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Gewährleistung, arglistige Täuschung, Vertrauensschaden...

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  •  Bers
17.4. - 5.5.2020
29 Antworten | 9 Autoren 29
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Hallo!

Wir haben es dicke erwischt, bitte keine allzu groben sskm-posts, ich würd s so ohnehin nie wieder machen und viel mehr kann ich mich nicht ärgern, also macht s auch keinen sinn.

Würde mich trotzdem über Einschätzungen der ganzen Situation freuen :)

Also wir haben ein Haus in toller Lage gekauft, nach und nach kommen gerade aber die troubles.

315k Kaufpreis
bj1936
ca. 120m2 Wohnfläche
ca. 190m2 Nutzfläche
Teilunterkellert 25m2
Appartment im Nebengebäude (steht direkt an Grundstücksgrenze)
Laut expose "von Grund auf saniert" und Zustand laut "modernisiert"."Nur der Keller zeigt noch ein wenig Geschichte."
Der Verkäufer hat ein Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, falls das ne Rolle spielt.

im Kaufvertrag steht unter Gewährleistung folgendes:

Gewährleistung wird ausnähmlich der ausdrücklich im Kaufvertrag angeführten Zusagen ausgeschlossen, was Zustand oder bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes betrifft.

Die Zusagen sind:

Die Gebäude stehen seit über 30 Jahren, weshalb beide Parteien davon ausgehen, dass die Gebäude im Sinne der Kärntner Bauordnung als bewilligt gelten.(Pläne ect gibt es laut Makler keine mehr im Bauakt, wohl wegen irgendeiner Überschwemmung irgendeines Archivs irgendwann mal.)

Zum Übergabestichpunkt...

1.keine Gerichts-Schiedsgericht oder Verwaltungsverfahren betreffend den Kaufgegeenstand anstehen oder drohen.

2.keine Steuern, Gebühren, Abgabeen, Betrioebskosten, Abgabenrückständee und/oder sonstige Verbindlichkeiten Dritten gegenüber im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand (im Folgenden "Steuern") aushaften und alle Steuern Ordnungsgeemäß und zeitgerecht entrichtet wurden.Sollten Steuern für einen Zeitpunkt vor dem Stichtag aushaftene oder nach dem Stichtag vorgeschrieben werden, sind diese von der verkaufenden Partei zur Gänze zu bezahlene und die kaufenden Parteien diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
--
3.sämtliche Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Schaffung des Bauplatzes, der Errichtung und ANschluss der Anlagen und des Gebäudes, insbesondere die Kanalanschlussgebühren, entrichtet wurden.

4.im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine schwerwiegenden statischen Mängel, die die Substanz des Objektes (zb. Dachstuhl, Geschossdecken) betreffen und deren Behebung unbedingt erforderlich ist, aufweist und keine Aufwendungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen übeer das normale Ausmaß hinaus im Zusammenhang mit de Kaufgegenstand geplant, bzw erforderlich sind.

5.die in diesem Kaufvertrag enthaltenen Angaben und den kaufenden Parteien erteilten Informationen über den Kaufgegenstand -  insbesondere auch jene im Expose des Kaufgegenstands der xxx(Maklerbüro) richtig sind und die
verkaufende Partei den kaufenden Parteien überr alle ihr bekannten, für die Beurteilung des Kaufgegenstandes maßgeblichen Umstände vollständig aufgeklärt hat.

6.die kaufenden Parteien sind zur Erhaltung ddees Rechtes auf Gewährleistung nicht verpflichtet, Untersuchungen vorzunehmen und/oder feestgestellte Mängel zu rügen.

7.Die Anfechtung des Kv wegen Irrtum ist ausgeschlossen.

8. die Vertragsparteien kennen den wahren Wert des Kaufgegenstandes.Die Anfechtung dieses Kv wegen Verkürzung über die Hälfte wird weechselseitig ausgeschlossen.

9.Festgehalten wird, dass die verkaufende Partei den kaufenden Parteien einen Energieausweis übergeben hat.
---------------------------------------------
Soweit mal die Gewährleistungen.
Bei dem was sich der Verkäufer und Makler da erlaubt haben, werde ich soweit es geht auch auf alles was möglich ist bestehen.

