung und bei Zentralheizungsanlagen für flüssige Brennstoffe ist an einer leicht zugänglichen Stelle außerhalb des Heizraumes oder des Raumes, in den die Heizungsanlage eingebaut wurde, ein beschrifteter Notschalter mit sichtbarer Schaltstellung anzubringen, mit dem die gesamte Anlage einschließlich allfälliger Fördereinrichtungen, Pumpen und Vorwärmeinrichtungen abgeschaltet werden kann.
************
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000059

Und es reicht ein billiger Notschalter, den jeder Hersteller im Standard-AP-Programm hat - muss kein Not-Aus-Taster sein.

http://www.ebreaker.de/product_info.php/products_id/3744

Ok ... sooo billig muss er auch ned sein. Btw ... Ich würd ned unbedingt auf Vorschriften pochen, sondern die paar Euro in eine sinnvolle Einrichtung investieren.

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  •  Breitfuss
12.7.2013  (#11)
Wir haben eigentlich keinen Not-Aus-Schalter, haben im Heizraum aber einen Holz/Kohle-Ofen, eine Gasheizung und Solaranbindung.

Hätte eigentlich noch keiner (Installateur oder bei der letzten Feuerbeschau) angemerkt dass sowas fehlt (NÖ).


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  •  2moose
  •   Gold-Award
12.7.2013  (#12)
Dem Installateur ists auch wurscht der Rauchfangkehrer kann Einen fordern.

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  •  Breitfuss
12.7.2013  (#13)
Der Rauchfangkehrer ist ja sowieso 3x im Jahr da, steckt die Bürste für 5 Sekunden in den Rauchfang und verschwindet wieder, dafür gibts dann immer eine ordentliche Rechnung. Kann mich nicht erinnern, dass der jemals zum Heizraum geschaut hätte. Der kommt immer grad dann in der Früh wenn man eigentlich das Haus verlassen möchte. Ist aber wie gesagt auch gleich wieder weg. Bei uns geht er auch immer nur zum Putztürl am Dachboden und nie in den Keller.

Bei der Feuerbeschau war das jedenfalls wie gesagt kein Mangel.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
12.7.2013  (#14)
Bei uns zieht man den Rauchfangkehrer schon vorm - Bauen zu Rate und klärt mit Ihm die kamintechnischen Fragen. Da sollt er - je nach Art der Heizung - auf den Schalter, Feuerlöscher, Brandschutztür, Be- und Entlüftung, ... hinweisen. Schließlich muss der das Endprodukt auch abnehmen.
Dein Beitrag klingt irgendwie nach wenig bis keiner Rauchfangkehrer-Sympathie emoji Schlechte Erfahrungen gemacht?



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  •  Breitfuss
12.7.2013  (#15)
Naja, schlechte Erfahrungen... Im Prinzip das, was ich eh schon geschrieben habe, dass der mehrmals im Jahr unangekündigt zu ungünstigen Zeiten kommt, nicht viel tut, also in Sekundenschnelle wieder draußen ist (nur Putztürl am Dachboden aufmachen, Bürste rein, Bürste raus, fertig) und dafür zahlt man 3-stellige Euro-Beträge. Und Trinkgeld will er natürlich auch noch zu Neujahr. Im Gegensatz zum Postler der jeden Tag herkommen muss seh ich das hier weniger ein.

Keine Ahnung wo wie der Rauchfangkehrer einbezogen war, ist ja auch schon 30 Jahre alt das Haus. Aber Feuerlöscher z.B. haben wir als Feuerwehrler auch erst mal vor ein paar Jahren selbst einen zugelegt aus Eigeninteresse. Hätte auch nie einer gesagt. Bei der letzten Feuerbeschau haben sie auf den schon geachtet, aber davor auch nie, ist das so eine neue Vorschrift?

Und Not-Aus-Schalter wurde weder erwähnt noch habe ich sowas bisher bei Bekannten überhaupt gesehen. Nur bei großen Anlagen. Vielleicht braucht man das in NÖ ja wirklich erst ab einer gewissen Größe.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
12.7.2013  (#16)
Jo, der Feuerlöscher wird heute schon in den - Baubescheid reingeschrieben.
Na de Rauchfangkehrer müssen doch zulangen ... gbt ja immer mehr Häuser ohne Kamin emoji

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  •  sensai
  •   Gold-Award
12.7.2013  (#17)
-

zitat..
Na de Rauchfangkehrer müssen doch zulangen ... gbt ja immer mehr Häuser ohne Kamin emoji


Kamin ja,
aber (noch) keine Feststoff Heizung verbaut.

Damit hat er bei mir grad noch die Endbeschau machen dürfen. Und das war schon ein Lebenswerk für ihn.

(Ich sollte sicherstellen, dass im Jänner kein Schnee
auf meinem Flachdach liegt, damit er sicher bis zum
Kamin kommt *wuziwuzi*)

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  •  gegy
  •   Bronze-Award
12.7.2013  (#18)
Rauchfangkehrer - Kommt der auch, wenn man am Kamin keine Heizung angeschlossen hat und man die Benützungsbewilligung haben möchte?


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  •  2moose
  •   Gold-Award
13.7.2013  (#19)
@sensai - Aus dem Grund haben wir keinen eingebaut. Braucht das Haus auch nicht. Deins anscheinend auch ned, wenn nix dranhängt emoji

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  •  bautech
13.7.2013  (#20)
@gegy - Ja - zur Kaminbeschau! - Den Befund vom RFK benötigst zur Fertigstellungsmeldung bei der Behörde.

ng

bautech

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