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  •  herbert1988
9.11.2022 - 13.11.2023
118 Antworten | 25 Autoren 118
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Hallo,

die Fragen richten in erster Linie an die Experten hier. Vermutungen helfen mir aktuell leider nicht weiter, danke vorab.

Ausgangslage
Neubau 2018
50/50 im Grundbuch
50/50 im Kredit (250.000) - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
50/50 WBF OÖ (50.000) - 20 Jahre fix 1 %
nicht verheiratet
keine Kinder (gut!)
einvernehmliche Trennung und trotz der Umstände gutes Verhältnis, aktuell noch im gleichen Haushalt lebend bis alles geregelt ist.

Ziel
Da ich wesentlich mehr finanziell beigetragen habe, möchte ich versuchen, meiner Partnerin ihre 50 % abzukaufen (Kostenpunkt: 70.000 Euro), das ist auch ihr Wunsch. Die nächsten Jahre werden finanziell etwas härter werden, aber ich möchte es, wenns nur irgendwie geht, behalten. 

Rechtliches
Notariell wurde nach dem Hausbau ein Schreiben aufgesetzt wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist (nennt sich Anbote - gegenseitig ausgefertigt). In denen ist notariell festgehalten, dass der jeweils andere dem anderen die 50 % der Liegenschaft zu den bis zur Trennung eingebrachten finanziellen Werten überlassen kann. Also Sprich um den Betrag den der andere im Laufe der Zeit beigesteuert hat. Das lässt sich aufgrund von penibelst geführter Dokumentation einwandfrei feststellen und ist beiden bekannt.

Fragen

1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Dank euch! Wäre gut, wenn hier Leute vom Fach antworten könnten.

  •  herbert1988
12.11.2022  (#21)
Ok, das wären dann im Wesentlichen doch recht viel weniger als die 11.500 Euro - was natürlich ganz gut wäre, da ja e ein großer Brocken bezahlt werden muss.

Danke euch!

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
12.11.2022  (#22)
Falls das mit der Bank nicht funzt, könnte eigentlich eine privatrechtliche Vereinbarung, notariell abgesegnet (?), eine Lösung sein, dass sich der Hausbesitzer der ausgezogenen Partei die Kreditkarte monatlich überweist? Die Belastung bliebe ja gleich, wenn auch die Bonität der/des Ausgezogenen ja evtl anders zu sehen sein könnte.

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  •  thez
12.11.2022  (#23)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Falls das mit der Bank nicht funzt, könnte eigentlich eine privatrechtliche Vereinbarung, notariell abgesegnet (?), eine Lösung sein, dass sich der Hausbesitzer der ausgezogenen Partei die Kreditkarte monatlich überweist? Die Belastung bliebe ja gleich, wenn auch die Bonität der/des Ausgezogenen ja evtl anders zu sehen sein könnte.

Wie meinst du das genau? 
Du meinst die 70k€ die der Ex-Partnerin zustehen eben in Raten überweisen?
Also wenn ich in der Situation wäre würde ich das nicht akzeptieren...


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  •  herbert1988
12.11.2022  (#24)
In diesem Fall geht es primär um die Nebenkosten die noch irgendwie anfallen und wie es bankseitig funktioniert. 
Auch wenn wir ein gutes Verhältnis haben, möchten wir alles so gut es geht sauber trennen und auch rasch (in einem Jahr) finanziell erledigt haben.
Zwischenlösungen sind leider immer irgendwo eine Belastung. 

Wenn es bankseitig nicht möglich ist, die ehem. Lebensgefährtin aus dem Kredit zu entfernen wird sie die nächsten 5 Jahre auch noch im Kreditvertrag verbleiben. Das wurde besprochen. Ja uns ist bewusst, dass sich immer kurzfristig was ändern kann.
Ziel ist es, dass es für beide Seiten gut passt. Komplizierte Lösungen wollen wir so gut es geht vermeiden.

