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Grundstücke zusammenlegen

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  •  phil-argon
20.5. - 21.5.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Zusammenlegung von 2 Grundstücken.
Kurz zum Hintergrund:
1. Grundstück wurde vor ~7 Jahren gekauft und darauf ein EFH erichtet.
Vor 2 Jahren wurde dann das Nachbargrundstück dazu gekauft - also direkt angrenzend an das bestehende, bebaute Grundstück.

Nun würden wir gerne an das bestehende Haus "anbauen" und dafür natürlich auf das 2te Grundstück rüber bauen.
Da es aber 2 eigenständige Grundstücke sind darf man das ja nicht so einfach.
Abstandsregeln etc. zum Dank. Und gesetzlich ist es ja recht egal ob beide Grundstücke einen Besitzer haben also sind die Regeln zu befolgen.
"Zusammenbauen" wäre ja nur möglich auf Grundgrenze (max. 3m Traufenhöhe) wenn 1 geschossig und mit doppelter Brandschutzmauer voneinander getrennt. Dies macht jedoch beim Erweitern des bestehenden Hauses wenig Sinn für uns.

Soweit zur vorliegenden Situation.
Nun kam die Idee auf, die beiden Grundstücke einfach zu vereinigen bzw. zusammenzulegen. Jedoch bin ich mir hier der rechtlichen Möglichkeiten nicht ganz bewusst.
Darf ich 2 Grundstücke die nebeneinander liegen und den gleichen Besitzer haben einfach zusammenlegen?
Benötigt man hierzu die Erlaubnis der Gemeinde? Oder ist eine Zusammenlegung auch ohne Gemeinde direkt über das Vermessungsamt möglich?
Gibt es einen Unterschied zwischen zusammenlegen und Vereinigung?

Vielleicht hat im Forum jemand schon mit einer Zusammenlegung zu tun gehabt und hat ein paar Infos/Tipps parat ?

Das Bundesland wäre OÖ

Besten Dank schon mal vorab emoji

  •  kech
  •   Silber-Award
20.5.2017  (#1)
Wenn das Nebengrundstück ein eigenständiges Baugrundstück ist, musst du bei der Gemeinde um eine gemeinsame Bauplatzbewilligung für beide Grundstücke ansuchen. Ohne diese darfst du nicht grenzübergreifend bauen. Dein Bauansuchen würde von der Gemeinde zurückgewiesen werden. Was du sonst noch tun musst, wird man dir bei der Gemeinde erklären.

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  •  projekt4568
  •   Bronze-Award
21.5.2017  (#2)
Weiters würde ich auf die Bebauungsdichte achten. Wenn dein Grundstück durch die Zusammenlegung größer wird, dann muss das auch mit der Bebauungsdichte wieder stimmen...

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