Geb - Senkgrube
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Deine Frage stellt sich so nicht: Die Umwidmung des Gebäudes in ein GeB hat nichts mit der Senkgrube zu tun und die Senkgrube hat nichts mit der Umwidmung zu tun. Zwischen diesen beiden Dingen gibts ganz einfach keinen Zusammenhang. Was aber generell und IMMER gilt (d.h. unabhängig von irgendeiner Umwidmung): Bauwerke müssen eine Baubewilligung/in manchen Fällen eine Bauanzeige haben Bauwerke müssen der Baubewilligung/Bauanzeige entsprechen Bauwerke dürfen keine Baugebrechen haben Das hat schon bisher für deine Senkgrube gegolten und gilt auch künftig. Die Umwidmung hat damit nichts zu tun. |
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Danke für die Antwort. Versteh ich das richtig, dass die Senkgrube so bleiben kann? |
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Hab ich aber oben schon sehr eindeutig festgestellt, dass Umwidmung und Senkgrube nichts miteinander zu tun haben!! Also warum soll sie jetzt nicht bestehen bleiben können bzw. warum fragst du so genau nach der Senkgrube? Hats da eigentlich ein anderes Problem wie z.B. Undichtheit, Überlauf, keine Baubewilligung oder dergleichen?? |
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Meine Oma hat bis zu ihrem Tod (2017) dort gewohnt. Da war es noch kein Geb. Das einzige, was bei der Senkgrube nicht passen dürfte, ist die Größe (ca. 9 m3). Die Senkgrube gibt es sicher schon 35 bis 40 Jahre. |
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Versteh noch immer nicht den Grund, warum du da jetzt gerade die Senkgrube so thematisierst? Übrigens: es gibt keine gesetzliche Größenvorgabe für die Senkgrube. Und auch hier: weder als GeB, noch ohne GeB |
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Mir wäre es lieber, wenn ich keine neue Senkgrube machen muss.
Und wegen der Größe hatte mir jemand gesagt, das pro Person ca. 25 m3 gebraucht werden. |
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25 m³ ist zu hoch gegriffen! Man rechnet mit einem Abwasseranfall von ca. 100l pro Person und Tag. Die 25 m³ wären dann für 8 Monate gedacht. (bei einer Person) Kommt natürlich auf die Entsorgungsmöglichkeit im Winter drauf an ob der LKW oder auch Traktor mit Güllefass zur Grube fahren kann. Muss ja nicht ganz nah zur Grube, normal der Entsorger eh längere Scläuche dabei. |
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