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Grundsteuer befreien?

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  •  cc9966
25.1.2008 - 17.11.2010
9 Antworten 9
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Hallo!

Hab letzten Sommer einen Baugrund gekauft und will heuer bauen. Hab jetzt im Jänner einen Grundsteuerbescheid bekommen, dass ca 75 EUR fällig werden. Ist zwar nicht viel Geld, hab aber was gehört dass man davon ein paar Jahre befreit ist wenn man baut. Weiß jemand was ich dazu genau machen muss?

  •  aichinger_josef
28.1.2008  (#1)
Grundsteuerbefreiung - 1. nach erteilter Benützungsbewilligung

2. wenn die Wohnbauförderung zugeteilt wurde
lg Josef

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  •  Weigelie
29.1.2008  (#2)
Und wer keine - Wohnbauförderung erhalten hat, der bekommt dann auch keine Befreiung von der Grundsteuer? emoji
Von welchem Bundesland ist hier die Rede? Oder ist das bundesweit einheitlich geregelt?

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  •  creator
29.1.2008  (#3)
bundesweit einheitlich ist das nicht, - ist hauptsächlich vom bauamtsleiter/bürgermeister der gemeinde abhängig. den befreiungsantrag kann man immer gleich stellen - und je nachdem wird gar keine steuer mehr vorgeschrieben oder eben - wie josef richtig geschrieben hat - streng nach vorschrift gehandelt. ich würde mal beim gemeindeamt nachfragen - besser innerhalb der 14-tage-frist, da kann man evtl. auch noch den einspruch gegen den bescheid machen, falls falsch berechnet. kommt öfter vor, als man glaubt...

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  •  simone_99
4.2.2008  (#4)
Grundsteuerbefreiung - hallo, will ebenfalls die Grundsteuerbefreiung einreichen und muss vom FA einen Bescheid des "Einheitswertes gem.§80" einbringen. weiß von euch jemand was das genau für ein Formular bzw. was genau ist der Einheitswert??? danke simone

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  •  helmut1003
6.2.2008  (#5)
Feststellung des Einheitswertes - Liebe Simone,
relativ bald nach Erwerb eines Grundstückes bekommt man vom Finanzamt AUTOMATISCH den Bescheid über die Feststellung des EINHEITSWERTES, da kann/muß man selbst nichts dazu tun.
Die Einheitswerte von Immobilien wurden, soviel ich weiß, zuletzt im Jahr 1978 generell für alle Grundstücke in Österreich festgesetzt.
Diese stellen für die einzelnen Gemeinden die Basis für den sog. HEBESATZ (kann bis max. 500% des Einheitswertes betragen) dar, wonach dann die GRUNDSTEUER berechnet und vorgeschrieben wird (vierteljährlich zu zahlen).
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Helmut

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  •  gloitom
  •   Bronze-Award
31.8.2010  (#6)
Grundsteuerbefreiung in NÖ - "§ 17 Grundsteuerbefreiung" ist mit der heutigen Ausgabe aus dem "NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005" entfernt worden:
alt:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009146/LRNI_2009146.pdf
neu:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010075/LRNI_2010075.pdf

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  •  sparmeister
17.11.2010  (#7)
Grundsteuervorschreibung - Guten Tag,

gibt es ein Recht , Grundsteuer r ü c k w i r k e n d von der Gemeinde zurückzufordern?
Die Grundsteuer für mein Haus in Oberösterreich wurde plötzlich eklatant erhöht. Es ist ganz unverständlich, dass die Gemeinden "kreativ" sein dürfen und einfach abzocken. Auf Einsprüche wurde nicht reagiert. Ich habe dann aufgegeben, weil ich es nicht für möglich gehalten hätte, dass die Grundsteuervorschreibung sozusagen gestaltet werden darf.
Wie ist die Rechtslage, wo kann ich Gesetze nachlesen?

MFG sparmeister

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  •  gloitom
  •   Bronze-Award
17.11.2010  (#8)
Kenne mich in OÖ zwar nicht aus, aber zurückfordern, denke ich einmal, wird es nicht spielen....

Vl. findest da etwas:
http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Oberoesterreich/
Grundsteuer

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  •  Sumsi
17.11.2010  (#9)
Grundstück mit mehreren Häusern - Grundsteuerbefreiung? - Guten Abend,

wir teilen uns ein Grundstück mit 3 anderen Familien (4 Doppelhaushälften). Nachdem die Grundsteuer pro Grundstück verrechnet wird, teilen wir uns diese Rechnung intern auf (jeder bezahlt ein Viertel). Eine Familie und wir haben bereits die Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde abgegeben, 2 Familien haben dies jedoch noch nicht gemacht. Bei einer Familie ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass diese es noch heuer abgibt, da diese noch auf eine Förderungszusage wartet und Voraussetzung für die Förderung ist, dass noch keine Fertigstellungsanzeige gemacht wurde.

Nachdem ein Antrag auf Grundsteuerbefreiung nur noch bis Ende des Jahres möglich ist, würde ich gerne wissen, ob das komplette Grundstück die Voraussetzungen erfüllen muss (so nach dem Motto "mitgehangen - mitgefangen") oder ob jede Familie für ihren Teil (also für 25%) diese Grundsteuerbefreiung beantragen kann?
Ich wäre für Antworten sehr dankbar!
Vielen Dank,
lg
Sumsi

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