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Genehmigung vor Hauseinzug?

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
7.2. - 10.2.2010
15 Antworten 15
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Hallo,
wir sind vor ca. 1 Woche ins neue Haus eingezogen. Hätten wir da vorher eine Gebrauchsgenehmigung seitens der Gemeinde benötigt? Wie sieht es mit der Meldung aus? Post? Fertigstellung?
Bitte um Eure Erfahrungen!
DANKE!

  •  creator
  •   Gold-Award
7.2.2010  (#1)
bundesland=? - in nö sollte eine fertigstellungsanzeige abgegeben werden, da wird vom baumeister bzw. den anderen gerwerkerstellern bestätigt, dass alles nach plan gemacht worden ist und funktioniert bzw. betriebssicher ist (rauchfang, elektrik, gas, etc.). darauf bekomt ihr die benützungsbewilligung...

ob ihr dort einen haupt- oder nebenwohnsitz meldet, ist eure sache. post ist ja locker mit nachsendeauftrag zu erledigen aber ab ummeldung habt ihr in ganz österreich heiße 2 wochen, euer auto umzumelden...

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  •  mpeck
8.2.2010  (#2)
Burgenland - Wir sind vor gut 3 Monaten eingezogen und im Burgenland benötigt man auch eine Fertigstellungsanzeige.
Dazu muss ein Schlussüberprüfungsprotokoll von einem unabhängigen Sachverständigen bei der Gemeinde vorgelegt werden, wo eben alle Handwerker (Baumeister, Elektriker, Installateur, Rauchfangkehrer) bestätigen, dass alles ordnungsgemäß gemacht wurde und funktioniert.
Danach erhält man von der Gemeinde die Benützungsfreigabe und darf offiziell in dem Haus wohnen.

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  •  johro
8.2.2010  (#3)
hallo - das einziehen hat ja mit der Fertigstellungsanziege nichts zum tun? die kann man ja auch bis zu einige Jahre später nachreichen,

viel spaß im neuen Haus!!

lg
Johannes

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  •  andi27
  •   Bronze-Award
8.2.2010  (#4)
Bin in NÖ zu Haus. - Hab gehört, dass in manchen Gemeinden quasi eine Gebrauchserlaubnis eingeholt werden muß. Dies hat nichts mit der Fertigstellungsanzeige zu tun, die man auch nachreichen kann.

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  •  Karl10
8.2.2010  (#5)
Jetzt wirds aber undurchsichtig..Keine Ahnung, was ihr da mit "Gebrauchserlaubnis" meint. Ist aber auch egal, weil diese Wortschöpfung ohnehin gleich wieder zu vergessen ist - gibt´s nämlich im NÖ Baurecht nicht.

Folgendes gilt nach der NÖ Bauordnung:

- Die Baubewilligung gilt grundsätzlich gleichzeitig auch als Recht zur Benützung. Die frühere eigenständige Benützungsbewilligung/Kollaudierung gibts seit 1.1.97 nicht mehr.

- Voraussetzung für dieses Recht auf Benützung ist allerdings, dass du der Baubehörde anzeigst (d.h. meldest), dass du fertig bist und dass du dieser Fertigstellungsanzeige diverse Beilagen anschließt (z.B. Lageplan über die lagerichtige Ausführung, diverse Atteste wie z.B. E-Attest, Befunde über den Schornstein usw.). Die wichtigste Beilage ist die "Bauführerbescheinigung" - das ist eine Bestätigung deines Bauführers, dass alles so gebaut wurde wie bewilligt und dass die im Bescheid erteilten Auflagen erfüllt wurden.

- Wenn du diese Fertigstellungsanzeige mit allen notwendigen Beilagen (schau mal in deine Bauverhandlungsniederschrift bzw. in deinen Baubescheid, da steht das in der Regel drinnen)abgegeben hast, dann darfst du nach Baurecht benützen (d.h. einziehen). Eine spezielle Rückmeldung der Gemeinde nach deiner Fertigstellungsanzeige ist in der Bauordnung nicht vorgesehen - wird daher meist stillschweigend zur Kenntnis genommen.
@creator: seit der BAuordnung 1996 bekommt man keine "Benützungsbewilligung" mehr!! (zugegeben, bin da wieder mit den Begriffen pingelig, aber wir sollten uns endlich an die seit 1.1.97 geltende Bauordnung und die seither geltenden Regeln/Begriffe gewöhnen; werde aber immer wieder durch willkührliche Wortschöpfuungen wie "Gebrauchserlaubnis" bestärkt.)

