Liebe Experten,
leider habe ich nirgends fündig geworden.
Frage 1 (blau): rechnerische Ermittlung der Gebäudehöhe nach §53 (1) NÖ.
Ist eine Garagenwand bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach §53 zu berücksichtigen - also Fläche A und B und C (mit der Länge x+y) oder nur A+B (nur mit der Länge x)
Frage 2 (grün): Nachweis mit Umhüllender gem. § 53a (2)
Ist der Bezugspunkt an der Garage (1) oder am Gebäude (2) anzusetzen?
Frage 3 (rot): Höhe vom zurückgesetzen Geschoßen § 53a (3)
die 45Grad Linie beim obersten Geschoss würde das Garagendach schneiden. Wie berechne ich hier die Gebäudehöhe?
Vielen dank!
LG
dallas
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