Notfalls müssen wir verkaufen, das ist aber beiderseits die letzte Lösung wenn sonst keine Alternative mehr bleibt.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
12.11.2022  (#25)

zitat..
thez schrieb:
──────

Wie meinst du das genau? 
Du meinst die 70k€ die der Ex-Partnerin zustehen eben in Raten überweisen?
Also wenn ich in der Situation wäre würde ich das nicht akzeptieren...

Nein die soll sie erhalten, aber wenn sie wegen seiner Bonität (Annahme) nicht aus dem Kredit herauskommt, dann muss ja sie den Kredit "mitbediene? Oder bleibt nur die Haftung? 
Wenn er ihr dann mtl das zahlt was sie nachweislich ihm zahlt (sofern von seinem Konto oder einem bisher gemeinsamen der Kredit abgebucht wurde?), dann wäre es ja für sie (bis auf die Haftung für den Kredit) geldtechnisch erledigt (ja ich bin dann auch draufgekommen, einen wichtigen Gedanken vergessen zu haben -> dass wenn er zB verstirbt oder nicht mehr den Kredit bedienen könnte, sie haftet (solidarische Haftung zur ungeteilten Hand). 
Da könnte eine Risikoversicherung Abhilfe schaffen (zB Ableben)? 
Besser wäre natürlich ein sauberer Abschluss. 


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
13.11.2022  (#26)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

──────

Nein die soll sie erhalten, aber wenn sie wegen seiner Bonität (Annahme) nicht aus dem Kredit herauskommt, dann muss ja sie den Kredit "mitbediene? Oder bleibt nur die Haftung? 

Für die Bank ist es unerheblich wer die Rate bedient, kann auch eine dritte Person sein. Aber die Kreditnehmer haften solidarisch dafür. (Wobei das meist sowieso automatisch über ein Lastschriftmandat eines Kreditnehmer abläuft.)


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.11.2022  (#27)
Ja, so wie bei uns (solidarisch zur ungeteilten Hand, wird aber von mir abgebucht).
Da ist aber zu sagen, dass der Kredit auf beide läuft, im Grundbuch nur ich stehe, da ich Eigentümer des Grundstücks bin (das weiß meine Freundin auch und ich weiß, was es für sie bedeuten kann).

Darum regeln wir alles andere auch nachweislich privatrechtlich, sofern notwendig. 
Darum meinte ich oben, man könnte evtl die Bank außen vor lassen, wenn Zweifel bestehen und man das nicht riskieren will, und sich - da die Haftung ohnehin beide trifft - gemeinsam einigen. 


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  •  thez
14.11.2022  (#28)
Ja wie schon erwähnt oben, der Bank ist ja egal woher die Kreditrate kommt. Ich nehm an in den meisten Fällen wirds vom Konto des Mannes bzw. von einem Gemeinschaftskonto eingezogen. Von dem her zahlt die Ex-Partnerin einfach nichts mehr ein/dazu auf das Konto und sie Sache hat sich erledigt.

@speeeedcat und @LiConsult 
Ich frage mich eh schon länger was genau passiert wenn die Rate nicht bezahlt wird? Welches Gehalt wird zuerst gepfändet? Das 1. Kreditnehmergehalt oder von Haus aus 50:50 zwischen 1. und 2. Kreditnehmer?

Und über so Themen wie Ableben hinsichtlich Schulden muss sich doch auch keiner Gedanken machen. Eine RAV ist sowieso verpflichtend bei den meisten Banken. d.h. das Thema Schulden sollte in einem Fall des Ablebens eines Kreditnehmers eh immer geklärt sein. 

Kritischer ist dann eher die Frage wem gehört was? Genau in solchen Fällen wo die der Partner z.B. nicht im Grundbuch steht und man nicht verheiratet ist. Da würde es im Falle des Ablebens ja sogar an die Eltern zurückfallen in der Erbfolge.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#29)

zitat..
thez schrieb: Ich frage mich eh schon länger was genau passiert wenn die Rate nicht bezahlt wird? Welches Gehalt wird zuerst gepfändet? Das 1. Kreditnehmergehalt oder von Haus aus 50:50 zwischen 1. und 2. Kreditnehmer?

Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Bei Unterbleiben der Ratenzahlungen wird gewöhnlich der Mahnlauf ausgelöst (1. Mahnung, 2. Mahnung, Zahlungsaufforderung). Es gibt aber auch Institute, die bereits nach Ausbleiben der Rückzahlung einer einzigen Rate auf "scharf" schalten.

Das entscheidende Thema heißt "Terminsverlust". Darauf wird in den Kreditverträgen explizit hingewiesen. Konkret bedeutet dies, dass die Bank zur Fälligstellung des aushaftenden Kreditbetrages berechtigt ist, wenn "zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat."

Bevor jedoch gekündigt und fälliggestellt wird, kann sich die Bank natürlich der bestehenden Sicherheiten bedienen. Im Falle der Gehaltsverpfändung gibt es bankseitig dabei keine Reihenfolge, die einzuhalten ist. Je nachdem, welche Sicherheit leichter "einzutreiben" ist. Gewöhnlich wird dies natürlich das Gehaltskonto jenes Vertragspartners sein, der "Hauptverdiener" ist.

Deswegen mein Appell: Sollte ein Zahlungsverzug drohen, bitte unbedingt rechtzeitig mit dem finanzierenden Institut Kontakt aufnehmen und Themen wie Ratenstundung, Laufzeitverlängerung, etc. besprechen. Warten, bis die Bank etwas tut (bzw. tun muss) ist hier der definitiv schlechtere Weg. Sobald man mit seiner Finanzierung in der Sondergestionierung ist, hat auch der zugeordnete Kundenberater nur mehr wenig Chance zur Intervention.

zitat..
thez schrieb: Eine RAV ist sowieso verpflichtend bei den meisten Banken.

Schon lange nicht mehr - wiewohl ich ein großer Fan davon bin und eine solche in vielen Fällen Sinn macht.

zitat..
thez schrieb: wo die der Partner z.B. nicht im Grundbuch steht und man nicht verheiratet ist. Da würde es im Falle des Ablebens ja sogar an die Eltern zurückfallen in der Erbfolge.

korrekt - da greift die gesetzliche Erbfolge



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  •  thez
14.11.2022  (#30)
Danke für die Infos. 
Schon einige Lessons Learned aus dem Thread gezogen. Bei mir wäre es im Falle einer Trennung eine ähnliche Situation.

Seit wann ist eine RAV nicht mehr verpflichtend? Ich bilde mir ein bei uns (Vertrag Oktober 2020) war das noch eine Auflage seitens Bank-Austria.

Nachdem eine RAV je nach Höhe des Kredits gerade mal bei 20-50€ p.M. liegt aus meiner Sicht sicher der falsche Ort zu "sparen".

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#31)

zitat..
thez schrieb: Seit wann ist eine RAV nicht mehr verpflichtend?

Das hängt von der Bank und dem gesamten Set-Up ab. Eine generelle Verpflichtung gibt es jedenfalls nicht.

zitat..
thez schrieb: Nachdem eine RAV je nach Höhe des Kredits gerade mal bei 20-50€ p.M. liegt aus meiner Sicht sicher der falsche Ort zu "sparen".

Vollkommen d´accord


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#32)

zitat..
thez schrieb: Seit wann ist eine RAV nicht mehr verpflichtend? Ich bilde mir ein bei uns (Vertrag Oktober 2020) war das noch eine Auflage seitens Bank-Austria.

Nachdem eine RAV je nach Höhe des Kredits gerade mal bei 20-50€ p.M. liegt aus meiner Sicht sicher der falsche Ort zu "sparen".

BA: Seit einem guten Jahr. Wobei wie du schreibst die Empfehlung dafür absolut richtig ist.

OB mWn verpflichtend.

Die andere Frage wurde bereits beantwortet.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
14.11.2022  (#33)
Bei der Bank Austria wäre mir eine Verpflichtung vorher nicht bekannt gewesen. Habe Verträge aus z.B. 2017 und 2018 herausgekramt - da gab es zwar solche mit verpflichtender Risikoversicherung, aber auch solche ohne diese.

