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Geländeänderung /Steinwurf - Baurecht NÖ [NÖ]

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.5. - 11.6.2017
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Unser Grundstück (NÖ, Bauklasse I,II) hat an eine Länge von etwa 40 Metern.

Wegen leichter Hanglage ist der Höhenunterschied entlang dieser 40 Meter - ziemlich gleichmäßig verteilt - gut 3 Meter.
Natürlich sind wir bestrebt den Gartenbereich nun möglichst eben zu machen.

Während an 3 Seiten des Grundstücks keine nennenswerten Veränderungen nötig wären, sind zu einem Nachbargrundstück (Bauland I,II; ohne Haus) hin merkliche Geländeänderungen nötig:

Entlang dieser 40 Metern werden wir das Gelände um bis zu ca. 2 Meter höher machen müssen als das Nachbargrundstück (zzgl. Absturzsicherung).
Diese 2 Meter Höhenunterschied sind nur "auf ein paar" Laufmetern notwendig, da der Höhenunterschied dann verlaufend weniger wird bis er sich wieder mit dem bisherigen Gelände (=Nachbarniveau) trifft.

Dort wo der Höhenunterschied groß ist, soll das mit so einem leicht schrägen Steinwurf umgesetzt werden (Stützmauer ist wohl deutlich teurer) der direkt an die Grundgrenze kommt.
Auf den Laufmetern mit wenig/ohne Höhenunterschied, wird man ein normales Gartenmäuerl machen.

Leider ist das ganze in der Hauseinreichung etwas zu unkonkret eingereicht worden, daher müssen wir da wohl noch nachbessern.

Die ersten Kontakte zur Gemeinde sind ned wirklich aufschlußreich:
Prinzipiell sollte alles kein Problem sein. Auch wenns die meisten "einfach so" machen, sollte es halt eingereicht werden, wenn zu befürchten ist dass es einen Nachbar stört. Aber wir sollten lieber auf die neue Bauordnung warten (kommt in ein paar Monaten?), weil da wird es noch einfacher. Wobei wir jetzt ungern ein paar Monate warten wollen. Denn mit den Behördenwegen ist die schöne Jahreszeit dann schon wieder vorbei.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Dass das ganze einreichpflichtig ist, ist wohl wirklich so.
Ich habe da jetzt einiges nachgelesen, aber wirklich schlau werde ich daraus auch nicht. Ist das jetzt ein Problem, bzw. was genau, oder nicht, oder ...? Ein bisl Argumentationshilfe wäre hilfreich.

PS: Es gibt einen - ziemlich - kurzen Bebauungsplan in unserer Gemeinde, darin habe ich aber nix gefunden was da reinspielt

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2017  (#1)
Da kann man jetzt nicht viel dazu sagen. Die Bewilligungspflicht scheint ziemlich sicher zu sein. Ob und warum das in der ursprünglichen Einreichung zu wenig war, kann man da jetzt nicht sagen.
Wenn's zu wenig war, dann halt jetzt nochmal einreichen. Dann ist die Gemeinde am Zug und muss entscheiden. Dann wird man sehen was da kommt und kann darauf noch immer reagieren.
Die Haltung der Gemeinde klingt ein bisschen nach "wir wollen da eigentlich keine Arbeit damit haben". Die sollen gefälligst was tun.
Jetzt auf eine Novelle der Bauordnung zu warten ist reine Spekulation. Keiner weiß wann sie kommt und was genau geändert wird. Da hat die Politik in der Vergangenheit oft in letzter Sekunde Überraschungen geliefert....und wenn die Novelle kommt und das Verfahren noch läuft, dann wird vermutlich die neue Gesetzeslage auch auf das laufende Verfahren anzuwenden sein. Kleinere Novellen haben meist keine Übergangsbestimmungen.
Also Einreichen und schauen, was da von der Gemeinde bzw. vom Sachverständigen als erste Reaktion kommt.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2017  (#2)
Muss mich korrigieren....Recherche hat ergeben, dass die Bauordungsnovelle vom Landtag bereits im Mai beschlossen wurde; unter Beachtung diverser Fristen kann das dann in der 2. Julihälfte in Kraft treten.
Da es sehr umfangreiche, substanzielle Änderungen geben wird, gibt es - entgegen meiner obigen Vermutung - auch eine Übergangsbestimmung, d.h. anhängige Verfahren werden nach alter Gesetzeslage abgeschlossen, die neue Gestzeslage gilt erst für Ansuchen nach dem Inkrafttreten der Novelle.

Unter anderem wird das Thema Niveauveränderung, Gebäudehöhen usw. grundlegend umgestellt. Da muss man sich erst in Ruhe und mit viel Zeit komplett durchpflügen emoji
Wird bei mir derzeit etwas dauern....

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