Gartenmauer an Grundstücksgrenze
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Je nach Art und Größe muss eine Steinmauer i. d. R. von Gemeinde / Bauamt bewilligt werden, gerade wenn sie an das Grundstück vom Nachbar gemacht wird. Wenn dir dort nichts vorgeschrieben wird in puncto Aussehen kannst du sie natürlich unverputzt lassen. Vielleicht besprecht ihr das aber im Vorhinein mit dem Nachbarn, evtl. beteiligt er sich ja. 'Sein Kaffee' kann man es ja nicht bezeichnen, weil er eine Mauer auf deinem Grundstück ja nicht einfach gestalten kann wie er will. Reden hilft. Glaub mir. |
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Hallo, hatten bei uns dasselbe Thema. Auf seiner Seite musst Du das natürlich nicht. Du kannst ihm das gestatten, dass er Sie verputzt wenn es ihm stört. Ist ja deine Einfriedung, an dieser hat er nichts zu Arbeiten. Wenn er zwei Linke hat dann kannst Du das natürlich machen nach Rücksprache mit dem Nachbarn. Bei uns ist es so, dass der Nachbar die schöne Schalsteinmauer sieht (50cm Höhe der Einfriedung). Nachdem er so ein netter Nachbar ist, haben wir Mauer nicht verputzt und gestatte ihm auch nicht diese zu verputzen. LG |
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