·gelöst· Geschlossene Bauweise 2454 NÖ [NÖ]
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Hallo! Ich kann dir aus eigener Erfahrung raten: geh zum Bausprechtag deiner Gemeinde falls es sowas gibt und nimm ein paar grobe Skizzen mit, was ihr vorhabt. Gemeindezeitung durchlesen (online) oder einfach anrufen ob es sowas gibt. Grüße, Thomas |
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Hier die gestezliche Defintion für geschlossene Bebauung: "Die Bebauung ist "ÜBERWIEGEND" durch Hauptgebäude straßenseitig in einer geschlossenen Flucht von seitlicher zu seitlicher Grundstücksgrenze vorzunehmen". Ohne da jetzt Details zu kennen, sollte deine Absicht also passen. |
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Danke für eure schnellen Antworten. |
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Bei uns hat ein Tor ausgereicht ... Einfach bei der Gemeinde nachfragen, die sind da meist sehr bemüht zu helfen |
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![]() Das wäre die idee für die rechte seite zum anbauen - oder wäre dies auch ohne balkon und mit schotterdach möglich :) |
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Kannst du mir vl zeigen wie das bei euch ausschaut? |
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Noch nicht fertig aber im Plan gerne :) ![]() |
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Danke :) |
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@csblack Schön für dich, wenn deine Gemeinde das so akzeptiert hat. Die Mitleser hier sollten sich an diesem Beispiel aber nicht allzu sehr orientieren, denn das ist alles andere als eine geschlossene Bebauungsweise. Man kann nicht davon ausgehen, dass sich jede Baubehörde derart über die Bauordnung hinwegsetzen wird. |
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Das kann sein, erteilt wurde die Genehmigung allerdings. Und wir waren weiß Gott wie oft vorher bei der Gemeinde. Warum dem TE also nicht Möglichkeiten zeigen, die sie bei der Gemeinde zumindest erfragen können?? |

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