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  •  obi111
14.11.2022  (#34)
Also bei mir war die RAV eine der Bedingungen für die Haftungsentlassung meiner Ex-Frau aus dem Kredit bei der BA ...

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  •  herbert1988
14.11.2022  (#35)

zitat..
obi111 schrieb: Also bei mir war die RAV eine der Bedingungen für die Haftungsentlassung meiner Ex-Frau aus dem Kredit bei der BA ..

inwiefern, bzw. auf wen laufend? 
Also wer bekommt das Geld im Falle deines Ablebens? Auf wen läuft diese in diesem Fall?


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  •  obi111
14.11.2022  (#36)

zitat..
inwiefern, bzw. auf wen laufend? 
Also wer bekommt das Geld im Falle deines Ablebens? Auf wen läuft diese in diesem Fall?


Die Versicherung läuft auf meinen Namen aber das Geld bekommt im Falle meines Ablebens die Bank (Abtretungserklärung) ... sind im Endeffekt 8,5 Euro pro Monat bei der Dialog LV also Peanuts ...

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  •  herbert1988
14.11.2022  (#37)
Ja, aktuell haben wir eine die auf Gegenseitigkeit beruht. Das muss natürlich so lange aktiv bleiben bis ich alleinig im Grundbuch stehe.

Ok, verstehe. So macht das natürlich Sinn!

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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
19.11.2022  (#38)

zitat..
LiConsult schrieb: Bei der Bank Austria wäre mir eine Verpflichtung vorher nicht bekannt gewesen. Habe Verträge aus z.B. 2017 und 2018 herausgekramt - da gab es zwar solche mit verpflichtender Risikoversicherung, aber auch solche ohne diese.

Haben den BA Vertrag im 17er Jahr abgeschlossen und definitiv keine Vorgabe für eine LV erhalten.
Auch bei der Umschuldung zur ING war diese kein Thema.

Haben aufgrund der geringen Kosten von gesamt etwa 20€ für beide Parteien, aber für uns eine bei der Europa abgeschlossen.


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  •  satking
19.11.2022  (#39)
Hab seit 12/2019 einen BA Kredit - da war keine Ablebensversicherung erforderlich seitens der Bank.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#40)
Die Vorgabe zum Abschluss einer verpflichtenden RAV war, dass im Todesfall eines KN die Leistbarkeit für den verbleibenden Partner gegeben ist, um nicht auch noch finanzielle Sorgen wälzen zu müssen.
Oder gar das Haus bzw. Kredit nicht mehr leistbar ist (Stichwort Karen/Kinder).

RAV und BU empfehle ich ausschließlich jeder und jedem.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#41)

zitat..
fudi6489 schrieb: Haben den BA Vertrag im 17er Jahr abgeschlossen und definitiv keine Vorgabe für eine LV erhalten.
Auch bei der Umschuldung zur ING war diese kein Thema.

zitat..
satking schrieb: Hab seit 12/2019 einen BA Kredit - da war keine Ablebensversicherung erforderlich seitens der Bank.

ja, ist (bzw. war) wie erwähnt bankweit keine allgemein obligatorische Voraussetzung für eine Kreditbewilligung. Nicht selten jedoch war der Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung oder eines anderen Cross-Selling Produktes "förderlich" für die Konditionen- bzw. Gebührengestaltung.
In Einzelfällen kann der Versicherungsabschluss jedoch sehr wohl als Bedingung formuliert werden.

Aus Kreditnehmersicht macht eine Risikoversicherung in vielen Fällen natürlich Sinn, damit neben dem seelischen Leid nicht auch noch die finanzielle Situation aus den Fugen zu geraten droht.
Aus Banksicht trägt die Risikoversicherung dazu bei, dass das im schlimmsten Fall drohende Verwertungsrisiko (vor allem gerade in den ersten Jahren der Kreditlaufzeit) reduziert wird.

In Summe also eine win-win Situation für beide Vertragsparteien - zu einem (in "jungen" Jahren) überschaubaren Preis.

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