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Hälfte der Einfriedung auf Nachbars ... [NÖ]

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  •  chris81
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.6. - 12.6.2014
14 Antworten 14
14
Grundstück

wir dürfen die Hälfte unserer 20cm Einfriedung mit Maschendrahtzaun auf Nachbars Grundstück errichten.

Er selbst hat vorgeschlagen das ich einen Vertrag erstelle, welchen er dann unterschreibt.

Ist so etwas Rechtsgültig?
Was schreibe ich am besten hinein?

Liebe Grüße,
Chris

  •  user
  •   Bronze-Award
5.6.2014  (#1)
wollt ihr das wirklich? - seit ihr euch sicher, dass ihr wegen 10cm "grundgewinn" - egal auf welche länge bezogen - euch das antun wollts?

wenn er die hälfte der errichtungskosten bezahlt dann ist das aus meiner sicht okey.
fraglich ist auch, wenn ein neuer grundbesitzer auf dich zukommt, welcher diese genehmigung nicht mehr erteilt. muss der zaun dann abgebaut werden?!

hast du eine rechtsschutzversicherung? dann würde ich das kostenlose gespräch mit einem anwalt suchen
lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#2)
BITTE NICHT!!!!Irgendwann wird sich jemand auf den Kopf greifen und sich fragen, wie man so einen Unsinn machen konnte! Gehts dir wirklich um die 10cm???

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  •  atma
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#3)
unsre nachbarn warn auch so "schlau" und haben ihren zaun + gleich noch ein bissl was auf einer länge von knapp 60 metern auf unsren grund gesetzt (oooh nein, die firma hats schwarz gemacht und will jetzt nicht für mehrkosten = umsetzen aufkommen, heul heul... etc)... und jetzt habens pausenlos schiss, dass es uns vl. doch nicht mehr passt bzw wir das mal als druckmittel verwenden... an der zufahrt habens gleichmal gar nichts gemacht, da haben wir jetzt einen zaun mit fundament gesetzt, damit der asphaltbruch nicht weiter zu uns rüber rieselt... begeisterung über nachbarn sieht da gleich anders aus...

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  •  samoth
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#4)
würde ich auf keinen Fall machen - erzeugt nur Abhängigkeiten...siehe atma

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  •  chris81
5.6.2014  (#5)
Danke für euren Kommentare.
Wir werdens doch nicht machen, habt Recht.

Liebe Grüße,
Chris

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#6)
Sehr sehr guter Grund wenn es den nicht gibt, dann siehe Karl10 = over & out.

Falls es den doch geben sollte:

Vertrag den man schnell so aufsetzt gilt halt mal zwischen dir und dem Nachbarn - solltest auch als Servitut ins Grundbuch eintragen lassen - dann gilt es auch bei einem eventuellen Eigentümerwechsel bzw. Rechtsnachfolger. Mag sein, dass dann der Nachbar abwinkt. Wäre eine Möglichkeit & Genaueres kann dir ein Notar erklären - Erstgespräch wäre kostenlos. Dann legst allerdings schon ab für Notar & Grundbuch.

Steht das nicht im Grundbuch und die Nachbarliegenschaft wechselt den Besitzer, es gibt vielleicht mal Meinungsverschiedenheiten .... geht dann zu Gericht, es wird gestritten, du darfst im blödesten Fall den Zaun wieder wegreißen ....

Kannst natürlich auch einen Teilungsplan machen lassen, dem Nachbarn die 10 cm abkaufen und das alles astrein gestalten. Kaufpreis wird eher lächerlich sein, aber für Teilungsplan vom Geometer, Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, sonstige Deppensteuern bist dann ca. 1 Jahr später ein paar Tausender ärmer.

Kurze Anmerkung noch zum Grund: weiß net grad, welche Gründe es geben mag, bewusst einen Maschendrahtzaun 10 cm auf den Nachbarsgrund zu setzen. Sollte das erwähnte Gewürgs und die Kosten rechtfertigen.
Wir haben einen Teilungsplan gemacht. Grund war der: Bestand ist gegeben - Nebengebäude steht ein Stück auf unserem Grund, dafür unseres wieder ein Stück auf seinem. Haben wir einvernehmlich bereinigt, da es von dem qm her egal war. Damit haben beide die Gewissheit, dass in Zukunft nix sein kann. Hat ein Jahr gedauert und war ein teurer Spaß.

Edit - hat sich ja schon erledigt ...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#7)

zitat..
ma2412 schrieb: Kaufpreis wird eher lächerlich sein, aber für Teilungsplan vom Geometer, Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, sonstige Deppensteuern bist dann ca. 1 Jahr später ein paar Tausender ärmer.


