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bewilligung saugwasserbrunnne - grüss dich sie können den brunnen auch für die nutz- und trinkwasserversorgung verwenden - im zuge des wr. bewilligungsverfahrens für die wärmepumpe einfach diese nutzung mitbewilligen lassen - üblicherweise kein problem wenn die beantragten wassermengen dem "normalen" verbrauch für ein einfamilienhaus entsprechen - der brunnen bzw. die gesamte anlage muss dem stand der technik entsrpechen und es dürfen keine fremden rechte (z.b. nachbarbrunnen) beeinträchtigt werden - üblicherweise benötigen sieden technischen bericht des installateurs über die heiz/nuztwasseranlage sowie ein hydrogeologisches gutachten (auswirkungen auf fremde rechte etc.) in 4facher ausfertigung welches sie dann bei der ihrer bezirkshauptmannschaft / wasserrecht einreichen können - bei anlagen über 5 l/s ist die Landesregierung zuständig (eher unwahrscheinlich bei einem einfamilienhaus) am besten kurz mit dem zuständigen wasserbautechnischen Sachevrständigen der bh reden was das hydrogeologische gutachten betrifft darf ich auf unsere homepage www.geo-gmbh.at verweisen falls sie diesbezüglich ein angebot brauchen oder sonst noch fragen haben mfg wolf christian |
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klingt gut - Hallo! Danke für die schnelle Antwort. Ich bräuchte wahrscheinlich auch einen Geotechnischen Untersuchungsbericht mit Gründungsempfehlung für das Fundament, da der Untergrund erst 1990 aufgeschüttet wurde (ca. 3m hoch). Würde Ihre Firma soetwas auch machen?
Nochmal zum brunnen: Grundstück ist in Niederösterreich - ich denke der Behördliche Weg wird in etwa derselbe sein? Sie können mich auch unter bauen@interessiert.at erreichen. mfg, mario |