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Grundstücksgrenze überschritten

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  •  MC1987
8.3. - 9.3.2017
9 Antworten | 5 Autoren 9
9

Für das Grundstück neben uns hat der Verkäufer nun einen Käufer gefunden.
Bevor dieser das Grundstück kauft wurde nun neu ausgemessen und dabei ist aufgefallen dass die Mauer die wir auf dieser Seite durch eine Firma bauen ließen auf einer Seite um 20cm über die Grenze steht.
Auch als wir damals das Grundstück gekauft haben wurde dieses vermessen und es kamen an den Bemessungspunkten Holzpflöcke in die Erde.
Beim Bau der Mauer haben wir der Firma natürlich gesagt dass sich daran gehalten werden muss, beim Bau ansich waren wir jedoch nicht dabei, da durch Arbeit verhindert bzw. man nicht bei den ganzen Arbeiten daneben steht und aufpasst.

Nun sehe ich folgende Möglichkeiten...
1. Der Holzpflock war an der falschen Stelle, die Baufirma hat sich beim Bau daran gehalten.
2. Der Holzpflock war an der richtigen Stelle, die Baufirma hat einen Fehler gemacht und die Grenze beim Bau überschritten.
3. Der Holzpflock hat sich Witterungsbedingt oder durch andere Einflüsse verschoben.

Der Verkäufer des Grundstückes hat uns nun angeboten diese (nach Berechnung) 4m² zusätzlich dazu zu kaufen - jedoch will ich dies nicht ohne Prüfung einfach zustimmen und auf den Kosten sitzen bleiben.
Nun meine Frage... gibt es hier Möglichkeiten?
Die 3 oben genannten Möglichkeiten nachzuweisen sehe ich als eher schwer...
Der Ausmessungsfirma nachzuweisen dass sie uns den falschen Punkt markiert haben sehe ich als unmöglich...
Der Baufirma nachzuweisen dass sie den Fehler gemacht hat, scheint mir auch schwierig, evtl. mit Bilder? Was müsste auf diesen dann genau zu sehen sein?

Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten die wir haben?

Der Verkäufer des Grundstückes hat uns nun bis Ende der Woche Zeit gegeben zu entscheiden, sonst verkauft er das Nachbar Grundstück einfach und wir haben dann das Problem mit dem neuen Nachbarn, welcher, lt. Auskunft des Verkäufers, verlangen kann die Bauarbeiten zu korrigieren.

Bitte um kurze, wenn möglich rasche Info damit wir weiter entscheiden können.

Danke vielmals & mit freundlichen Grüßen

  •  mikee
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#1)
Ganz ehrlich: Warum überlegst du noch? Kauf die 4 m2 und verbuche es unter "Lehrgeld", für die du sogar noch einen Gegenwert bekommst.

Der Fehler wird realistisch betrachtet so oder so immer bei euch hängen bleiben. Das Angebot des Nachbarn ist schon ein freiwilliges Entgegenkommen, das müsste er nicht tun.

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  •  MC1987
8.3.2017  (#2)
Danke für die Antwort.
Natürlich werden wir diese 4m² dazu kaufen - für mich stellt sich jedoch die Frage warum wir auf den Kosten sitzen bleiben müssen wenn es nicht unser Fehler war bzw. ob es eben genau dazu Möglichkeiten gibt damit wir die Kosten dementsprechend dem wahren "Bösewicht" aufhalsen können.

MfG

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  •  mikee
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#3)

zitat..
Auch als wir damals das Grundstück gekauft haben wurde dieses vermessen und es kamen an den Bemessungspunkten Holzpflöcke in die Erde.


Nur mal grundsätzlich: Dass nur Holzpflöcke gesetzt werden, ist zumindest bei uns unüblich. Da werden zusätzlich auch Erdspiesse aus Metall mit runder, roter Kappe gesetzt. Sind die bei euch nicht vielleicht doch (noch) verhanden?

zitat..
für mich stellt sich jedoch die Frage warum wir auf den Kosten sitzen bleiben müssen wenn es nicht unser Fehler war bzw. ob es eben genau dazu Möglichkeiten gibt damit wir die Kosten dementsprechend dem wahren "Bösewicht" aufhalsen können.


Solange ihr den "Bösewicht" nicht eindeutig und zweifelsfrei benennen könnt, wen wollt ihr denn dann belangen?

