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Grenzpunkt vermessen

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  •  1chris
16.7. - 17.7.2017
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Hallo liebe Leute,

Bei unserem Grundstück wurden 2 Grenzmarkierungen vom angrenzenden Landwirt herausgepflügt bzw. verbogen. Die Baufirma meinte jetzt sie müsse das Grundstück neu vermessen lassen bzw. reichen die zwei fixen punkte nicht aus, um das Haus abzustecken (die zwei westlichen fehlen, Haus wird parallel zur nördlichen Grenze verlaufen).
Jetzt meine Fragen:

-Weiß jemand zufällig was das Bestimmen der restlichen zwei Markierungen kostet?

-Kann man dass irgendwie "selber" machen oder übernimmt das die Gemeinde?

Danke und GLG
Chr

  •  rabaum
  •   Silber-Award
16.7.2017  (#1)
selber darfst da gar nichts machen. Kontaktiere einen Geometer, der kann die Grenzpunkte aus der digitalen Katastermappe wiederherstellen. Schätze mit 200-300 bist du dabei.

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  •  NTWK
  •   Bronze-Award
16.7.2017  (#2)
die baufirma muss ja sowieso einen geometer beauftragen der das haus einmisst und der benötigt diese punkte nicht, bzw. er wird sie dir auf wunsch neu einmessen, was dich im zuge der hauseinmessung nichts kosten sollte.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
16.7.2017  (#3)
die Baufirma muss nichts beauftragen. Grenzpunkte sind dein Privatvergnügen. Wenn diese nicht gesichert sind fürs Wegmessen der Hausachsen muss der Bauherr dafür sorgen.



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  •  1chris
16.7.2017  (#4)
danke erstmals für die Anregungen.

In meinem Pauschalangebot sind die Einmessung der Hausaußenkanten inkludiert + Höhe und Lage des Objekts. Es würde dann nur um die besagten Grenzpunkte gehen.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.7.2017  (#5)

zitat..
1chris schrieb: Einmessung der Hausaußenkanten inkludiert...
...Es würde dann nur um die besagten Grenzpunkte gehen...

die hauskanten werden genau von diesen grenzpunkten aus eingemessen.
das sind die 'fixpunkte' von denen aus die baufirma zu messen beginnt, so wie rabaum schreibt...

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  •  ap99
  •   Gold-Award
16.7.2017  (#6)
Ich würde mich nie auf Grenzpunkte in der Natur verlassen, schon gar nicht, wenn es knapp her geht. Ich gebe z.B bei einem rechteckigen Haus 2 Achsen (z.B Aussenkante Betonwand über Eck) dem Geometer digital (in seinem vor der Einreichung erstellten Lage-und Höhenplan) zum Abstecken in der Baugrube.

Die Grenzpunkte würde ich erst nach Fertigstellung der Erdarbeiten/Außenanlagen setzen lassen (alles Bestandteil einer Ausschreibung Lage- und Höhenplan, (evt. Bauplatzerklärung), Abstecken der Achsen, Kollaudierungsplan, Setzen von Grenzpunkten ... meiner Erfahrung nach im Paket günstiger, als alles nach und nach einzeln zu beauftragen).

... und noch was: ich arbeite immer mit Reserve bei Abständen zur Grundgrenze (Bsp. gesetzlicher Mindestabstand wäre 4,0 m ... dann zeichne ich die Aussenkante Fassade tatsächlich mit 4,05 m, bemaße aber mit 4,0 m ... dann gibt es nachher keinen Ärger (schon erlebt))

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.7.2017  (#7)

zitat..
ap99 schrieb: ich würde mich nie auf Grenzpunkte in der Natur verlassen...

unser nachbar hat sich vor 50 jahren bei der aufschließung unsere baugründe als erstbebauer 1,5m über die ganze breite von der gemeindestraße gekrallt ... emoji

aufgefallen ist das 40 jahre später als wir für unsere sanierung den bestand vermessen haben.

