« Hausbau-, Sanierung  |

Geld folgt Leistung - oder doch nicht?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Gast
19.4.2012
6 Antworten 6
6
Folgende Situation:

Bei mir wurden vor ein paar Tagen die Fenster gesetzt. Haben uns dann nach Beendigung aller Arbeiten alles angeschaut und ich habe bei der Fensterfirma unterschrieben, dass alles passt.

Am Tag darauf kam die Rechnung von meiner Baufirma, über welche die Zahlung abgewickelt wird. Im Anhang die Baufortschrittsbestätigung, welche ich normalerweise unterschreibe und meiner Bank gebe, damit der Betrag (an die Fensterfirma) überwiesen wird. Darin steht, dass ich 10 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit habe, um das Geld zu überweisen.

Dürfte sich um einen Standarddruck handeln. In meinem Vertrag mit der Baufirma habe ich mir diesen Absatz nämlich umschreiben lassen in "Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Abnahme".

So, jetzt hat sich über das Wochenende auf der Außenseite von einem Fensterstock (Kunststoff) an der Unterseite eine Art Leiste (?) gelöst, welche jetzt auf der Unterseite vom Fensterstock heraushängt.

Meinen Bauleiter habe ich schon informiert, dass ich die Fenster so nicht abnehmen werde (und natürlich auch nicht zahle).

Morgen sind es dann 10 Tage.

Jetzt meine Frage: Kann mir die Baufirma an? Habe ja die Abnahme von der Fensterfirma unterschrieben (da hat auch noch alles gepasst). Gehe davon aus, dass die Buchhaltung der Baufirma relativ wenig von dem Gespräch mit dem Bauleiter weiß und mir gleich am Montag ne Mahnung (mit Verzugzinsen?) schickt...

  •  johro
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#1)
Hallo - du hast ja eh 3 Jahre Gewährleistung?

lg
johannes

1
  •  atma
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#2)
du könntest auch einen Teil überweisen und einen Rest einbehalten (wenns nur um ein fenste geht, der rest dürfte ja in ordnung sein) - haben wir gemacht, da montage der fenster noch nicht vollständig ist, aber gesamtsumme in rg gestellt wurde... ich würd einfach mit den firmen reden und sagen, dass sich da am nächsten tag eine leiste gelöst hat...

1
  •  kreuzenstein
19.4.2012  (#3)
Richtig. - Die unterzeichnest ja den Zeitpunkt der Abnahme. Wenn sich danach was löst, bist in der Gewährleistung. Ich würde aber wie oben schon steht, nochmals SCHRIFTLICH reklamieren und auch nur einen Teil überweisen.

1


  •  creator
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#4)
abgesehen davon, dass -

zitat..
"Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Abnahme"

ned besonders toll ist und daher sogar schon der ebenfalls ned so tolle passus

zitat..
10 Tage nach Erhalt der Rechnung

, die ja nur nach mängelfreier abnahme geschickt werden kann, besser ist, weil postlauf eingerechnet wird (3 tage bei nicht nachweislicher zustellung , also ohne rückschein): ich hab' das schon unzählige male hier geschrieben: die mängelrüge bewirkt das zurückbehaltungsrecht des konsumenten, damit kann keine rechnung fällig gestellt werden!!! du musst und sollst gar nix zahlen!!!
sprich: dokumentiere die schäden, mach fotos samt zeugen und schicke die mängelrüge laut musterbrief http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=581 nachweislich (so, dass du beweisen kannst, dass die firma das schreiben gekriegt hat, rsb oder e-mail mit empfangsbestätigung, die natürlich ausdrucken) an die firma und setze eine frist zur verbesserung. wenn du einen fixtermin hast, ist die firma mit mängelrüge automatisch in verzug, selbst wenn das anfänglich ok war, weil sie in den 6 monaten ab übergabe beweisen muss, dass das ok war. die mangelhaft befestigte leiste ist so, wie beschrieben, ein typischer verdeckter mangel, weil das halt ein paar tage gehalten hat. du kannst daher jedenfalls vertragliche verzugszinsen abrechnen und musst auch nix für die verbesserung zahlen, kannst aber, wenn dadurch weitere arbeiten aufgehalten werden, zusätzlich zum verzug schadenersatz für mangelfolgeschäden fordern.

auch ned neu: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579

habt ihr alle zuviel geld, dass ihr es unbedingt ausgeben wollt - oder wollt ihr einfach die links ned lesen/verstehen?

1
  •  ambia
19.4.2012  (#5)
Ich muss das mal loswerden: CREATOR, du bist wirklich super! Ich freue mich immer über deine Beiträge, und obwohl es bei uns noch nicht einmal richtig los geht, bin ich allein durch deine Tipps schon ruhiger, gelassener und selbstsicherer geworden um bin sehr zuversichtlich, dass ich mir nix scheiss, wenns dann an die großen Verhandlungen geht. (Bei den Banken ist es eh schon so weit!)

Also in aller Form: DANKE für deinen Einsatz hier im Forum und danke, dass du dein Wissen hier mit uns teilst.
lg ambia

1
  •  creator
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#6)
ja bitte gerne... und danke für dein lob.

schön, wenn mein geschreibsel hier wem hilft.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Innenputz sanieren