Zusammengefasst: Vor Abgabe der Fertigstellungsanzeige samt vollständiger Beilagen hast du kein Recht auf Benützung. Bitte das obige posting von johro nicht beachten, weil völlig irreführend: eine nachträgliche Fertigstellungsanzeige ist zwar möglich, bis dahin benützt man das Haus allerdings illegal.

Übrigens: Deine Fertigstellungsanzeige mit allen Beilagen kannst du der Baubehörde grundsätzlich auch per Post schicken.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#6)
benützen illegal oft normal - Keiner stosst sich dran,die meisten Gemeinden sind froh wenn Familien in den Ort neu hinziehen.
Schaut mal in zahlreiche Neubausiedlungen wieviele da schon drinnen wohnen und noch lange nicht fertig sind.
Und noch nie ist jemand zu den Gedanken gekommen zu erwähnen da ist illegal.

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  •  arnobau
9.2.2010  (#7)
hiaber rein rechtlich gesehen darf die gemeinde keinen meldezettel ausstellen ohne die fertigstellungsmeldung

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.2.2010  (#8)
@karl10: betreffend die nomenklatur bin ich immer etwas unrund, wie ich's rüberbringen soll- klassiker: wie erkläre ich, dass bei nur 2 personen eine unbeteiligter dritter ist?

auch beruflich erklären mir tagtäglich leute, dass sie hilflosenzuschuss statt pflegegeld, rente statt pension, etc. bekommen und da scheitert die aufklärung meist am verständnis. deshalb übernehme ich hier auch meist begriffe, die "eingängiger/verständlicher" sind als die aktuellen.


aber du hast vollkommen recht - und ich werde mich bessern versuchen.


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  •  johro
9.2.2010  (#9)
hallo hi karl, danke für dein posting und die gute rechtliche ausführung,
ich kenne es nur von vielen bekannten, die sind dort gemeldet und wohnen seit jahren im haus, die fertgistellungsanzeige fehlt natürlich da zb manche sachen am Haus noch nicht fertig sind. irgendwann bekommt man auch eine "strafe" wenn man die max. dauer überzieht, aber dann hat man wieder ein paar jahre eine ruhe :)

was passiert wenn man dennoch drinnen wohnt?

lg
johannes

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  •  Mandl307
  •   Bronze-Award
9.2.2010  (#10)
ich denke einmal das dir die Versicherung aussteigt wenn du einen schaden hast ( Kabelbrand oder so )

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  •  mpeck
9.2.2010  (#11)
Meldezettel - Als wir ins Burgenland gezogen sind, hätten wir ohne neuen Meldezettel nicht einmal die Haushaltsversicherung unserer alten Wohnung kündigen können.
Ohne Benützungsfreigabe stellte die Gemeinde auch keine Meldezettel aus.
Daher haben wir recht schnell geschaut, dass wir alles für das Schlussüberprüfungsprotokoll zusammen bekommen.
Auch wie bereits gesagt, könnten Versicherungen bei Schadensfällen und bei Unfällen im Haushalt Probleme machen, wenn keine ordnungsgemäße Abnahme stattgefunden hat.
Wäre mir persönlich viel zu heikel.
So haben Installateuer, Elektriker und vor allem Rauchfangkehrer ihren Segen gegeben...

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  •  Karl10
9.2.2010  (#12)
Viele Fragen.@creator: versteh ich ja und geht mir auch oft so. Die Begriffe allein sind nicht so schlimm, es steht aber oft ein ganz anderes "Tun" dahinter. Z.B. eine (alte) Benützungsbewilligung brauchte einen Antrag, hatte eine Verhandlung und wurde mit einem Bescheid abgeschlossen. Die heutige Fertigstellungsanzeige ist eine Meldung an die Gemeinde mit Beilagen und das war´s dann. Das sind halt wesentliche Unterschiede und ich versuche halt, diesen auch durch die entsprechende Begriffswahl in der Allgemeinheit zum Durchbruch zu verhelfen.