  •  Bers
23.4.2020  (#21)
Es ist ja noch nicht mal das Appartement nutzbar wegen der Feuchte, nicht mal da könnte ich etwas lagern was mir wichtig ist.

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  •  Bers
23.4.2020  (#22)
Und wenn man von einem Preis von 4-420k ausgeht den uns die recht kleine Hütte ohne wohntaugliches Appartement kosten würde wenn wir die Schäden richten, hätten wir - wenn wir gewillt gewesen wären so einen Preis zu bezahlen- auch wirklich andere (vermeintlich, ich getrau mich ohne SV eh nix mehr zu sagen) "optimalere" Objekte bekommen.
Unser Haus hat ansich super vibes, wirklich, die Größe war dank des Appartements und der Aufteilung auch in Ordnung, Lage find ich sowieso noch immer tollstens, aber der Rest geht halt wirklich nicht.

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  •  herbiw
5.5.2020  (#23)
Zuerst einmal Beileid. 
Ich bin kein Jurist, aber wie schon Miss richtig geschrieben hat ist es für dich/euch essentiell genau den richtigen zu haben.
Worauf ich hinaus will ist, dass für Leute die noch keine Rechtstreitigkeit hatten ein Anwalt ein Anwalt ist. Aber auch Anwälte sind nur Menschen. Da gibt es - wie überall anders - gute und schlechte, motivierte und nicht motivierte.
D.h. 5min google und ein Anwalt der auf seiner HP auch Baurecht anführt kann per Zufall der richtige sein... oder dein nächstes großes teures Problem.
Aber wenn dein Anwalt nicht die Koryphäe zum Thema bauen ist von der du weißt, dass der viele Prozesse in die Richtung geführt und gewonnen hat und viel gutes über ihn weißt oder gelesen hast oder anderswie das perfekte Vertrauen in ihn hast... ist jetzt genau der Zeitpunkt diesen zu suchen.
Ja Anwalt kann man immer wechseln, vor Prozess sowieso und selbst nachdem die Klage eingebracht wurde oder in einem laufenden Verfahren. 
Will dir deinen Anwalt nicht schlecht reden, vielleicht ist er schon der perfekte. Will nur darauf hinweisen, dass bei Leuten die zum ersten Mal mir Rechtsproblemen zu tun haben "wir haben jetzt einen Anwalt" viel bedeutet aber genau nix aussagt. Gute Bekannte haben letztes Jahr einen Rechtsstreit gehabt. Ganz anderes Thema. Den Anwalt in der Nähe genommen, der Ist ja in der Gegend bekannt und die Nachbarn hat er auch mal vertreten... Mit dem hätten sie letztlich nicht mal einen Blumentopf gewonnen, da einfach das einschlägige Fachwissen begrenzt vorhanden war und die Motivation mehr als das notwendigste zu tun gefehlt hat... Sie hatten Glück und über einen Bekannten einen Anwalt empfohlen bekommen und gewechselt. Der hat 2 Tage nach Übergabe schon mehr gemacht gehabt als der Alte... Vergleichbare Verfahren mit günstigen Urteilen gefunden... Zeugen zusammengestellt,...

Soll dir nur als Denkanstoß dienen, bevor du durch Schaden klug wirst. Ich hätte bis letztes Jahr ohne Beschäftigung in der Materie z.B. auch vermutet, dass ein Anwalt halt ein Anwalt ist...

@Deine Probleme:
Bis auf die Feuchte, Dämmung und Energieausweis würde ich herauslesen, dass eigentlich alle Schritte für Experten - oder auch für dich - mehr oder weniger offensichtlich und ohne Werkzeug und ähnliches festzustellen sind.

