« Baufinanzierung  |

Hausverkauf

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2  3 ...... 4  > 
  •  satking
6.12.2022 - 26.1.2023
77 Antworten | 30 Autoren 77
18
95
Hallo,
Thema hat nur bedingt mit Finanzierungen zu tun.

Wollten unser altes Haus (vom Großvater geerbt vor Jahren) verkaufen. Ohne Makler.
Viele Besichtigungen / Käufer gefunden / Kaufpreis ausgemacht.
Ab zum Anwalt, der hat Vertrag aufgesetzt, wir als Verkäufer und der Käufer haben den Vertrag unterschrieben.
Heute kommt er daher -> "Bank gibt mir keine Finanzierung, können leider nicht kaufen".
Keine Klausel im Kaufvertrag "unter Vorbehalt" oder "nur mit Finanzierungszusage".

Was tun? Pech gehabt?
Was würdet ihr machen?

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#21)
Siehst, so handhabst DU es, ich eben anders.
Es wurde um Meinungen gefragt, deine ist bekannt. Und meine auch: Leben und leben lassen.
Ich unterstelle dem potentiellen Käufer keine Bösartigkeit oder arglistige Täuschung, die juristisch "bestraft" gehört. Für die Kosten muss er eh aufkommen, das wurde eingangs bereits geklärt. 

Die Beschreitung des rechtlichen Weges bedeutet Nerven, Zeit und Lebensqualität. Für welchen Schaden genau?
Ein paar 100 K Euro? Wo steht, dass der TE aufgrund des Rücktritts das Haus gar nicht mehr verkaufen kann?

2
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo speeeedcat, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#22)

zitat..
speeeedcat schrieb: Siehst, so handhabst DU es, ich eben anders.

Ich "handhabe" gar nichts in dem Fall.
Die Eingangsfrage war:

zitat..
satking schrieb: Was tun? Pech gehabt?
Was würdet ihr machen?

Ich antwortete:

zitat..
LiConsult schrieb: Du kannst auf die Erfüllung des Vertrages bestehen andernfalls der Käufer schadenersatzpflichtig ist.

Was man mit dieser Information macht, bleibt dem TE selbst überlassen. Danach wurde eingeworfen, dass man "einem Nackten nichts mehr ausziehen kann". Auch gut - es ging nur um die Möglichkeit.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich unterstelle dem potentiellen Käufer keine Bösartigkeit oder arglistige Täuschung, die juristisch "bestraft" gehört.

Ich auch nicht - kenne ihn auch nicht. Darum geht es auch nicht.

Hier geht es ein Stück weit auch um Fairness. Der Verkäufer hatte eine derart lange Zeit, sich zu "outen" - vom (möglichen) Legen eines Kaufanbots bis zur Beauftragung der Vertragserstellung und letztlich bis zum Unterschriftstermin. Und dann noch zu unterschreiben - wissentlich, dass die Finanzierung immer noch nicht gesichert ist. Dafür kann man Verständnis haben und unter "Menschlichkeit" verbuchen - muss man aber nicht.

zitat..
speeeedcat schrieb: Für welchen Schaden genau?

zitat..
LiConsult schrieb: Zum Schaden: welcher Schaden eingetreten ist, kann ich nicht beurteilen.
Möglicherweise hat der Verkäufer bei einer anderen Immobilie zugesagt, einen Kaufvertrag unterschrieben und kann nun seinerseit nicht erfüllen. Möglicherweise kann er sein Objekt (unter dem Lichte der aktuellen Situation) nun nicht mehr um den Preis verkaufen, den er zu fixieren bereit war. Möglicherweise bezieht er ein anderes Objekt und muss bis zum Verkauf der gegenständlichen Immobilie nun die Betriebskosten weiterzahlen. Möglicherweise wollte der Verkäufer den Verkaufserös anlegen und sich eine 5% Rendite Anleihe kaufen, etc., etc., etc.. - vielleicht ist aber auch gar kein Schaden eingetreten. Wissen wir nicht.

zitat..
speeeedcat schrieb: Wo steht, dass der TE aufgrund des Rücktritts das Haus gar nicht mehr verkaufen kann?

Wer hat das gesagt?


1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  satking
7.12.2022  (#23)
Der vermeintliche Käufer hat keinen Rechtsanwalt beauftragt, das ging alles von uns aus, weil der sich nicht auskannte und kümmern wollte.

