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Gesetzliche Bestimmung Strassenmauer [W]

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  •  Geserit
  •  [W]
  •  [Wien]
6.1.2018 1
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Hallo, weiss jemand zufällig wie die gesetzlichen Bestimmungen in Niederösterreich/Klosterneuburg sind bzgl. Strassenmauer? Dürfen die errichtet werden? Und wie hoch?
Danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2018  (#1)
Du meinst eine Einfriedung bzw. Einfriedungsmauer an der vorderen Grundgrenze gegenüber der Verkehrsfläche?
Da gibts in der Bauordnung keine speziellen Bestimmungen - lediglich die allgemeinen Regelungen über die notwendige Belichtung für Nachbarn können da zur Anwendung kommen, die das aber im Normalfall nicht einschränken werden.
Um das genau beantworten zu können, brauchts aber wieder mal mehr Information: Wo genau soll die Mauer hinkommen (Abstand zu den Grundgrenzen)? Wie hoch soll sie werden? Wie breit ist die Verkehrsfläche und wie schauts gegenüber aus (BAuland?, Bebaut? Mit Hauptfenstern) usw.

Und im Übrigen: Klosterneuburg hat einen Bebauungsplan. Konkrete Regelungen, was du da vorne machen darfst, sind im Bebauungsplan dieser Gemeinde enthalten.

Die Bebauungsvorschriften gibts eh auf der Homepage der Gemeinde. Siehe hier: http://www.klosterneuburg.at/system/web/zusatzseite.aspx?detailonr=225496004
Punkt 5. Abs. 2, 3 und 4!!! Achtung in Klosterneuburg auf die Schutzzonen, da gilt manches anders.

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