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Genossenschaft - Baukostenanteil

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  •  Miike
1.7. - 17.8.2013
11 Antworten 11
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Hallo,
Wir sind vorige Woche aus unserer Genossenschaftswohnung ausgezogen. Die Whg. ist gekündigt und von unserer Seite alle Formalitäten erledigt; auch der neue Mieter ist bereits drinnen und hat seinen Genossenschaftsanteil einbezahlt.

Neben unserem ehm. Block hat die Genossenschaft vor 1 Jahr mit der Errichtung eines zweiten Blocks begonnen.
Heute haben wir erfahren dass die Bauarbeiten eingestellt wurden, da die Baufirma kein Geld von der Genossenschaft bekommt.

Müssen wir uns nun auch um die ausstehende Rückzahlung des Baukostenbeitrages Sorgen machen? Gibts da gesetzliche Regelungen/Absicherungen?

  •  atma
  •   Gold-Award
2.7.2013  (#1)
bei uns war das so, dass die 3monate zeit hatten das zurückzuzahlen... ich hab denen alles mögliche von zinsverlust erzählt, das hat die dame ned kapiert, geld haben die dann aber sofort überwiesen... dh hingehn, sagen, dass du in einer finanziellen notlage bist und versuchen, dass die das früher überweisen...

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  •  andelal
  •   Silber-Award
2.7.2013  (#2)
Ich weiss nur soviel, dass sich die Genossenschaften gerne so lang als möglich Zeit lassen mit der Rückzahlung. Habe das selbst 2 mal mitgemacht.

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  •  bautech
2.7.2013  (#3)
Vielleicht hilft das weiterhttp://www.energiesparhaus.at/forum/29432_1#206301

Hier ist von 8 Wochen Frist die Rede, aber auch von Mietrechtsgesetz und geminnütziger Wohnungsgenossenschaft.

ng

bautech

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  •  Miike
2.7.2013  (#4)
Danke, das mit den Fristen ist interessant.
Mich hätte allerdings interessiert, ob es im Gemeinnützigen Wohnbau rechtliche Regelungen gibt, was die Rückzahlung des Finanzierungskostenbeitrages im Konkurs/Ausgleichsfalls betrifft? In so einem Fall wären ja sämtliche Fristen obsolet.

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  •  sir_rws
2.7.2013  (#5)
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften werden in aller Regel nicht insolvent emoji

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  •  halfway
  •   Silber-Award
2.7.2013  (#6)
Die müssen doch auch Sicherheiten haben, oder?
Miike in deinem Vertrag müsste drin stehen innerhalb welchen Zeitraums sie dir das Geld rücküberweisen müssen. Bei mir war das nach 2-3 Wochen wieder da, aber Zeit hätten sie 2 Monate gehabt. Man kann ja auch mal anrufen und fragen wie lange die Rückabwicklung in der Regel dauert.
Ist auch ein bisschen schwer aus einer Aussage " Die Genossenschaft zahlt nicht" zu schließen, warum das so ist. Möglicherweise gibt es ja Uneinigkeit über Mängel.

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  •  atma
  •   Gold-Award
2.7.2013  (#7)
http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/AK_Wohnrecht.pdf

Seite 186 - 8 Wochen

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  •  Miike
16.8.2013  (#8)
Danke für die Antworten. Wir haben das Geld zum Großteil auch erhalten.
Allerdings wurden 3k einbehalten für "Instandsetzungsarbeiten". Der Hausverwalter hat mir erklärt, dass Kleinigkeiten von der Nachmieterin beanstandet wurden, somit ist es im Nachhinein noch zu einer Begehung durch die Genossenschaft gekommen...

Wir warten also noch auf den Rest - hier gelten dann ebenfalls die 8 Wochen?

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  •  sir_rws
16.8.2013  (#9)
Wenn keine von euch verursachten Mängel festgestellt wurden dann bleiben die 8 Wochen ab Rückgabe.

Ich würde aber SOFORT mir von der Gen. Diese angeblichen Mängel zeigen lassen - ist keinesfalls sicher ob diese existieren, ob es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt oder ob das nicht bei Einzug der Nachmieter passierte.

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  •  alfa2
  •   Gold-Award
16.8.2013  (#10)
irgendwie versteh ich das ned ganz, habt ihr bei der rückgabe keine begehung gehabt? da kann dann der vermieter noch was beanstanden, aber die nachmieterin hat da gar nix zum sagen.

ps: selbst wenn es was zum instandsetzen gibt, die kompletten kosten kann er nicht auf dich abwälzen, weil dem vermieter immer nur der zeitwert zusteht.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.8.2013  (#11)
@mike - Auf das Hörensagen, dass die Genossenschaft pleite ist, würd ich mich nicht verlassen.
Vor allem gemeinnützige Genossenschaften dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten, d.h. da fallen dann auch riskante Veranlagungsvarianten weg.
Die Genossenschaften werden jährlich geprüft.

Bez. Wohnungsrückgabe schauts meistens so aus:
Wenn du als Mieter vertraglich ein Präsentationsrecht hast, kannst du der Genossenschaft einen Nachmieter vorschlagen.
Das hat den Vorteil, dass du dir die Sachen, die in der Wohnung bleiben, ablösen lassen kannst.
Falls nicht oder du keinen Nachmieter findest, mußt du die Wohnung meist komplett ausräumen und besenrein, so wie im Ursprungszustand, übergeben.
Da findet dann auch eine Begehung statt, in der die Mängel aufgelistet werden (meistens sind das Löcher in den Wänden oder bunt angemalte Wände).
Das kannst entweder selbst beheben (Löcher zuspachteln und ausmalen) oder die Genossenschaft beauftragt eine FIrma und zieht dir den Betrag ab (und zwar den vollen).

Wir haben einen Nachmieter gefunden, der das Inventar abgelöst hat.
d.h. da war vorher nur kurz jemand von der Genossenschaft da und hat geschaut, ob die div. Sachen (Gastherme, Türen usw.) eh noch da ist und funktionstüchtig ist.
Der Rest war dann eine Sache zwischen dem Nachmieter und uns...das sollte man sich halt auch vertraglich bestätigen lassen...



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