Also in Wirklichkeit ist bis auf vergeudete Zeit und Ärger kein Schaden entstanden.

Klar könnte man jetzt sagen, der Schaden beläuft sich auf 30k€ - denn das ist der Unterschied vom unterschriebenen Kaufvertrag (noch nicht vorm Notar) und Kaufanbot zum Zweitbieter. (390k vs 360k).
Klar können wir die Bude nochmal inserieren und nochmal darauf hoffen, dass noch Leute kommen. Kann ich mir allerdings nicht so richtig vorstellen, da schon viele da waren und das Interesse über die Wochen abgenommem hat.
Mal schauen, wir überlegen noch, ob wir dem Zweitbieter das jetzt geben oder einen neuen Versuch starten. Die 360k bei dem sind in Stein gemeißelt.
Die Kohle brauchen wir momentan nicht.

Is eine nicht "ganz einfache" Liegenschaft.
Ein 1000m2 Grundstück in Baden in einer Siedlung außerhalb der Stadt mit keiner tollen Öffi Anbindung. Trotzdem halt aber Baden. Also vom Grundstückswert her schonmal nicht ganz billig.
Haus ist eigentlich Altbestand - ein Bungalow aus den 50ern - immer wieder "etwas" saniert, aber nix besonderes.
Die Klientel, die hier Kaufen wollte, wollten alle einziehen sofort. Für mich wäre es ein "wegreißen und neu bauen" Projekt.
Offenbar ist es aber nicht attraktiv genug, für jemanden, der mal "viel" Geld nur für ein Grundstück hinlegen möchte.
Die Siedlung ist aber auch schräg/interessant. Da gibts einerseits Ärzte/Manager/Leute mit Kohle, die sich ordentliche Villen hingestellt haben, andererseits (tschuldigts den Ausdruck) 0815-Typen mit 0 Kohle, die in uralten Buden dahinvegetieren emoji

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#24)

zitat..
satking schrieb: Kaufanbot zum Zweitbieter. (390k vs 360k).

Womit wir schon in einer ganz konkreten Schadensdimension wären...

Wer ein Jahresnetto gerne verschenkt werfe den ersten Goldbarren.

2
  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#25)

zitat..
satking schrieb: weil der sich nicht auskannte und kümmern wollte.

Das ist das Problem bei vielen Leuten. Sie wollen sich nicht kümmern und die eigene Zeit ist einem zu schade fürs Informieren, das kann eh wer anderer. Wenn man dann auf die Nase fällt und irgendwas unfair findet, ruft man schnell nach der AK, dem KSV oder der Krone.

Allein der Irrglaube vieler Leute, dass man ein Recht auf Umtausch (abgesehen vom Fernabsatz) hat, ist befremdlich. Letztens hat eine Dame in der S-Bahn mit breiter Brust am Telefon erklärt, wie das Gegenüber etwas im Geschäft zurückgeben kann/darf und dass die das nehmen müssen, das sei Gesetz, bla bla bla.

Zum Fall:
In meinen Augen ist da jetzt schon ein Schaden entstanden. EUR 30T weniger Erlös, ist nicht wenig. 

Die Immobilie wieder auf den Markt zu werfen kostet Zeit und Geld und in die Rahmenbedingungen für den Verkauf sind auch schlechter geworden.

Sicher kann sowas passieren, ich würde da aber kriechend zum Verkäufer kommen, micht 1.000 Mal entschuldigen und ihn versuchen zumindest im Rahmen meiner Möglichkeiten zu entschädigen, auch wenn es nur eine kleine Geste wie ein Essen, Geschenkkorb, Blumen, etc. ist. Und jemand der ein Haus um 390T kaufen will, kann nicht so arm sein, dass er am Existenzminimum lebt, da muss schon was da sein.

Einfach sagen, oasch gelaufen, bekomme keinen Kredit ist nicht OK. Wo ist da das Menschliche?


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#26)
Ist doch beim Bau genauso. 
Verzögerungen, Schäden -> wenn nachweisbar, haftet jemand. 
Oder wenn man zu unrecht eingesperrt wurde -> Verdienstentgang, Freiheitsentzug usw.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#27)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Verzögerungen, Schäden -> wenn nachweisbar, haftet jemand. 

Muss ja nicht der 2. Bieter sein mit seinen Preisvorstellungen.
Nicht böse sein. Wer stellt den entstandenen Schaden fest? Vielleicht verkauft sich die Hütte beim 2. Anlauf um 10K teurer. Who knows? 
Der TE schreibt, dass er die Kohle aktuell nicht braucht. 

