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Gebäudehöhe mit Garage NÖ [NÖ]

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  •  dallas01
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.5.2026 1
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Liebe Experten,

leider habe ich nirgends fündig geworden.

Frage 1 (blau): rechnerische Ermittlung der Gebäudehöhe nach §53 (1) NÖ.
Ist eine Garagenwand bei der Berechnung der Gebäudehöhe nach §53 zu berücksichtigen - also Fläche A und B und C (mit der Länge x+y) oder nur A+B (nur mit der Länge x)

Frage 2 (grün): Nachweis mit Umhüllender gem. § 53a (2)
Ist der Bezugspunkt an der Garage (1) oder am Gebäude (2) anzusetzen?

Frage 3 (rot): Höhe vom zurückgesetzen Geschoßen § 53a (3)
die 45Grad Linie beim obersten Geschoss würde das Garagendach schneiden. Wie berechne ich hier die Gebäudehöhe?

Vielen dank!

LG
dallas


2026/20260514583077.jpg

  •  christoph1703
14.5.2026  (#1)
Das hängt alles davon ab, ob die Garage Teil des Hauptgebäudes (statisch verbunden) oder ein eigenes Nebengebäude (statisch unabhängig) ist. Im ersten Fall gibts nur ein Gebäude, da wird alles gemeinsam gerechnet. Im zweiten Fall werden die beiden Gebäude unabhängig voneinander betrachtet.

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