- Boden schief, Tür lässt sich nicht öffnen
- erst nach Anbotsabgabe Aufklärung über ein Problem mit einer Grundstücksgrenze => suboptimal, aber da habt ihr noch nicht gezahlt gehabt?
- Wir hätten uns das Gebäude ansich schon wegen der alten Holztramdecken nicht gekauft

>Generell wirkt laut SV alles wie eine oberflächliche Verschönerung, auch der bis auf einen >Mini-Raum schöne Keller, soll erst vor kurzem(ka wie lange damit gemeint war vom Sv, aber >bekommen nächste Woche das Gutachten) her gerichtet worden sein.
>Der eine echt hässliche Raum, wurde äußerlich damit begründet, dass er früher als >Kohleraum diente.

Ist wohl kein Verbrechen.

>Hätte wegen Decke und Keller einen Sv vor der Übergabe das Haus anschauen lassen >wollen, wurde aber vom Anwalt des Verkäufers nicht genehmigt.

Da gehören immer zwei dazu. Wenn euch die Regeln nicht gepasst haben, diese ändern oder nicht kaufen.

>Die Rechnungen über Teile der Sanierung die wir dazu bekommen haben, sind keine >Rechnungen sondern Kostenvoranschläge.

Kann auch den Wert darstellen, sehe ich nicht kritisch wenn die Maßnahmen durchgeführt wurden und diese nicht vorgegaugkelt wurden => DAS wäre ein super Ansatzpunkt wenn dem so ist.

>Aber, was unserer Meinung wirklich nicht sein, kann, dass das alles so billig nicht saniert, >sondern eben nur oberflächlich verschönert wurde.
Das ist wohl sehr subjektiv.

>Vom Fussboden dachten wir ursprünglich und fiel uns auch auf, dass ein paar Leisten >fehlten.Laut SV ist der ganze ehrlich gesagt eh hässliche Laminat im Haus kaputt.
Schwer zu sagen, was das bedeutet

Sicherungen, Loch im Laminat, Schlüssel,...

Alles bisher aufgezählte sind Sachen auf die ich wie du extrem angefressen wäre... Aber ihr habt euch leider entschieden die Katze im Sack zu kaufen und nach meiner laienhaften Meinung sind diese Punkte nicht versteckt (ihr wahrt ja vor dem Kauf hoffentlich ein paar Mal dort?) womit schwer zu argumentieren ist, dass euch das alles nicht bewusst war.


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  •  herbiw
5.5.2020  (#24)
Unterschiedliche Treppenhöhen sind vielleicht was um vor dem Kauf ein paar Euro rauszuhandeln, aber auch bei Neubauten nicht untypsich.
>Einer davon übrigens ein langjähriger Baujurist, der sich aber nur um Sachen wie >Grundstücksgrenzen kümmert.
Bei sowas wäre ich sehr vorsichtig. Am besten nie wieder erwähnen. emoji Hat vom Bau auch grundsätzlich keine Ahnung aber zeigt, dass auch andere Laien die jedoch Bau affin sind die Sanierung als OK empfinden.
Worauf ich eigentlich hinaus will. Viel davon ist nicht schön, findet wohl keiner akzeptabel usw. usw. Aber es war euch entweder bekannt, oder aber ich wart einverstanden es ohne Profis wie SV und unter weitreichendem Gewährleistungsausschluss zu kaufen. Natürlich im guten Glauben aber das ist ganz ganz wichtig, auch in einem Verfahren.
Der Fokus muss darauf liegen was definitiv ganz klar nicht passt, euch so nicht bekannt gewesen sein kann usw usw.
Für mich (Warnung nochmal – kompletter Laie) bleiben 2-3 Sachen über auf die man sich stützen kann oder sollte:
 
Der sehr alte sowie nicht korrekte Energieausweis
Wie ist das rechtlich? Müsst man nicht (auch bei Privatkauf) einen aktuellen und korrekten Energieausweis erhalten? Da würde ich mich erkundigen.
Da kann man vielleicht argumentieren, dass man das Haus mit dieser Kennzahl nicht gekauft hätte oder ähnlich…
Wobei das wahrscheinlich auch sehr schwer wird, da einfach ein ur altes Haus (da darf man sich nicht viel erwarten) und ihr einer Übergabe des Dokument bei Übergabe (d.h. nach Anbot, Zahlung,…) zugestimmt hat womit das nicht mehr viel mit der Entscheidung zu tun haben kann.