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ist doch beim Bau genauso. 

Schlussendlich ist es ein Unterschied, ob ich eine Leistung beim Bau bereits bezogen habe und dann nicht bezahle. Oder ein Auto bestelle, das produziert und ausgeliefert wird und nicht bezahle.

zitat..
Baumau schrieb: Einfach sagen, oasch gelaufen, bekomme keinen Kredit ist nicht OK. Wo ist da das Menschliche?

Da habe ich wohl bei einigen (außer dem TE, so mein subjektiver Eindruck) ein Faß aufgemacht.
Es soll jeder so handhaben wie er/sie das meint und alle rechtlichen Möglichkeiten privat vs. privat ausschöpfen. 

Man möge mir verzeihen und meine unqualifizierten Beiträge löschen.

1
  •  bluewhite
  •   Bronze-Award
7.12.2022  (#28)
Wenn der Käufer der er nun nimmer ist, die Anwaltskosten übernimmt, und sonst keinerlei Kosten entstanden sind, dann braucht man eigentlich nichts weiter unternehmen. Klar, kann man da jetzt noch klagen etc... kostet halt dann wieder Zeit vielleicht Ärger etc.
Musss jeder selber wissen wie er da vorgehen würde,...ich würde es bleiben lassen, und das Haus wieder am Markt werfen, damit dies schneller erledigt ist.

Übrigens... bezüglich Zeit, Telefonate etc etc.... für sowas nimmt man sich halt dann einen Makler. Die oder der übernimmt halt dann dies, und somit bleibt auch das bei dir nicht hängen.

Ich hatte mal eine Wohnung verkauft, wählte eine Maklerin welche ihre Provision nur vom Käufer verlangte. Ich musste mich mit niemanden treffen, musste weder Zeit oder Geld investieren - musste ab und zu mit ihr telefonieren um am neuesten Stand zu sein, und dann zur Unterzeichnung beim Anwalt sein. Fertig. Eventuell würde dieser Weg dir weiterhelfen.


1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#29)

zitat..
speeeedcat schrieb: Da habe ich wohl bei einigen (außer dem TE, so mein subjektiver Eindruck) ein Faß aufgemacht.

zitat..
speeeedcat schrieb: Man möge mir verzeihen und meine unqualifizierten Beiträge löschen.

Also ich kann nur von mir reden, ganz und gar nicht. Verzeihen und löschen muss man auch nichts.

Ich finde einfach, dass wenn man etwas zusagt/unterschreibt, dann muss/sollte man sich auch daran halten. Andersfalls wäre eine Lösung mit dem Gegenüber zu finden. So erkäre ich es meinen Kindern und versuche auch selbst so zu agieren.

Dem Threadersteller wird das Verhalten des Käufers ja auch nicht egal sein, sonst hätte er den Thread nicht gestartet.


1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
7.12.2022  (#30)
Ich denke, man hat hier 2 Möglichkeiten:

1. Man akzeptiert das so und denkt nicht weiter darüber nach.

2. Man einigt sich mit dem Verkäufer auf eine relativ geringe Entschädigung, damit ihm oder seinen (eventuell dann eingeschaltenen Anwalt) nicht einfällt, hier weitere Schritte zu unternehmen. Also nach dem Motto: Zahl das und sei froh dass der Verkäufer nichts weiter macht. Ich denke da so an 5.000 bis 10.000 Euro.

Ist die Entschädigung zu hoch, werden unter Umständen die Rechtsanwälte aktiv. Die erste Frage, die sich sicher stellt: Wieviel ist das Haus tatsächlich wert. Ergibt das Gutachten dann 420.000 sagt der "alte" Käufer: Selber schuld wenn du es um 360.000 hergibst. Dann fallen enorme Kosten an.