wenn ihm das die gemeinde wieder wegnehmen würde käme er nicht mehr in seine kellergarage hinein...

wir sind dagegen bei der gelegenheit daraufgekommen daß unsere gemeinsame grenze mit dem nachbarn zur gemeindestraße fast 1m auf unserem grund liegt, sprich auf 50m länge gehört uns ein streifen der asphaltierten gemeindestraße ... emoji

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  •  NTWK
  •   Bronze-Award
16.7.2017  (#8)
d

zitat..
ie hauskanten werden genau von diesen grenzpunkten aus eingemessen.
das sind die 'fixpunkte' von denen aus die baufirma zu messen beginnt, so wie rabaum schreibt...


so wars vielleicht vor 30 jahren......
bei uns in österreich benutzen wir inzwischen gps, nicht grenzpunkte die im jahre schnee einmal eingeschlagen wurden und die sich jeder richtete wie ers gerne hätte...

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  •  ap99
  •   Gold-Award
16.7.2017  (#9)

zitat..
NTWK schrieb: so wars vielleicht vor 30 jahren......


Mir fällt noch ein ... achtet darauf, daß das Grundstück beim Kauf etc. im Grenzkataster ist (Kennzeichnung "G" im Grundbuchsauszug) ... dann sollte es keine Diskussionen über Grundgrenzen mehr geben (dann ist es auch egal, ob Grenzpunkte in der Natur stimmen oder nicht) Ansonsten kann es zu schwierigen Grenzverhandlungen kommen (Beispiel Arne), oder ein Nachbar meint er hat was ersessen usw.

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
17.7.2017  (#10)

zitat..
NTWK schrieb: so wars vielleicht vor 30 jahren...


ist leider immer noch weitgehend Standard, wenn ich mir die Baustellen von Freunden und Bekannten so ansehe. Nicht jede neue Technik kommt auf allen Landbaustellen an.

zitat..
NTWK schrieb: bei uns in österreich benutzen wir inzwischen gps


jein. mit GPS hat mein Geometer auch nur grob abgesteckt wo die Eckpunkte vom Haus hinkommen könnten. Mit der zivilen Ungenauigkeit von GPS kannst du kein Grundstück verbindlich vermessen!

Wenn es auf den Millimeter stimmen soll, dann lädt sich der Geometer die DKM mit gesicherten Punkten (Kanaldeckel, Wasserschieber) auf sein Computervermessgerät und misst dir von dort die Hausachsen ein.
So war es zB bei uns. Der Polier hätte probiert über die 4 Meter abschüssige Böschung vom oberen Grenzpunkt das Schnurgerüst in der Ebene aufzustellen. Wegen Aussichtslosigkeit haben wir dann den Geometer noch hinzugezogen. siehe oberes Prozedere.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
17.7.2017  (#11)

zitat..
NTWK schrieb: so wars vielleicht vor 30 jahren...

dann sind wir noch nicht so fortschrittlich wie kärnten.

die baumeister mit denen ich zusammenarbeite laufen nicht mit gps über die baustelle, sondern verlangen daß es belastbare grundgrenzsteine gibt... emoji

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  •  ap99
  •   Gold-Award
17.7.2017  (#12)
Ich übertrage diese Verantwortung dem Vermesser (und nicht der Baufirma) --> der setzt die Achsen (meist mit Theodolit) auf die vom Baumeister vorbereiteten "Bankerl" fürs Schnurgerüst.

Grenzpunkte kann man manipulieren, und durch Erdarbeiten werden Grenzpunkte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage verändert (zumindest bei kleinen Grundstücken, besonders bei Hanglage) ... "Bankerl" fürs Schnurgerüst setzt man da, wo sie nicht im Weg sind.

Da bei der Fertigstellung die Lage des Gebäudes bzw. die bewilligten Höhen und Nachbarabstände (in Sbg) durch einen Vermessungsplan (Kollaudierungsplan) nachgewiesen werden muß, gehe ich hier kein Risiko ein.

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