>Falsche Angabe zum VWS beim Appartment, 
Das wäre potentiell auch ein Ansatzpunkt, die Frage ist wie massiv die Auswirkung davon ist und wie und wann ihr da drauf gekommen seid. Wenn das mit dem Energieausweisthema zusammenfällt muss man schauen wie man das ausschlachten kann.
Der einzige wirklich große Ansatzpunkt der für mich klar im Raum steht ist, dass die Wände (Keller und Apartment) feucht bzw. nass sind. Vorallem in Kombi mit dem kurzfristigen verputzen.
Ohne dem kann man bei einem alten Haus schon davon ausgehen, dass wohl nicht alles ganz trocken ist. Wenn das aber wirklich erst vor kurzem so gemacht wurde könnte da potentiell ein vertuschen damit zu tun haben. Das ist ein sehr guter Ansatzpunkt.
 
So, aber jetzt nochmal ganz zum Anfang. Dass was ihr – oder ein guter Anwalt – als einen der ersten Punkte beantworten sollte ist folgendes: Was wollt ihr eigentlich?
Raus aus dem ganzen? Rückabwicklung?
Preisnachlass?
günstige/gratis Sanierung der Schäden, natürlich durch einen SV von euch geprüft.

Du sprichst an, dass das Geld schon investiert wurde, und auch der Anwalt gemeint hat, dass er vielleicht einen Teilsieg für möglich hält aber auch da die Aufbringung der Mittel unklar ist.
 
D.h. ab mit dir und deiner Familie zu einem Familienrat.
 • Frage: Wo wollt ihr in 5 Jahren sein? In diesem Haus wohnen oder nicht? Falls „nicht“ geht das nur mit Rückabwicklung, Verkauf oder diese Bude wegreißen und was Neues hinstellen. Wenn ihr da wohnen wollt dann kann man sich langsam vorarbeiten welche Schritte gesetzt werden müssen damit ihr dort glücklich leben könnt.
 • Frage: Wenn ihr wisst, was euer letztliches Ziel ist mit dem Anwalt die Optionen ausloten und dabei feststellen was eure Optionen überhaupt sind bzw. ob es der richtige Anwalt für euch ist. Wenn der realistischste Best-Case für euch ist, dass ihr z.B. 10k für das ganze Verfahren ausgebt das sich vielleicht 3 Jahre zieht und dann anschließend die nächsten 15 Jahre diese 10k sowie weitere 15k an Wiedergutmachung in kleinen Raten zurückbekommt… kann man schon mal überlegen ob man das möchte oder etwas Anderes anstrebt. Mir fällt bis auf Sanierungsleistungen nix ein, aber ich bin wie gesagt auch ein Laie. Vielleicht gibt’s noch andere Sachen. In diesem Zuge werdet ihr sicher auch rausfinden ob der Anwalt für euch zu 100% passt. Das wäre für viele Menschen das Verfahren mit dem größten Streitwert in ihrem Leben. Bei diesem möchte ich nicht die zweitbesten, sondern ausschließlich den besten Anwalt auf meiner Seite haben.
 
Hoffe die vielen Worte helfen euch ein bisserl, falls nicht sind nur paar Minuten fürs lesen draufgegangen emoji


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  •  Bers
5.5.2020  (#25)
hey danke für die rückmeldungen! Das ding ist nur, ich hatte gerade nur kurz antworten wollen aber das wurde für einen beitrag dann doch wieder zu ausführlich und selbst damit hätte ich wieder nicht alles er oder geklärt.

fakt ist: haus ist von vor 1940, soll etwa 2010 vom vk (baumeistergewerbeinhaber) fachmännisch "von grund auf" saniert worden sein und einen trockenen keller haben.

gewährleistung wurde für folgendes (zugegeben teilweise ein wenig undefiniert aber im kontext mit der noch nicht lange zurückliegenden "sanierung" logisch) nicht ausgeschlossen: 

kanalanschlussgebühren entrichtet (falsch)
Dass über das übliche ausmaß hinaus keine aufwendungen, instandhaltungs oder reparaturmaßnahmen (!!) geplant oder erforderlich sind. ( Sv schätzt die Kosten auf 90k für Keller+Appartment trocknen +Unterbau im Og richten, also wie soll da eine Verantwortung bestritten werden? )

dass der vk uns über alle für uns wesentlichen umstände aufgeklärt hat.( fraglich mMn wegen der Holztram, dem falschen und zu alten Energieausweis der aber ohnehin von Gesetzes wegen stimmen müsste)

dass die Angaben im Expose richtig sind. (Hwb kann aber nicht stimmen)

Meiner Meinung nach sind die Beiden etwas dessen ich sie jetzt bisweilen eben nur in meinen Gedanken bezichtige.

