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Gartenhütte Wien [W]

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  •  x_sam
  •  [W]
  •  [Wien]
11.11.2017 - 25.11.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo!
Ich möchte gerne in dem auf dem Foto eingezeichneten grünen Bereich eine neue Gartenhütte errichten. Die kleinen Holzschupfen werden weichen. Im Zuge dessen soll das gelbe Häuschen (im Familienbesitz, aber anderes Grundstück) ebenfalls neu errichtet werden, da mittlerweile in die Jahre gekommen. Auf der anderen Nachbarseite (lila markiert) existieren auch zwei kleinere Gebäude.

2017/20171111555839.jpg
Im Vermessungsplan eingezeichnet ist die Situation derzeit so, Bauplatz A sind wir:

2017/20171111217758.jpg
Auf wien.gv.at siehts so aus:

2017/20171111848748.jpg

Meine Fragen diesbezüglich sind:

1) Gilt diese Bauweise mit dem "lila" Nachbarn bereits als gekuppelte Bauweise und würde, im Falle eines Grundstückverkaufs, dort ein Wohnhaus gekuppelt gebaut werden dürfen?

2) Fremder Nachbarschuppen und meine kleinen Hütten hängen zusammen (sehr alter Bestand), tlw. gemeinsame Rückwände bzw. Dachverblechungen...was muss ich da beachten beim Wegreißen? Geht das so einfach (mit oder ohne Nachbareinverständnis)

3) Welche Möglichkeiten bezüglich Material, Größe und Höhe habe ich meine Gartenhütte in dem grün eingezeichneten Bereich zu errichten? Baubestimmungen gelten diese https://www.wien.gv.at/BauplatzWebservice/public/GetPlanDok.aspx?pnr=6889&planDpi=0&isPlan=false&appTitle=Fl%c3%a4chenwidmungs-+und+Bebauungsplan ?

Ich freue mich auf eure Ideen, Tipps und Meinungen!
Max

  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
13.11.2017  (#1)
Hallo
Ich kann dir nur empfehlen, dich von der Baupolizei beraten zu lassen. Es kann durchaus sein, dass du Altbestand nicht abreißen und neu bauen darfst, wohl aber diesen "sanieren" darfst. Die haben je nach Bezirk Sprechstunden an einem bestimmten Wochentag.
MfG Sektionschef

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  •  x_sam
  •   Bronze-Award
17.11.2018  (#2)
Das mit den Bebauungsbestimmungen weiß ich nun endlich, nachdem ich die weitere Planung etwas verschleppt habe.
Ich darf an die kleinen Schupfen vom Nachbarn dranbauen, Firsthöhe bis zu 3,50 Meter.

2018/20181117631823.jpg

Wie gestaltet sich das in der Praxis? Mauer hochziehen mit zB 20 cm Abstand zum Nachbarn hin, um später, wenn einmal der Nachbar wegreißen sollte, Dämmung und Putz anbringen zu können und bis dahin eine ungeschützte Wand zu haben...
ODER: während des Aufmauerns gleich Dämmplatten in den Zwischenraum stecken/kleben/, um dann irgendwann einmal nur mehr auf Nachbars´Seite zu verputzen?

Wie würdet ihr das machen?

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
25.11.2018  (#3)
Echt 3,5 Meter Firsthöhe?
Weil es ein Nebengebäude ist? und so bewilligt istß
Dachte die 12 qm Werkstätte darf nur 2,5 Meter Firsthöhe haben...

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