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Grenzkataster

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  •  wolfgang1
25.2. - 12.3.2018
23 Antworten | 6 Autoren 23
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Ich hab gelesen, im Grundbuch erkennt man, ob ein Grundstück im Grenzkataster ist, wenn neben der Grundstücksnummer ein G steht. Heißt dies, dieses Grundstück steht im Grenzkataster, oder bedeutet dieses G etwas anderes?:


2018/20180225824288.png

  •  haeuselbauer
12.3.2018  (#21)
und wenn sozusagen mit dieser Grenze beim Bau etwas im cm Bereich passiert, dann wird die Grenze quasi im Nachhinein berichtigt?

Darf man bei geschlossener Bauweise auch schon ein Kleinwenig vorher aufhören, damit man zb beim Bau besser dazukommt und falls ja, welche Toleranzen gibts da ca.?

Bzw. gibt es eine gute Möglichkeit, wie man so einen zb 20cm "Toleranzstreifen" zwecks geschlossenem Eindruck "schließen" kann, Mauer geht ja in NÖ nicht mehr.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.3.2018  (#22)

zitat..
haeuselbauer schrieb: und wenn sozusagen mit dieser Grenze beim Bau etwas im cm Bereich passiert, dann wird die Grenze quasi im Nachhinein berichtigt?


Ja, so liest es sich in der Judikatur - steht ja schon oben!

zitat..
haeuselbauer schrieb: Darf man bei geschlossener Bauweise auch schon ein Kleinwenig vorher aufhören, damit man zb beim Bau besser dazukommt und falls ja, welche Toleranzen gibts da ca.?


"geschlossen" heißt von Grundgrenze zu Grundgrenze (das hatten wir schon).
Wo die Grundgrenze ist, das hatten wir auch schon grad oben!!
Und von irgendeiner Toleranz war da jetzt noch nie die Rede!!
Also was willst jetzt unbedingt hören, wo du jetzt schon wissen solltest, dass es das nicht gibt?

zitat..
haeuselbauer schrieb: Bzw. gibt es eine gute Möglichkeit, wie man so einen zb 20cm "Toleranzstreifen" zwecks geschlossenem Eindruck "schließen" kann, Mauer geht ja in NÖ nicht mehr.


Hat sich bereits beantwortet.....




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  •  haeuselbauer
12.3.2018  (#23)
kommt mir aber insofern komisch vor, weil man dann nach erfolgter Vermessung ja absichtlich (offiziell ist es natürlich unabsichtlich) aufs Nachbargrundstück bauen könnte und dann diesen Grund zugeschlagen bekommt.

Bzgl. Grundgrenze / geschlossene Bauweise: aufgrund des bisher gesagten wäre man dann ja quasi besser dran, man baut etwas über die Grenze als zu kurz.

Wobei ich mir schon vorstellen könnte, dass man im Falle von zu kurz einfach die bestehende "Grenzmauer" etwas dicker gestaltet bzw. nachträglich eine 2. dünne Mauer / Trennwand dranbaut (evtl. gar nicht über die volle Tiefe).

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