Anzeigen wegen Energiespargesetz gehen bald raus, warten aber auf Anraten unseres Anwalts gerade noch ab ob der Vk ev doch noch vernünftig wird und nicht mehr alles abstreitet.Wäre einfach angenehmer und weniger langwierig.Sind aber bereit den Klagsweg zu riskieren und den Kauf rückabwickeln zu lassen.Zweifel an der Erfolgsaussicht sind marginal und um die Formulierungen ect, Schuldfrage, muss sich dann unser wie ich denke, kompetenter Rechtsvertreter bemühen.

Ich lies mir mittlerweile alles zu allem durch und unser Anwalt ist bisher der Einzige, dem nichts anzulasten ist was seine Pflichten betrifft.Entscheidungen, Erfahrungen, Rechtssätze, ect ect..

Bei Pfusch am Bau hab ich mich btw btw [by the way, übrigens] beworben, eine konkrete Zu oder Absage wird aber dauern hiess es ;)


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  •  Bers
5.5.2020  (#26)

zitat..
herbiw schrieb: Unterschiedliche Treppenhöhen sind vielleicht was um vor dem Kauf ein paar Euro rauszuhandeln, aber auch bei Neubauten nicht untypsich.
>Einer davon übrigens ein langjähriger Baujurist, der sich aber nur um Sachen wie >Grundstücksgrenzen kümmert.
Bei sowas wäre ich sehr vorsichtig. Am besten nie wieder erwähnen. Hat vom Bau auch grundsätzlich keine Ahnung aber zeigt, dass auch andere Laien die jedoch Bau affin sind die Sanierung als OK empfinden.
Worauf ich eigentlich hinaus will. Viel davon ist nicht schön, findet wohl keiner akzeptabel usw. usw. Aber es war euch entweder bekannt, oder aber ich wart einverstanden es ohne Profis wie SV und unter weitreichendem Gewährleistungsausschluss zu kaufen. Natürlich im guten Glauben aber das ist ganz ganz wichtig, auch in einem Verfahren.
 
Hoffe die vielen Worte helfen euch ein bisserl, falls nicht sind nur paar Minuten fürs lesen draufgegangen

 Hey, danke im speziellen, aber einen Baujuristen gibt es ansich gar nicht wie ich draufgekommen bin - er ist in der Verwaltung tätig und halt eben Jurist. Dachte nur er wäre "Bau-Jurist".
Der anderen ist mal nicht aufgefallen, dass das mitgeteilte Bj ihres Autos nicht mit dem aus dem Kv übereinstimmt, insofern eh nicht sonderlich aussagekräftig bzw von Bauaffin kein Spur.

Witzig, sie meinte damals sie hätte nicht in den Vertrag geguckt, da sie meinte sie könne dem Verkäufer vertrauen :D

Ich hatte auch in diesem Forum angefragt meinen Beitrag zu löschen falls die Gegenseite sonst irgendwelche halben oder teils missverständlichen Äusserungen oder Gedankengänge von mir gegen mich her nimmt falls sie auf diesen Beitrag kommen.

Für Unwahrheiten meinerseits seh ich allerdings ohnehin keinen Bedarf und ganz genau und verbindlich wird eh alles im Klagsfall geschildert werden, nicht in einem öffentlichen Forum.

Das wird ein Aufwand, ich könnte damit glatt ein Buch füllen.

How to not buy a house oder 1000 Dinge die dir dein Makler nicht verrät, Haus-um ins Verderben oder sowas.

