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Heißer Tipp für alle Bauherren: Kuvert von Teilrechnungen aufheben!

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  •  Superstruppi
24.5.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

wir haben jetzt den Fall, dass wir Rechnungen des GU recht verzögert mit der Post erhalten. Re.-Datum ist zB. 10.04., Erhalt der Rechnung ist 18.04.. Da die Skontofrist erst bei Erhalt der Rechnung beginnt empfehle ich jeder/jedem, sich zu jeder Rechnung das Kuvert mit dem Poststempel aufzugheben. Auf diese Weise ist der Erhalt einfach nachweisbar.

Alternative: Der GU verschickt seine Teilrechnungen per Email oder eingeschrieben.

Beste Grüße,
Struppi

  •  chrismo
  •   Gold-Award
24.5.2019  (#1)
Ist mir auch mal passiert. Habe dann Skonto trotzdem abgezogen und ebenfalls das Kuvert mit abgeheftet, für alle Fälle. Wurde aber nie gebraucht. 

Dazu passend: auch unbedingt die Rechnungen selbst prüfen. Bei uns wurde mal ein Lieferschein einer andern Baustelle falsch abgeheftet und uns das Material verrechnet.

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  •  Superstruppi
24.5.2019  (#2)
Guter Punkt! 

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