@arnobau und mpeck: Meines Wissens ist die Fertigstellungsanzeige/Benützungsbewilligung keine rechtlich zwingende Voraussetzung für die Anmeldung bei der Gemeinde lt. Meldegesetz. Es ist eher so, dass dies die Gemeinden (ohne gesetzliche Grundlage) verlangen, um die Häuslbauer damit indirekt zu zwingen eine Fertigstellungsanzeige abzugeben, weil sie es ansonsten nicht so bald tun würden (die postings zeigen ja, dass man das nicht für so wichtig hält und eh ein jeder ohne Fertigstellungsmeldung einzieht, nach dem Motto - wen stört´s??).
Weiters hat die Gemeinde ein Problem, wenn sie ein Anmeldung durchführt und gleichzeitig als Baubehörde weiß, dass man da drin nicht wohnen dürfte. Passiert in diesem Haus was, kann sich die Gemeinde nicht leicht drauf ausreden, man hätte es ja nicht gewußt, dass schon gewohnt wird.

@johro: Stimmt nicht ganz. Der Straftatbestand entsteht nicht erst, wenn man die "max. Dauer" überzieht, sondern ab dem ersten Tag der Benützung ohne Fertigstellungsanzeige (nur wird halt nicht immer gleich gestraft).

@mandl307 und mpeck: Vollkommen richtig - die Versicherung steigt aus.

@oldtimersammler: Hast recht, machen (fast) alle, ist irgendwie ganz normal und da hört man das Wort "illegal" nicht gern. Tatasache ist, dass das Benützen ohne Fertigstellung gesetzwidrig ist. Tatsache ist aber auch, dass da drin dann nichts passieren darf und man im Fall des Falles die Verantwortung ganz allein zu tragen hätte. Ich sage "hätte", weil im Ernstfall dann panisch und ernsthaft nach irgendeinem anderen Schuldigen gesucht wird. In einem anderen Thread war die Rede von explodierenden Kaminöfen (ohne Fertigstellungsmeldung). Die Verurteilten waren dann wahrscheinlich nicht mehr der Meinung, dass eine Fertigstellung mit entsprechenden Attesten nicht so wichtig und nur eine Schikane der Behörden sei.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#13)
.also ich kann euch zig Fälle nennen wo lange vor der Fetigstrellung angemeldet wird.
Ich selber kenne genügend Bürgermeister die froh sind über jede Anmeldung sogar dazu drängen.
Keinen stört irgendetwas.
Der Rauchfangkehrer ist froh daß er Kehrgebühren verlangen kann,die Gemeinde froh über einen neuen Zuzug und Gebühreneinnahmen.
Natürlich sollte man versuchen wenigstens in den nächsten paar Jahren die Fertigstellungsanzeige erledigen.
Wird alles nicht so heiß gegessen als gekocht.

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  •  nelly
  •   Silber-Award
10.2.2010  (#14)
erspart (eigentlich verzögert) man nicht auch die Kanalanschlussgebühr, wenn man ohne Fertigstellungsanzeige einzieht? Die wird doch erst dann fällig, oder irre ich?

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#15)
Versicherungen - Im Schadenfall ist es zuerst einmal völlig egal ob du eine Fertigstellungsanzeige, einen Baubescheid oder sonstwas hast. Vielmehr prüft die Versicherung ob der Schaden durch unfachgemäße Installation/Konstruktion entstanden ist. Diesen Beweis muß die Versicherung bringen, nicht der Versicherungsnehmer, deshalb muß er überhaupt nichts an irgendwelchen Bestätigungen vorweisen können.

Erst wenn Murks und Pfusch nachgewiesen wird und dieser auch noch für den Schaden verantwortlich ist, erst dann wird die Versicherung nach den Benützungsfreigaben durch Elektriker, Rauchfangkehrer etc. fragen. Aber auch nur weils interressant ist ob der Versicherte vom Murks gewusst hat bzw. wissen hätte müssen weil er sich von Professionisten die Fachgemäßheit bestätigen hätte lassen müssen. Ist alles in Ordung oder gibts Bestätigungen über die fachgemäße Installation wird der Schaden gezahlt und ggf. beim Professionisten regressiert.

Die Sache mit dem Meldezettel ist wieder was anderes: Jeder Vertrag ist zum Laufzeitende ohne Angabe von Gründen kündbar (Vorsicht Kündigungsfrist). Nur wenn wegen Umzug der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll wird die Versicherung den Umzugsnachweis in Form eines Meldezettels haben wollen, einfach so kann man halt aus einem Vertrag nicht raus.

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