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Grundsteuerbefreiung in OÖ

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  •  fitzi
28.7.2008
2 Antworten 2
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Hallo zusammen! Stimmt es, dass man eine Grundsteuerbefreiung in OÖ nur dann bekommt, wenn die Wohnfläche <= 150m² ist? - Oder gibt es da Außnahmen?
Danke!

  •  PlanB
28.7.2008  (#1)
bekommtst - du zumindest auch wenn du wohnbauförderung bekommen hast.

...
* Die Befreiung gilt nur, soweit Wohnungen
mit höchstens 150 m² Nutzfläche geschaffen werden, die der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes dienen.

* Die Befreiung gilt jedenfalls für Bauten, deren Bauführung nach den Satzungen des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds, LGBl. Nr. 54/1993 oder den Bestimmungen des
Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 6/1993 oder des Wohnbauförderungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 153, des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967 oder des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482 gefördert wurde.

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  •  Hotzi
28.7.2008  (#2)
na dann - bin ich ja beruhigt, wenn es genügt, wenn man die Wohnbauförderung bekommt

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