Geometer, Notar usw. bräuchte man in diesem Fall nicht.
Für geringe Flächen sieht der §13 Liegenschaftsteilunggesetz ein vereinfachtes Verfahren vor.
Das wird in der Regel direkt vom Vermessungsamt gemacht.
Kostet in Summe ein paar Hundert €.

Wie schon angemerkt, würde ich auf die paar m2 verzichten, wenns nicht einen triftigen Grund dafür geben sollte.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#8)
@ gdfe - ist zwar für den TE eh obsolet, aber hast recht - ginge mit Teilungsplan auch einfacher. Trotzdem etwas Rennerei & Gewürgs.

War bei uns halt etwas anders und hatte das im Hinterkopf. Geometer nahmen wir wegen geschlossener Bauweise und da ist das überhaupt erst aufgefallen. Der nette Grundsteuerkataster war bei uns denn doch etwas ungenau. Stellst dann dein Haus falsch hin .... Najo. Die Sache mit dem Nebengebäude (Nachbar & unseres) wurde da auch bereinigt samt rechtsverbindlichem Eintrag in den BEV Grenzkataster. Zahlst zwar einmal, aber dafür ist für immer Ruhe.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#9)
mich würd interessieren, warums gnau die 10 cm sein müssten.. aus optischen gründen????

oder was wärn i anfänglichen beweggrüde dafür gewesen?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.6.2014  (#10)
@ma2412 - Drum ists immer sehr empfehlenswert, das Grundstück vermessen zu lassen (idealerweise vom Verkäufer) und in den digitalen Grenzkataster eintragen zu lassen.
Das setzt eine Grenzverhandlung (mit den Nachbarn) voraus, wo diese zustimmen müssen oder berechtigte Einsprüche vorlegen zu haben.
Einsprüche sind da eher schwierig, der Geometer vermißt auf cm genau...

Damit hat man dann ein für alle mal Ruhe, da gibts dann auch kein Ersitzen der Gartenzaunmauer mehr emoji



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  •  XandL
12.6.2014  (#11)
hi,
auch wenn das thema an und für sich erledigt ist, hake ich mal mit unserem thema ein.
wir haben uns mit unserem nachbarn auf einen gabionenzaun (gitterkorb gefüllt) geeignigt als trennung zwischen beiden grundstücken.
die stärke dieser konstruktion beträgt nun doch min 20-30 cm. man nehme an wir stellen den punkt mittig auf die grundgrenze. kann es da im nachhinein bei verkauf an drittpersonen wirklich zu streiterein kommen? immerhin kauft doch ein potentieller käufer dann den grund samt haus, garten, gartenhütte, swimmingpool und eben auch 1/2 gartenzaun. defakto kann dieser dann doch nur auf abbruch von 1/2 gartenzaun bestehen was praktisch NICHT zu realisieren ist bzw. müsste er den restlichen 1/2 gartenzaun wieder so instandsetzen, dass dieser freistehend einwandfrei funktioniert.

gibts da eine expertenmeinung?
lg alex

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
12.6.2014  (#12)
keine Expertenmeinung

zitat..
XandL schrieb: defakto kann dieser dann doch nur auf abbruch von 1/2 gartenzaun bestehen was praktisch NICHT zu realisieren ist bzw. müsste er den restlichen 1/2 gartenzaun wieder so instandsetzen, dass dieser freistehend einwandfrei funktioniert.


Potentieller Besitzer kann ganz einfach darauf bestehen, dass der Zaun von seinem Grundstück entfernt wird. Kosten dafür trägt dann der Verursacher. Kann daher dann dem zukünftigen Nachbarn ziemlich egal sein, wie das gelöst wird. Ist nix Anderes als ursprünglich beschrieben = sauber regeln oder bleiben lassen wegen der paar cm.

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  •  neoplan
12.6.2014  (#13)
eigentümer / errichter - ? vielleicht den nachbarn errichten lassen ?

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  •  bautech
12.6.2014  (#14)

zitat..
ma2412 schrieb: Potentieller Besitzer kann ganz einfach darauf bestehen, dass der Zaun von seinem Grundstück entfernt wird.


Oder bei wissentlichem Verkauf einfach darauf hinweisen, dass der Zaun durch den neuen Eigentümer entsorgt werden soll bzw dieser im KV berücksichtigt wird... wäre imho die einfachere Lösung. Grundbücherliche Eintragung kostet halt vieles an Kohlen...

ng

bautech

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