Genehmigungs- oder Anzeigepflichtig
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..Soweit sich da nichts geändert hat nur eine Bauanzeige,jedoch sollte die Fenstergröße gleich bleiben,messt aber sicher keiner nach wird auch nicht überprüft.
Bauverhandlungen für solche Dinge sind ohendies zum Glück längst Geschichte. Gruß Gerhard |
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