« Baurecht  |

Grundstücksvereinigung - Ergänzungsabage Land NÖ [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  sun34
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9. - 25.9.2020
10 Antworten | 3 Autoren 10
10
Hallo an alle, 

wenn ich 2 Grundstücke im Bauland (auf einem ist ein Haus auf dem anderen eine Garage) vereinigen lasse - ist dann schon eine Ergänzungsabgabe fällig? 

Vielen Dank für eure Antworten. 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2020  (#1)
Wenn beide Grundstücke mit Gebäuden bebaut sind, werden sie wahrscheinlich als "Bauplätze" gelten. Die Vereinigung von 2 Bauplätzen zu 1 Bauplatz löst keine Ergänzungsabgabe aus!

"Wahrscheinlich" sag ich deshalb, weil ich nicht weiß, seit wann die Grundstücke als Bauland gewidmet sind und seit wann die Gebäude stehen. Darauf kommts nämlich auch an.

1
  •  sun34
23.9.2020  (#2)
Vielen Dank. Ja sie sind beide "Bauplätze".

Wenn einer davon kein Bauplatz wäre - dann wäre die Ergänzungsabage fällig. Verstehe ich das richtig? Oder ist sie dann erst bei einem Baubescheid fällig?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2020  (#3)
Wenn ein Grundstück kein Bauplatz ist, dann ist Ergäzungsabgabe bereits bei der Vereinigung fällig.

1


  •  sun34
23.9.2020  (#4)
Dankeschön!

1
  •  sun34
25.9.2020  (#5)
Hallo nochmals,
nun hat sich herausgestellt dass beide Grundstücke schon Bauplatz sind.

Wir werden die beiden Grundstücke zusammen legen lassen und wollen anschließend eine Garage errichten. Nun sagte man uns, es ist eine Ergänzungsabgabe von BK I auf BK II zu errichten. (2 Wochen nach Baubescheid). Der Betrag setzt sich aus der Grundstücksgröße (nach der Vereinigung) und dem Einheitssatz zusammen.
Stimmt das so?
Vielen Dank für die Antwort.


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#6)
Ja, stimmt.
Hat aber nichts mit der Grundstücksvereinigung, sondern mit der Baubewilligung für die neue Garage zu tun.
Aber du hast ja noch gar nicht vereinigt, oder

zitat..
sun34 schrieb: Wir werden die beiden Grundstücke zusammen legen lassen

Somit gibts jetzt bei der Baubewilligung noch 2 Grundstücke, oder? Dann solltest die Ergänzungsabgabe nur für das Grundstück (und somit eine kleinere Fläche) zahlen müssen, wo die Garage bewilligt wird.
Warum willst du unbedingt vereinigen? Oder musst du??

Da bräuchte ich nähere Angaben.  Würde  das gerne im Kataster bzw. Flächenwidmungsplan sehen, dann hab ich einen besseren Überblick.
Könntest mir auch die Grundstücksnummer + Katastralgemeinde per PN oder mail schicken. Dann kann ich es mir selber anschauen. Vertraulichkeit meinerseits ist garantiert!

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#7)

zitat..
sun34 schrieb: Ergänzungsabgabe von BK I auf BK II

Wann wird das vorgeschrieben? Im Zuge der Bewilligung oder nach Fertigstellung?
Kann sich sowas zwischen Bewilligung und Fertigstellung noch ändern?
Welche Fläche wird da verwendet? Die vom Grundbuch?

1
  •  sun34
25.9.2020  (#8)
Mir wurde gesagt dass ich nicht über eine Grenze bauen kann und deswegen muss ich die Grundstücke zusammen legen.

Danke für deine Hilfe, die Unterlagen schicke ich dir gerne am Montag. 

Liebe Grüße 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2020  (#9)

zitat..
streicher schrieb: Wann wird das vorgeschrieben? Im Zuge der Bewilligung oder nach Fertigstellung?

Mit "Erlassung" des Baubewilligungsbescheides.

zitat..
streicher schrieb: Welche Fläche wird da verwendet? Die vom Grundbuch?

Maßgeblich ist die "Bauplatzfläche".
Ist der Bauplatz ident mit einem ganzen Grundstück, dann ist das die Grundstücksfläche laut Kataster (Grundstücksverzeichnis).
Ist der Bauplatz nur Teil eines Grundstückes, dann die aus dem Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan herausgemessene Baulandfläche.

zitat..
sun34 schrieb: Mir wurde gesagt dass ich nicht über eine Grenze bauen kann

Ja, stimmt. Wenn die neue Garage über die Grundgrenze geht musst du vereinigen. Gesetzlich ist dann folgender Ablauf vorgesehen:
Nach dem Bauansuchen sagt dir die Gemeinde, dass das über die Grundgrenze so nicht geht und du musst einen Antrag nach § 10 der Bauordnung auf Änderung der Grundgrenzen (in diesem Fall: Vereinigung) stellen. Dann kanns - wenn das baubehördliche Verfahren nach § 10 positiv abgeschlossen wird - einen Baubewilligungsbescheid mit der aufschiebenden Bedingung geben, dass du einen Grundbuchsbeschluss über die Vereinigung der Grundstücke vorlegen musst, und erst dann gilt der Baubewilligungsbescheid und du darfst mit dem Bau beginnen.
Soweit das Gesetz. Ich will gar nicht wissen, wie die Gemeinden das in der Praxis handhaben......

PS: In deinem Fall wird die Ergänzungsabgabe (Aufzahlung auf Bauklasse II) auf Basis der gesamten Baulandfläche berechnet. Du hättest einen Teil davon sparen können, wenn du die Garage nicht über die Grundgrenze bauen würdest, daher keine Grundstücksvereinigung brauchen würdest und die Ergänzungsabgabe dann nur auf Basis der einen Bauplatzfläche, wo die Garage hinkommt,  berechnet würde.


1
  •  sun34
25.9.2020  (#10)
Lieber Karl,, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Genauso ist es mir auch gesagt worden. 
Schönen Abend noch. 

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Geschlossene Bauweise 2454 NÖ