Ich denke, man muss hier den Einzelfall genau beachten, das ist so schwierig. Hat man das Gefühl, der will einfach nicht mehr, wäre ich härter als bei einer Familie, die es offensichlich nicht besser wusste. Ich gebe dir ein Beispiel von mir selbst: Meine Nachbarn haben einen Zubau gemacht, ich wollte aus verschiedenen Gründen die Einhaltung der Mindestabstände. Sie haben dann schlussendlich den Abstand um 60cm unterschritten und reagierten auch sehr "patzig", als ich sie darauf ansprach. Ich verlangte dann eine Vermessung (der Nachbar behauptete, es sind MAXIMAL 10cm) auf deren Kosten. Dann war es ihm wirklich zu blöd und er hat sich mehrmals entschuldigt. Ich hätte hier locker 5.000 Entschädigung verlangen können, der Abriss hätte ein mehrfaches gekostet. Ich habe dann aber schlussendlich nichts verlangt, der Nachbarschaft zuliebe.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#31)
Wenn er Nicht-Käufer die Anwaltskosten für die Vertragserstellung übernimmt, würd ich´s ok und fair finden.
Die sollten ja eh im Rahmen sein (<1000 €).
Wenn nicht, dann kann man die Anwaltskosten dem nächsten Käufer umhängen.

Ich seh da jetzt auch nicht wirklich die 30k Schaden zum Zweitbieter...wenns den ursprünglichen Käufer nicht gegeben hätte, wärs um die 360k weggegangen.
Ein Schaden wäre wohl, wenn´s der Zweitbieter jetzt nicht mehr haben will und du´s um zb. nur mehr 300k losbekommst.

Mir wäre der (jahrelange) Rechtsstreit wegen den 1k € (die man ja immer noch dem zukünftigen Käufer umhängen könnte) zu mühsam und der Ausgang ist wohl auch ungewiss.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#32)

zitat..
andi102 schrieb: Sie haben dann schlussendlich den Abstand um 60cm unterschritten und reagierten auch sehr "patzig", als ich sie darauf ansprach.


zitat..
andi102 schrieb: Ich hätte hier locker 5.000 Entschädigung verlangen können, der Abriss hätte ein mehrfaches gekostet.

1. hinkt der Vergleich 
2. hält das rechtlich nicht
3. kannst du schon gar keine Entschädigung dafür verlangen

Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden, muß die Baubehörde eine Korrektur einfordern.
Die Bestimmungen im Baurecht können nicht durch private Vereinbarungen (auch nicht monetär) umgangen werden...


1
  •  scarpej
  •   Bronze-Award
7.12.2022  (#33)
Eigentlich wurde alles gesagt. Aber dennoch: Ich bin entsetzt welche Leute so rumrennen. 

Mal eben eine kleine Unterschrift unter einen 390K Vertrag gesetzt, dann doch wieder "kurz mal zurückgetreten". Ich warte jetzt ehrlich gesagt nur noch drauf, dass er auf die Idee kommt und jetzt ins Haus einziehen will, weil er ja unterschrieben hat... Dieses Verhalten ist für mich UNTERSTE Schublade,
 • da es zum einen völlig ignoriert, dass mit einer Unterschrift auch KONSEQUENZEN eintreten
 • und zum anderen, mit Dreistigkeit und Selbstverständlichkeit eine menschliche Nachsicht vom TE einfordert in dem er einfach nicht den Vertrag erfüllt und dabei offenbar (nach dem bisher geschriebenen) nicht einmal das Mindestmaß an MANIEREN an den Tag legt und sich gebührend entschuldigt.

Was mich stört: Das Verhalten genau solcher Leute (Ex-Käufer) macht Verträge mit 1,5 Mio. Klauseln notwendig, da das zugesagte Wort und das Übernehmen von Verantwortung offenbar bei einigen Leuten so gar nicht vorhanden sind.

Ich denke, dass ich daher in dieser Situation zumindest mal "testweise" auf Erfüllung des Vertrages pochen bzw. das dem Ex-Käufer mal androhen würde. Die weitere Vorgehensweise (also, ob ich es wirklich durchziehen würde) hinge dann wohl von dessen Reaktion (Entschuldigung vs. Dreistigkeit vs. Schicksalsschlag etc.) ab...

My2Cent

1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
7.12.2022  (#34)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
andi102 schrieb: Sie haben dann schlussendlich den Abstand um 60cm unterschritten und reagierten auch sehr "patzig", als ich sie darauf ansprach.
───────────────

──────
andi102 schrieb: Ich hätte hier locker 5.000 Entschädigung verlangen können, der Abriss hätte ein mehrfaches gekostet.
───────────────

1. hinkt der Vergleich 
2. hält das rechtlich nicht
3. kannst du schon gar keine Entschädigung dafür verlangen

Wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden, muß die Baubehörde eine Korrektur einfordern.
Die Bestimmungen im Baurecht können nicht durch private Vereinbarungen (auch nicht monetär) umgangen werden...