Namen des VK oder M veröffentlich ich hier auch nicht, insofern mach ich mir eh nur wenig Sorgen diesbezüglich.


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  •  Bers
5.5.2020  (#27)

zitat..
herbiw schrieb:

>Generell wirkt laut SV alles wie eine oberflächliche Verschönerung, auch der bis auf einen >Mini-Raum schöne Keller, soll erst vor kurzem(ka wie lange damit gemeint war vom Sv, aber >bekommen nächste Woche das Gutachten) her gerichtet worden sein.
>Der eine echt hässliche Raum, wurde äußerlich damit begründet, dass er früher als >Kohleraum diente.

Ist wohl kein Verbrechen.

>Hätte wegen Decke und Keller einen Sv vor der Übergabe das Haus anschauen lassen >wollen, wurde aber vom Anwalt des Verkäufers nicht genehmigt.

Da gehören immer zwei dazu. Wenn euch die Regeln nicht gepasst haben, diese ändern oder nicht kaufen.

>Die Rechnungen über Teile der Sanierung die wir dazu bekommen haben, sind keine >Rechnungen sondern Kostenvoranschläge.

Kann auch den Wert darstellen, sehe ich nicht kritisch wenn die Maßnahmen durchgeführt wurden und diese nicht vorgegaugkelt wurden => DAS wäre ein super Ansatzpunkt wenn dem so ist.

>Aber, was unserer Meinung wirklich nicht sein, kann, dass das alles so billig nicht saniert, >sondern eben nur oberflächlich verschönert wurde.
Das ist wohl sehr subjektiv.

>Vom Fussboden dachten wir ursprünglich und fiel uns auch auf, dass ein paar Leisten >fehlten.Laut SV ist der ganze ehrlich gesagt eh hässliche Laminat im Haus kaputt.
Schwer zu sagen, was das bedeutet

Sicherungen, Loch im Laminat, Schlüssel,...

Alles bisher aufgezählte sind Sachen auf die ich wie du extrem angefressen wäre... Aber ihr habt euch leider entschieden die Katze im Sack zu kaufen und nach meiner laienhaften Meinung sind diese Punkte nicht versteckt (ihr wahrt ja vor dem Kauf hoffentlich ein paar Mal dort?) womit schwer zu argumentieren ist, dass euch das alles nicht bewusst war.

 Hey, danke.Also Kohlekeller spielt deswegen eine Rolle weil die schwarzen Verschmutzungen wohl kein Dreck sind.
Es ist aber ne Brandschutztür davor, insofern tun die sich ev. denk ich schwer zu sagen das hätten sie nie behauptet und wär ja für uns offensichtlich gewesen.Für die Aussage mit dem trockenen Keller haben wir aber ohnehin Beweise, ich denk mir nur alle möglichen Szenarien durch wie wir da noch aus der Sache raus kommen könnten.

Subjektiv naja, Fussboden hat keine Löcher sondern wie wir dann zumindest dachten, Verlegefehler.(Waren bei Besichtigung nicht ersichtlich weil wohl wieder schön für Besichtigungen zusammen gesteckt).

Das Ding ist, Ansich ist bei dem Untergrund aber egal was man drüber macht, da dieser mangelhaft bzw gar nicht vor/zu- oder sonst irgendwie bearbeitet wurde.

Teils liegen so Rigipsplatten auf den alten Holzdielen, teils nicht, teils nur ( ! ) bis in die Mitte des Raumes.Teils wurde eben auch gar nix verlegt, sondern nur max. 2mm Trittschalldämmung-Folie (laut Energieausweis überall 5mm!) direkt auf die alten, mit Teppichkleber oder sowas überzogenen Dielen darüber.

Das Thema Decken und SV kamen erst nach dem Kauf und vor der Übergabe auf.

Da wartete der Vk auf die zweite Teilzahlung über den Treuhänder, die erst nach Übergabe stattzufinden hatte.
Er verwehrte uns per Anwalt einen SV-Termin am selben Tag an dem wir dann die Übergabe durchgeführt haben bzw ohnehin hätten wenn der SV uns die Bedenke wegen Decken und Keller genommen hätte.
Der SV konnte somit erst nach Übergabe ins Haus.
Tja, nur kamen da nur neue Mängel wie die teils stark erhöhten Feuchtigkeitswerte im Appartment hinzu.