Ich kann mir gut vorstellen dass es schwer ist, sowas zu verdauen. Aber realistischerweise werdet ihr drauf sitzen bleiben und könnt den Schaden - aus meiner Sicht! - durch Schuldzuweisungen, Gerichtsprozesse usw. nur noch vergrössern. Nimm das Angebot an, schlaf noch ein paar Mal drüber und dann verfliegt die Wut langsam aber sicher wieder.
Btw: Von welcher "Schadenshöhe" reden wir hier eigentlich?

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  •  MC1987
8.3.2017  (#4)
Ja, ist logisch dass der Ärger im Moment etwas hoch ist und man dadurch noch etwas emotionaler ist.
Wie gesagt, darauf eingehen werden wir sowieso bevor es zu spät ist, eben aus den von dir genannten Gründen.
Je nachdem wie hoch Notarkosten etc. sind damit wirklich alles hochoffiziell ist, schätze ich so zwischen €500 - €1.000 - verkraftbar aber trotzdem nicht wenig ;)

Danke nochmals für deine Antworten und deinen Zuspruch!

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  •  mikee
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#5)
Das ist ja noch überschaubar, stell dir vor ihr hättet Grundstückspreise wie in Tirol und dazu noch einen Nachbarn, der ein gutes Geschäft wittert und euch obendrein zappeln lässt emoji

Kopf hoch, Augen zu und durch. Irgendwann lacht ihr drüber. Alles Gute!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#6)
@MC1987 - Schau, dass du das mit dem Verkäufer so schnell wie möglich über die Bühne bekommst.
Wenn du einen nicht so netten Nachbarn bekommst, kannst auch einen Abbruchbescheid im Postkastl liegen haben.

Normalerweise schlägt der Geometer so Eisenrohre mit roten Kappen in den Boden, die stellen die genauen Grundgrenzen dar.
Zusätzlich schlagens dann auch ein paar Holzpflöcke ein, damit das besser sichtbar ist.
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die vielleicht ein Jahr halten bzw. bei einer Baustelle sicher kürzer und es schon vorgekommen sein soll, dass die Bauarbeiter die eben kurzerhand rauziehen, wenns grad im Weg sind...und dann eben wieder irgendwo einschlagen (nach bestem Wissen und Gewissen).

Siehs positiv, du hast grad deinen Garten um 4m2 vergrössert, ist eine gute Wertanlage.

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  •  MC1987
9.3.2017  (#7)
Nochmals Danke für die Antworten!
Eine weitere Frage habe ich noch...
Muss dieser zu-Kauf der 4m² genauso abgewickelt werden wie der Kauf des kompletten Grundstückes damals oder kann dies in abgeschwächter Form passieren? Notar etz...
Der Preis alleine für die 4m² beläuft sich auf rund 280€.
Was ich nun durch das Vermessungsamt raus finden konnte ist dass wir nach dem Kauf lt. §13 einen Antrag ausfüllen müssen damit diese 4m² zu unserem bestehenden Grundstück dazu kommen.

Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid und kann mir eine Info geben!

Danke & lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.3.2017  (#8)
Da gehts um §13 Liegenschaftsteilungsgesetz - Abschreibung geringwertiger Teilstücke bis zum Wert von ca. € 2.000.-

Da brauchst keinen Vertrag und keinen Notar. Die grundbücherliche Durchführung macht da die Vermessungsbehörde. Normal kümmert sich der Geomter um das alles im Zuge der Erstellung des Teilungsplanes und du hast damit eigentlich nichts zu tun.

siehe da:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40155669&ResultFunctionToken=c596c871-3162-4798-a379-c91ae56e105c&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Liegenschaftsteilungsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=09.03.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


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  •  maider187
9.3.2017  (#9)

zitat..
MC1987 schrieb: Der Preis alleine für die 4m² beläuft sich auf rund 280€.


nicht fragen sondern kaufen... Mein Bruder hatte das gleiche Problem nur war er derjenige dem Grundstück abging. er machte ebenfalls der Nachbarin der Vorschlag diesen zu einem mehr als fairen preis zu kaufen. Da sie aber nicht wollte und auch noch unverschämt geworden ist hat sie leider einen neuen Zaun bauen müssen. Sie hatte ihn nach der Aufforderung bei der Baupolizei oder Gemeinde angezeigt und einen Baustopp von 3 WE dadurch erzwungen. Genauen Ablauf habe ich schon vergessen jedoch wurde da viel gestritten emoji

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