Geräteschuppen genehmigungspflichtig in OÖ?
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Ich würde sagen, mit dieser Größe (größer 15m2, kleiner 35m2) wirst du eine Bauanzeige machen müssen. Am Besten mit dem Bauamt der Gemeinde reden. Quelle https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf Seite 9 und 10. |
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Danke |
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Hallo, Darf ich mich auf das Thema nochmal melden? Ich habe 2 Grundstücke, eines ist Dorfgebiet, das andere ist Landwirtschaftliche Nutzfläche (allerdings bereits befreit davon, einen landwirtschaftlichen Betrieb damit führen zu müssen). Beide grenzen aneinander. Ich vermute, ich darf nicht so einfach eine Gerätehütte mit kleinem Streifenfundament unter 15m² in die Landwirtschaftliche Nutzfläche (Ödland) bauen? |
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