Natülich kann ich das. "Zahle mir 5.000 als Entschädigung, dann stimme ich der Abstandsunterschreitung zu. Sonst reißt du ab". Die Baubehörde muss das Bauvorhaben natürlich kontrollieren und dem zustimmen, davon gehe ich in dem Fall aus.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#35)

zitat..
andi102 schrieb: Natülich kann ich das. "Zahle mir 5.000 als Entschädigung, dann stimme ich der Abstandsunterschreitung zu. Sonst reißt du ab". Die Baubehörde muss das Bauvorhaben natürlich kontrollieren und dem zustimmen, davon gehe ich in dem Fall aus.

Genau das kannst du nicht.
Du hast nicht das Mandat, irgendetwas dem Nachbarn bei einer Baubewilligung zuzustimmen oder abzulehnen.
Einzig relevant ist die Bauordnung und die ist einzuhalten.


1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
7.12.2022  (#36)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
andi102 schrieb: Natülich kann ich das. "Zahle mir 5.000 als Entschädigung, dann stimme ich der Abstandsunterschreitung zu. Sonst reißt du ab". Die Baubehörde muss das Bauvorhaben natürlich kontrollieren und dem zustimmen, davon gehe ich in dem Fall aus.
───────────────

Genau das kannst du nicht.
Du hast nicht das Mandat, irgendetwas dem Nachbarn bei einer Baubewilligung zuzustimmen oder abzulehnen.
Einzig relevant ist die Bauordnung und die ist einzuhalten.

Natürlich kann ich das. Weil auch ich dem bau in der form zustimmen muss. Stimmen ich UND die gemeinde zu, darf es so bleiben, sonst wird abgerissen. Ich verlange für die Beeinträchtigung 5k. Aber egal, jeder hat seine ansicht.


1
  •  satking
7.12.2022  (#37)
Ein "Problem" an der Sache ist außerdem, dass die Käufer gebürtige Türken sind und die Sprachbarriere doch vorhanden ist. Die Tochter hat bei den Besichtigungen ständig übersetzt.

Sie haben gesagt, dass sie einen Betrag X "von der Bank bekommen" und den Rest selber haben. Jetzt auf einmal bekommen sie doch nix von der Bank, "weil der Sohn arbeitslos ist".

Wir haben jetzt erstmal  einen Bekannten Kreditvermittler/Finanzdienstleister eingeschaltet, der sich heute mit der Familie trifft und schaut, ob hier nicht doch noch was zu machen ist.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#38)

zitat..
andi102 schrieb: Zahle mir 5.000 als Entschädigung, dann stimme ich der Abstandsunterschreitung zu. Sonst reißt du ab".

Das nennt man halt dann Erpressung.
🤡
Unglaublich, was hier für "Rechtsmeinungen" herrschen. Komm mal in der Realität an! 👮


1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#39)

zitat..
andi102 schrieb: Natürlich kann ich das. Weil auch ich dem bau in der form zustimmen muss. Stimmen ich UND die gemeinde zu, darf es so bleiben, sonst wird abgerissen. Ich verlange für die Beeinträchtigung 5k. Aber egal, jeder hat seine ansicht.

Was du machen kannst ist, ihm offiziel einen Teil von deinem Grund abtreten/verkaufen.

Weder du noch die Gemeinde können aber die Bauordnung außer Kraft setzen, auch wenn alle dafür wären. So wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Das hat auch nichts mit einer Ansicht zu tun, da gibt's ein Gesetz in welchem das klipp und klar definiert ist.


1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
7.12.2022  (#40)
Also ich sehe hier schon einen Schaden von 30.000 Euro plus Anwaltskosten und würde den Käufer da nicht einfach so abhauen lassen. Das sind entscheidungen, welche man nur einmal oder zweimal in seinem Leben fällt, da sollte man schon vorher genau wissen was man macht.

Und weil es in diesem Trat erwähnt wurde: Auch ist ein Kaufanbot ein rechtsgültiger Kaufvertrag.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#41)

zitat..
andi102 schrieb: Stimmen ich UND die gemeinde zu, darf es so bleiben, sonst wird abgerissen

Völliger Blödsinn, das ist unglaublich. 

Wenn die Gemeinde dem zustimmen würde, was sie gar nicht kann, begeht der Bürgermeister Amtsmissbrauch.

Alles was du von dir trollst ist grundfalsch.


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next