(jetzt will er übrigens nach dem Gutachten unseren SVs wie selbstverständlich seinen eigenen herbei ziehen).
Hat halt eig. keine Argumente mehr.

Was von den Kostenvoranschlägen wirklich gemacht wurde kann ich jetzt so gar nicht sagen..

Das Ding ist, mehr als Feuchtigkeit und eben das mit dem Boden hat der SV ja nicht mal erfasst.
Ich hab auch gröbere Bedenken dass es zweckmäßig ist Kellerwände in so einem Keller mit Styropor, teils Rigips und Edelputz zu verkleiden.

Ich bin schon selbstkritisch denke ich, aber nochmal, ich bin Laie und geh und brauch mMn auch nicht davon ausgehen, dass mich ein VK und ein Mk dermaßen über s Ohr hauen.


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  •  Bers
5.5.2020  (#28)

Sry Beitrag war wieder zu lange x) In dem Raum mit der nicht ganz öffnenden Türe (letztes Zimmer im Og - hatte da keinen Anlass gesehn die Tür weiter zu öffnen als sie ohnehin schon offen war, auch nicht bei der Übergabe, bei der das Haus auch zum ersten Mal leer geräumt durchgegangen wurde, da sie halt wirkt wie naja, ne geöffnete Türe halt.) -

( Hab auch nie die Küchentüre geöffnet, die passt aber - fast!^^ ) -  bedeutet das mit dem "Bodenuntergrund", dass bis zur Hälfte etwa der Boden 1-2cm (ka wie dick so ne Rigipsplatte jetzt is) so ne Rigipsplatte verschraubt hat, die andere Hälfte aber anscheinend nicht.
Ka ob der Boden darunter so durchhängt, oder wieso der Mensch das so gemacht hat.Ich mag ansich nichts selber öffnen (hab ich nur bei einem kleinen Teil im Vorraum direkt nach der Übergabe getan) und denke das wird erst nötig wenn ein SV vom Gericht das macht.

War das Sz des Verkäufers, eingerichtet bei der Besichtigung und mir ist es nicht aufgefallen, nö.

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  •  Bers
5.5.2020  (#29)

zitat..
Bers schrieb:
Sry Beitrag war wieder zu lange x) In dem Raum mit der nicht ganz öffnenden Türe (letztes Zimmer im Og - hatte da keinen Anlass gesehn die Tür weiter zu öffnen als sie ohnehin schon offen war, auch nicht bei der Übergabe, bei der das Haus auch zum ersten Mal leer geräumt durchgegangen wurde, da sie halt wirkt wie naja, ne geöffnete Türe halt.) -

( Hab auch nie die Küchentüre geöffnet, die passt aber - fast!^^ ) -  bedeutet das mit dem "Bodenuntergrund", dass bis zur Hälfte etwa der Boden 1-2cm (ka wie dick so ne Rigipsplatte jetzt is) so ne Rigipsplatte verschraubt hat, die andere Hälfte aber anscheinend nicht.
Ka ob der Boden darunter so durchhängt, oder wieso der Mensch das so gemacht hat.Ich mag ansich nichts selber öffnen (hab ich nur bei einem kleinen Teil im Vorraum direkt nach der Übergabe getan) und denke das wird erst nötig wenn ein SV vom Gericht das macht.

War das Sz des Verkäufers, eingerichtet bei der Besichtigung und mir ist es nicht aufgefallen, nö.

 
Mir fällt auf, ich weiss gar nicht ob die Platten verschraubt sind oder was da wirklich drunter ist.Ich geh nur davon aus, weil sie im Vorraum auch teilweise vorhanden sind.Nur dass ebenfalls keine 5mm Trittschalldämmung unter dem Laminat ist, ist offensichtlich weil man das gleich sieht wenn da keine Leisten sind..Sowie da wo sein Bett stand...
Ansich könnte unter dem Laminat auch ein flaches Pony, Bierflaschen, oder ka was liegen.




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