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Grundsteuer Einheitswert Bauklasse [OÖ]

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  •  areisinger
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
4.12.2012 - 3.8.2013
9 Antworten 9
9
Frage an die Einheitswert-Spezialisten:
Mein Fertighaus (HartlHaus) wurde bei der Berechnung des Einheitswertes in die Bauklasse 11.24 (Massiv) gereiht.

Zuerst wollte ich beinspruchen, so dass ich damit in 11.14 (Holz) komme. Nachdem ich das das gefunden habe: http://bit.ly/RzU2oy
wird das aber nicht funktionieren.
Ist das so richtig und aktuell?

  •  insis
  •   Bronze-Award
5.12.2012  (#1)
Link funktioniert nicht

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  •  areisinger
5.12.2012  (#2)
war leider aus einer suche - hier der richtige Link
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22RV%2F0247-L%2F03%22&rs=1

Im Prinzip gehts darum wie das Fertighaus einzustufen ist.
(da gehts jetzt auch nicht um die riesigen Summen, eher um Prinzip)


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  •  insis
  •   Bronze-Award
5.12.2012  (#3)
Hallo,

11.24 bedeutet Massivgebäude, gute Ausführung.

Für die Festlegung der Qualitätsstufe "gute Ausführung" sind 11 Kriterien anzuwenden (Beilage BewG). Sollten mehrere Kriterien des betreffenden Objektes nicht unter die "gute Ausführung" einzureihen sein, ist es durchaus möglich, einen entsprechenden - begründeten - Antrag auf Korrektur einzubringen.

z.B. Decken: gute Ausführung ist Massiv- oder Fertigteildecken, darunter sind Holzbalken, Gewölbe einzustufen.

oder Fassade: Gute Ausführung: Edelputz, mittlere Ausführung: einfacher Putz.

usw.


fg


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  •  areisinger
5.12.2012  (#4)
Nun, es geht mir überhaupt nicht um gute oder sehr gute Ausführung, sondern um Holz oder Massiv. also 11.14 statt 11.24
die Ziffer 4 passt sicher.



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  •  insis
  •   Bronze-Award
5.12.2012  (#5)


Na ja, wenn der UFS schon mal so für Fertighäuser entschieden hat (11.24), werden sich sicherlich auch die Folgeentscheidung daran orientieren und erübrigen sich natürlich weitere Erörterungen, welche Stufe angemessen ist.

Sollte man eben mit dieser Einstufung nicht zufrieden sein, stünde eben noch der Gang zum VwGH offen, was aber wohl mindestens die Erstellung eines Sachverständigengutachtens erfordert, welches die eigene Position deutlich untermauern muß ... Der Ausgang ist diesfalls natürlich offen.

fg

fg

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  •  areisinger
2.8.2013  (#6)
Einspruch ist durchgegangen - kann nur allen Fertighausbesitzern empfehlen, das ebenso zu prüfen.
Senkt die Grundsteuer doch deutlich.

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  •  sir_rws
3.8.2013  (#7)
Gratuliere!

Um wie viel ist das weniger im Jahr?

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  •  mpreis76
3.8.2013  (#8)
Würde ... mich auch interessieren! Bitte um Info!

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  •  areisinger
3.8.2013  (#9)
naja, der Einheitswert ist (bereinigt um andere Dinge) um 7000 Euro runtergegangen. was bei mir irgendwo ca. 25% entspricht.




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