Gartenhütte Wien [W]
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Hallo
Ich kann dir nur empfehlen, dich von der Baupolizei beraten zu lassen. Es kann durchaus sein, dass du Altbestand nicht abreißen und neu bauen darfst, wohl aber diesen "sanieren" darfst. Die haben je nach Bezirk Sprechstunden an einem bestimmten Wochentag. MfG Sektionschef |
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Das mit den Bebauungsbestimmungen weiß ich nun endlich, nachdem ich die weitere Planung etwas verschleppt habe. Ich darf an die kleinen Schupfen vom Nachbarn dranbauen, Firsthöhe bis zu 3,50 Meter. ![]() Wie gestaltet sich das in der Praxis? Mauer hochziehen mit zB 20 cm Abstand zum Nachbarn hin, um später, wenn einmal der Nachbar wegreißen sollte, Dämmung und Putz anbringen zu können und bis dahin eine ungeschützte Wand zu haben... ODER: während des Aufmauerns gleich Dämmplatten in den Zwischenraum stecken/kleben/, um dann irgendwann einmal nur mehr auf Nachbars´Seite zu verputzen? Wie würdet ihr das machen? |
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Echt 3,5 Meter Firsthöhe? Weil es ein Nebengebäude ist? und so bewilligt istß Dachte die 12 qm Werkstätte darf nur 2,5 Meter Firsthöhe haben... |
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