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Grundgrenzenhöhe = 1m Naturgelände [Stmk]

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  •  aw80
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
26.8. - 30.8.2011
2 Antworten 2
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Hallo!
Ich habe gehört das es verpflichtend ist, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, einen Meter auf Naturgeländehöhe zu bleiben.
Ist das korrekt?
Bin aus Graz Umgebung (Steiermark).
Bitte um Tipps bzw. Ratschläge!

Mfg

  •  sensai
  •   Silber-Award
30.8.2011  (#1)
-Auszug aus dem Baugesetz STMK

Bewilligungspflicht sind:
-Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, jeweils ab einer Höhe von 1,5m

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  •  hotz68
  •   Bronze-Award
30.8.2011  (#2)
irrtum ! sorry

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