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Gemeindekanal durch mein Grundstück

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  •  Franz_s
24.7. - 24.10.2006
9 Antworten 9
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Schönen Tag,

nach Unterzeichnung des KV f. ein GS erfuhr ich, dass entlang einer GS-Grenze, ca. 0,5m entfernt, ein Gemeindekanal von der Gemeindestraße zu einem Nachbargrundstück (ca. 32m) verläuft. Die Maklerin wusste es angebl. nicht (ich hätte sicher den Preis wegen Wertminderung runtergeh.).

Der Verkäufer erinnerte sich nicht mehr daran. Er hat auch keine vertragl. Vereinbarung mit der Gemeinde getr. Der Kanal wurde im Zuge der Umwidmung auf Bauland erstellt.

Hat jemand eine Ahnung, ob die Gemeinde bezügl. Kanal irgendwelche Rechte hat? Dienstbarkeiten gibt es keine. Von der Gemeinde erhielt ich die spärliche Auskunft, dass sie alle Kosten trage, falls der Kanal einmal aufgegraben werden müsste.

Ganz eindeutig ist die Sache eigentlich nicht. Meine Meinung ist, dass die Gemeinde immer meine Zustimmung bräuchte, falls irgendwas auf meinem GS gemacht werden müsste. Zudem nutzt sie mein GS und könnte eine Entschädigung dafür verlangen.

Wie denkt Ihr darüber?

bg Franz

  •  jay_R
25.7.2006  (#1)
.. - ist der kanal jetzt innerhalb oder ausserhalb deines grundstücks??

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  •  Franz_s
27.7.2006  (#2)
.. - der kanal verläuft auf meinem GS, ca. 0,5m entfernt, entlang einer GS-Grenze. ansonsten würd es mich nicht stören.

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  •  christoph8
27.7.2006  (#3)
Der Kanal - wurde offenbar illegal und unbemerkt errichtet??
Weiß nicht, wo das Grundstück ist, aber für wien wirst du vielleicht in der bauordnung (§ 39 ff.) fündig http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm

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  •  Franz_s
27.7.2006  (#4)
.. - danke für den tip! werde mir mal die seite ansehen. das GS ist übrigens in OÖ.

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  •  Rupert
1.9.2006  (#5)
Servitut - Wenn der Gemeindekanal über dein Grundstück läuft, dann müsste normalerweise im Grundbuchsauszug etwas davon stehen - quasi Servitutsrecht. Dann hast du natürlich keine Chance. Wenn aber nicht, dann hast du sicher die Möglichkeit dagegen vorzugehen (Entschädigung oder Abbruch des Kanals auf Gemeindekosten).

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  •  chris
1.9.2006  (#6)
30 JahreWie lange gibt es den Kanal schon? Wenn mehr als 30 Jahre, dann hat die Gemeinde soweit ich weiß ein ersessenes Servitut und kann das auch im Grundbuch eintragen lassen.

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  •  marjul
5.9.2006  (#7)
Fortsetzung Kanal - Dinglich bedeutet, dass die Duldungspflicht auch gegen spätere Grundeigentümer wirkt. Nähere Infos bei der zuständigen BHh bzw. beim Amt der Landesregierung, Wasserrechtsabteilung, einholen.

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  •  Franz_s
9.10.2006  (#8)
KanalDanke f.die Tips! Im GB-Ausz. gibt es keinen Eintr. Der K ist sicher nicht älter als 30 Jahre. Bezügl. "ersessenem Servitut" muss ich mich erk. - dass will ich sicher nicht. Lt. Gemeinde werden alle Kosten (Reparaturen) bezügl. K im Bedarfsfall übernommen. Damit hatte ich mich einstw. abgef., da der K ca. 60cm parallel zu einer GS-Grenze verl. und nicht quer durch. Ist trotzdem ein Nachteil, wenn man z.B. eine Hecke oder gemauerten Zaun hat und vielleicht einmal aufgegr. werden muss...
bg Franz

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  •  creator
24.10.2006  (#9)
was willst du? - da gibt es mehr fragen als antworten. 1.) was steht im kaufvertrag? normalerweise müsste ja der verkäufer lastenfrei verkaufen bzw. zusätzlich dafür garantieren, dass keinerlei anhängige verfahren durchgeführt bzw. unterlassen wurden. natürlich ist auch die maklerin dran, weil sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. soviel zum schadenersatz. 2) wenn das recht nocht nicht verbüchert ist, kannst du es natürlich bekämpfen - wird allerdings lustig, dann ein bauvorhaben durchzubringen.

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