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Geräteschuppen genehmigungspflichtig in OÖ?

  •  Markus93
12.5.2025 - 7.6.2026
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

wir sind am überlegen an unserer Hausmauer einen Geräteschuppen inform eines Zubaues mittels Holz zu machen, äußerlich ähnlich wie ein Carport mit Pultdach.

Alle 4 Seiten geschlossen mit ein Rolltor, 6m x 3,5m. Fundament soll eine Betonplatte werden.

Ist sowas genehmigungspflichtig in OÖ mit Einreichplan usw.. oder muss man das einfach nur bekannt geben bei der Gemeinde?

  •  grofi
  •   Bronze-Award
12.5.2025  (#1)
Ich würde sagen, mit dieser Größe (größer 15m2, kleiner 35m2) wirst du eine Bauanzeige machen müssen. Am Besten mit dem Bauamt der Gemeinde reden.

Quelle https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf Seite 9 und 10.

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  •  Markus93
13.5.2025  (#2)
Danke

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  •  freshwater84
7.6.2026  (#3)
Hallo,
Darf ich mich auf das Thema nochmal melden?
Ich habe 2 Grundstücke, eines ist Dorfgebiet, das andere ist Landwirtschaftliche Nutzfläche (allerdings bereits befreit davon, einen landwirtschaftlichen Betrieb damit führen zu müssen). Beide grenzen aneinander.
Ich vermute, ich darf nicht so einfach eine Gerätehütte mit kleinem Streifenfundament unter 15m² in die Landwirtschaftliche Nutzfläche (Ödland) bauen?


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