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Halboffene bzw geschlossene Bauweise

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  •  BN0108
27.8. - 28.8.2012
13 Antworten 13
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Hallo liebe Forumteilnehmer!

Wir wollen im Herbst im Burgenland ein Haus bauen. Lt. den Baurichtlinien unserer Gemeinde ist die offene und halboffene Bauweise zulässig.
Jetzt wollen wir an der der rechten Grundstücksgrenze anbauen. An der linken Grundstücksgrenze besteht ein Abstand von 3m zum Hauptgebäude.
Im linken Bauwich wollen wir jetzt noch eine Garage anbauen. Diese soll auch direkt an die Grunstücksgrenze angebaut werden. Zwischen Hauptgebäude und Garage gibt es eine Verbindungstür. Das Garagendach wird in das Hauptdach eingebunden.

Jetzt meine Fragen:
Spricht man hier von einer halboffenen oder geschlossenen Bauweise?
Ist die Garage ein Nebengebäude oder Hauptgebäude?

Ich habe schon soviele Informationen gefunden, nur teilweise widersprechen sich diese. Die Gemeinde selber kann mir auch keine Auskünfte dazu geben. Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten. Ich wäre sehr dankbar!

LG

  •  oati
  •   Silber-Award
28.8.2012  (#1)
.

zitat..
Die Gemeinde selber kann mir auch keine Auskünfte dazu geben


Das halte ich wirklich für ein starkes Stück. Die Gemeinde muss deinen Plan schließlich auch genehmigen! Wieso können die dann keine Auskunft geben?

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  •  BN0108
28.8.2012  (#2)
Sie sind sich nicht (bzw. noch nicht) sicher! Zuerst haben sie Nein gesagt, aber auf der anderen Seite sind bereits in der selben Straße zwei Häuser an beide Grundstücksgrenzen angebaut!!!
Daher habe ich gehofft, jemand von euch kann mir helfen!

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  •  kreuzenstein
28.8.2012  (#3)
Das Burgenland ist anders. - Im Burgenland gibt es z.B. nicht mal so simple Richtlinien wie Bauklassen mit für das gesamte Bundesland fixen Bauhöhen.
Ergo würde ich empfehlen, das Gebietsbauamt aufzusuchen, wenn die Gemeinde "z'deppat" ist. Und überhaupt gleich über das Gebietsbauamt einreichen.

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  •  BN0108
28.8.2012  (#4)
@ kreuzenstein
Weißt du vl. wie ich herausfinde, wo mein gebietsbauamt ist? Ich habe mir nämlich gedacht im burgenland gibts sowas nicht...

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  •  oati
  •   Silber-Award
28.8.2012  (#5)

zitat..
Im Burgenland gibt es z.B. nicht mal so simple Richtlinien wie Bauklassen mit für das gesamte Bundesland fixen Bauhöhen.


Das gibt's hier in der Steiermark auch nicht. Aber es gibt normalerweise Bebauungspläne, die all das möglichst präzise regeln - erstellt von Raumplanern im Auftrag der Gemeinden.

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  •  bautech
28.8.2012  (#6)
Ich würde meinen, es ist eine geschlossene Variante - wie Du es vorhast - zumindest in NÖ.

Wenn die Bebauung über die gesamte Breite des Grundes reicht und im Bauwich eine Garage errichtet wird, definiert die NÖ Bauordnung dies als geschlossen. Fürs BGLD hab ich es auf die Schnelle auch nicht gefunden - tut leid...

edit: Diesen Fred gibts im Baurecht noch mal... emoji

ng

bautech

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  •  haubilance
28.8.2012  (#7)
ich würd dir empfehlen, geh zur gemeinde mit dem plan wie du bauen willst, frag ob was dagegen spricht und dann sollen sie die bauklasse usw dementsprechend festlegen wenn sie es eh selber nicht wissen und dein plan in die "gegend" passt.

bei mir haben sie letztes jahr auch einfach bei den nachbar grundstücken die bauklasse von heute auf morgen geändert weil dort ein bauträger in einer anderen bauklasse (eigentlich bauweise, es wurde von geschlossen auf gekuppelt geändert) bauen wollte.

vielleicht hast ja glück und es geht.



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  •  haubilance
28.8.2012  (#8)
ich würd dir empfehlen, geh zur gemeinde mit dem plan wie du bauen willst, frag ob was dagegen spricht und dann sollen sie die bauklasse usw dementsprechend festlegen wenn sie es eh selber nicht wissen und dein plan in die "gegend" passt.

bei mir haben sie letztes jahr auch einfach bei den nachbar grundstücken die bauklasse von heute auf morgen geändert weil dort ein bauträger in einer anderen bauklasse (eigentlich bauweise, es wurde von geschlossen auf gekuppelt geändert) bauen wollte.

vielleicht hast ja glück und es geht.



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  •  kreuzenstein
28.8.2012  (#9)
Ich würd mal beim Amt der Landesregierung anrufen - und fragen, wer die der Gemeinde übergeordnete Bauinstanz ist. In NÖ heisst das eben Gebietsbauamt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.8.2012  (#10)
..warum wird immer wieder von NÖ geredet, wenn´s eindeutig ums Burgenland geht?? Was bringt das? (im Bgld gibts kein "Gebietsbauamt")!!!

zitat..
Wenn die Bebauung über die gesamte Breite des Grundes reicht und im Bauwich eine Garage errichtet wird, definiert die NÖ Bauordnung dies als geschlossen. Fürs BGLD hab ich es auf die Schnelle auch nicht gefunden - tut leid...

Das ist außerdem sogar für NÖ ein Blödsinn - bei "Geschlossen" gibts keinen Bauwich und daher auch keine Garage im seitlichen BAuwich....


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  •  bautech
28.8.2012  (#11)
@karl10 - sorry, ungeschickt ausgedrückt. - Ich wollte irgendwie verdeutlichen, wie man die geschlossene Bauweise mit der halboffenen / gekuppelten Bauweise vergleichen kann. Dabei hab ich den Bauwich aus der gekuppelten in die geschlossene Bauweise hineingewürfelt - natürlich schließen sich geschlossen und seitlicher Bauwich gegenseitig aus.

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.8.2012  (#12)
..und was ist da jetzt deine konkrete/korrekte Botschaft???

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  •  bautech
28.8.2012  (#13)
Dass er mMn die gesamte Grundstücksbreite... verbauen kann, auch wenn er gekuppelt / halboffen bauen müßte.

Wenn er an den einen Nachbarn anbaut (mit dem eigentlichen Wohnhaus) und in den Bauwich an der anderen Grundseite (der ja laut TE vorhanden ist) die Garage als Nebengebäude stellt, dürfte er imho die gesamte Grundbreite verbauen trotz gekuppelter Bauweise. Erschwerend kommt noch dazu, dass in der selben Gasse bereits Bauten auf diese Art und Weise errichtet wurden, also gibts nicht mal die "Ortsbildpflege", auf die sich meine so sehr geliebten Raumplaner immer versteifen...

Aber der obige Beitrag wurde eh genau so verstanden...

ng

bautech

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