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Gesetzliche Höhe Pultdach OÖ [OÖ]

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  •  Huettenbauer87
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
8.1. - 9.1.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

Kann mir jemand erklären was die maximal zulässige Höhe eines Pultdach in OÖ ist. 
Ich möchte ein Gartenhaus bauen und da würde mir erklärt das ich nicht über 3m kommen darf, kann mir einer erklären warum das so ist und ob es wirklich so ist. 

Danke

  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
9.1.2019  (#1)
Weil es ein "Gartenhaus" als solches nicht gibt, was du meinst und wohl errichten willst ist eine "Gartenhütte", der Name alleine dürfte schon den Zweck implizieren
.
eine Gartenhütte ist einfach das was der Name sagt, eine Hütte und damit von der Größe beschränkt, es gibt ja immer "Spezialisten" die das in förmliche Paläste verwandeln was grundsätzlich mal als Geräteschuppen, Platz für nen Griller bzw Außenmöbel gedacht ist gemäß des Baurechts

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  •  kech
  •   Silber-Award
9.1.2019  (#2)
@Huettenbauer87
im oö.Bautechnikgesetz (§41) findest du vlt., was du wissen willst. Ansonsten könntest du eventuell in der oö.Bauordnung noch fündig werden.

Es kann natürlich auch sein, dass es einen Bebauungsplan gibt, der die Höhe von Gartenhäusern regelt. An den musst du dich dann unbedingt halten.
Wenn du nicht sicher bist, frag bei der Gemeinde nach.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.1.2019  (#3)
Es ist immer schwierig, hilfreiche Antworten zu geben, wenn die Fragestellung und die Infos derart unpräzise sind.

Die Frage "Kann mir jemand erklären was die maximal zulässige Höhe eines Pultdach in OÖ ist." ist vermutlich gar nicht so gemeint, wie sie sich wörtlich liest. Es geht hier wahrscheinlich nicht um die "Höhe eines Pultdaches" (die ja nirgendwo geregelt ist und somit auch nicht beschränkt ist), sondern es scheint vielmehr um die "Gebäudehöhe" zu gehen (bei der dann die Dachform aber keine Rolle spielt).

Die Information über max. 3m kommen sehr wahrscheinlich aus der Nebengebäudedefinition des BAutechnikgesetzes, die soche Bauten eben auf "3m Traufenhöhe über Fußboden" beschränkt (geht hier also nur um die "Traufe" und nicht um die Dachform).
Will man höher bauen, ist das ja nicht verboten. Es handelt sich dann halt nicht um ein Nebengebäude, sondern um ein Hauptgebäude. Und da sind dann halt diverse Unterschiede zu beachten. Z.B.: als Hauptgebäude bewilligungspflichtig, als Nebengebäude bloß anzeigepflichtig. Oder: für das (höhere) Hauptgebäude wird man andere Abstände zu seitlichen Nachbargrenzen einzuhalten haben, als bei einem Nebengebäude und vielleicht noch ein paar andere Dinge mehr....
Wie auch immer: grundsätzlich darf ein "Gartenhaus" auch höher als 3m sein. Kommt halt drauf an, wo und wie es auf dem Bauplatz situiert wird; hat Einfluß auf die Art des Bauverfahrens; kann auch durch Bestimmungen des Bebauungsplanes beeinflußt sein usw.  

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