Grundgrenzenhöhe = 1m Naturgelände [Stmk]
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-Auszug aus dem Baugesetz STMK
Bewilligungspflicht sind: -Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, jeweils ab einer Höhe von 1,5m |
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irrtum ! sorry |
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