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Grundbucheintragung UND Gehaltspfändung?

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  •  gibso
22.9. - 23.9.2012
5 Antworten 5
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Liebe Forums-Mitglieder,

wir planen den Bau eines Einfamilienhauses (Grundstück bereits vorhanden), die Finanzierung steht jedoch noch nicht ganz.
Hab nun ein Kreditangebot in der Höhe von 120.000€ erhalten. Eigenmittel von 195.000 sind ebenfalls vorhanden.

Als Sicherheiten will die Bank nun das Pfandrecht im Grundbuch, was ja ok ist. Zusätzlich wollen sie auch noch die stille Gehaltspfändung von mir und meiner Lebensgefährtin. Jetzt frage ich mich wozu die Gehaltspfändung notwendig ist wenn die Bank bereits ins Grundbuch kommt, vor allem wenn man das Verhältnis aus Eigenmittel und Darlehenshöhe betrachtet.

Für eure Meinungen bin ich sehr dankbar.

Gibso

  •  Hansee
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#1)
Ja warum?? - Weil die Bank eine Bank ist und kein Immobilienbüro.
Heißt, wenn du nicht zahlst wollen sie lieber dein Gehalt direkt anzapfen, als sich die Umstände anzutun, die mit einer Verwertung deiner Immobilie auftreten.
Geld ist denen einfach lieber als Haus.

Du könntest ihnen einen Gegenvorschlag machen. Stille Gehaltsverpfändung mit EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]?!?

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  •  johro
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#2)
hallo - der Vorschlag von hansee ist gut, nur dass die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] halt keine Sicherheit ist weil, du kannst noch andere Kredite nehmen, und diese Leute/Unternehmen dann an 1. stelle eintragen lassen und deine Bank hätte dann nichts in der Hand außer ein Papierl im Tresor emoji
die stille Pfändung ist durchaus üblich, ich kenne viele die das haben. und ich würde es auch als vorteil für dich sehen: wenn du mal eine Rate nicht zahlen kannst, dann ist es mir lieber sie nehmen sich einen Teil des Gehaltes als sie versteigern das Haus.



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  •  creator
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#3)
epu ist auch eine sicherheit, ned umsonst sind die banken - beim daten-eintragen so beflissen... verweise auf meine postings im nebenthread: http://www.energiesparhaus.at/forum/28360_3

der schnäh, dass dann die böse andere bank schneller ist, ist eine angst- und profitgetriebene urban legend der banken von vorvorgestern ohne zadig, vkrg, internet und datenverbund...

üblichkeit ist kein kriterium - nur, weil gaanz viele lemminge, brunnenspringer,...

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  •  johro
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#4)
hallo -

zitat..
zitat von creator: da wird erst darüber gesabbelt, um dann zu erklären, dass es nur "ausnahmefälle" und "so gut wie" keine sicherheiten sind... wer's glaubt.


ja, weils halt die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] nicht üblich ist und keine Sicherheit darstellt emoji
(sicher gibt es ausnahmen wo eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] gewährt wird, zb geringe Kreditsumme, super Bonität, etc)

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.9.2012  (#5)
nochmal: da alle besicherungen von der jeweils berechtigten - bank in diverse register eingetragen werden, ist heute eine "böse" bank bei häuslebauern ein märchen... nur, weil banken in der vergangenheit im internationalen geschäft gepennt haben, ist das kein sinnvoller vergleich.
wenn eine bank die epu hier ausdrücklich http://www.s-real.at/dev/download/pdf/Besicherung.pdf als besicherung beschreibt und die epu trotz diverser vorschriften a la basel III zulässig und akzeptabel ist, stellt die selbstverständlich auch eine sicherheit dar - was denn sonst? wenn' s keine wäre, würden ja sämtliche banken, die das akzeptieren, wegen wahnsinniger kreditvergabe bei der fma stramm stehen... ja, die fma schlief auch oft fest, aber jetzt nimmer...

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