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·gelöst· Geschlossene Bauweise 2454 NÖ [NÖ]

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  •  Adelinde
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9. - 24.9.2020
10 Antworten | 4 Autoren 10
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Hallo, ich würde gerne nächstes Jahr ein Haus bauen. Vorgabe von der Gemeinde ist jedoch geschlossene Bauweise.
Würde es reichen, wenn ich um das Haus geschlossen zu bauen einen gemauerten Durchgang auf einer Seite mit einem Dach zu machen oder muss sich auf beiden Seiten eine Wohnfläche befinden? 

  •  Tomlinz
23.9.2020  (#1)
Hallo!

Ich kann dir aus eigener Erfahrung raten: geh zum Bausprechtag deiner Gemeinde falls es sowas gibt und nimm ein paar grobe Skizzen mit, was ihr vorhabt.
Gemeindezeitung durchlesen (online) oder einfach anrufen ob es sowas gibt.

Grüße,
Thomas

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2020  (#2)
Hier die gestezliche Defintion für geschlossene Bebauung:
"Die Bebauung ist "ÜBERWIEGEND" durch Hauptgebäude straßenseitig in einer geschlossenen Flucht von seitlicher zu seitlicher Grundstücksgrenze vorzunehmen".

Ohne da jetzt Details zu kennen, sollte deine Absicht also passen.

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  •  Adelinde
23.9.2020  (#3)
Danke für eure schnellen Antworten.


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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.9.2020  (#4)
Bei uns hat ein Tor ausgereicht ... Einfach bei der Gemeinde nachfragen, die sind da meist sehr bemüht zu helfen

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  •  Adelinde
23.9.2020  (#5)


2020/2020092367107.jpg

Das wäre die idee für die rechte seite zum anbauen - oder wäre dies auch ohne balkon und mit schotterdach möglich :)


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  •  Adelinde
23.9.2020  (#6)

zitat..
csblack schrieb: Bei uns hat ein Tor ausgereicht ... Einfach bei der Gemeinde nachfragen, die sind da meist sehr bemüht zu helfen

Kannst du mir vl zeigen wie das bei euch ausschaut? 

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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.9.2020  (#7)
Noch nicht fertig aber im Plan gerne :)

2020/20200923733923.jpg

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  •  Adelinde
23.9.2020  (#8)

zitat..
csblack schrieb: Noch nicht fertig aber im Plan gerne :)

Danke :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2020  (#9)
@­csblack
Schön für dich, wenn deine Gemeinde das so akzeptiert hat.
Die Mitleser hier sollten sich an diesem Beispiel aber nicht allzu sehr orientieren, denn das ist alles andere als eine geschlossene Bebauungsweise. Man kann nicht davon ausgehen, dass sich jede Baubehörde derart über die Bauordnung hinwegsetzen wird.

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  •  csblack
  •   Silber-Award
24.9.2020  (#10)
Das kann sein, erteilt wurde die Genehmigung allerdings. Und wir waren weiß Gott wie oft vorher bei der Gemeinde.
Warum dem TE also nicht Möglichkeiten zeigen, die sie bei der Gemeinde zumindest erfragen können??

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