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Gartenhaus mit Holzofensauna

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  •  thomasat
30.10. - 20.12.2019
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hab in meinem Gartenhaus, bestehend seit 1978 vom urgroßvater errichtet, ich denke ohne Bauanzeige, grundfläche 15m2, Gebäudehöhe ca. 2m mit Holzschindel Satteldach darauf und Schindel Wandverkleidung, einen Sauna Holzofen reingestellt und das Lusthäuschen wärmegedämmt.
Was muß ich tun damit ich das nun legalisiere? Gebäude hält seiltichen Bauwich ein.
Brauch ich dafür einen Energieausweiß, und einen Einreichplan?
oder soll ich die sauna stillschweigend betreiben und mich ruhig verhalten?
Benötige ich einen Rauchfangkehrer? Was kostet mich das dann im Jahr? 

Danke für INFOS!

hat wer von euch eine sauna im garten?

  •  christianb1
19.12.2019  (#1)
Ich habe auf dem erworbenen Grundstück auch eine (illegale) Hütte mitgekauft. Das Grundstück war kein Bauland, und damit hätte natürlich auch nix drauf stehen dürfen (NÖ).

Ich denke mal solange sich niemand beschwert wird nichts passieren, es stehen unzählige Schwarzbauten herum, zumindest wo ich wohne. Es hängt wahrscheinlich von der Gemeinde ab, aber die wissen das tw. eh. Die Aussage des Verantwortlichen damals war: Wir wollen unseren Gemeindebürgern nichts zu Fleiß tun und selbst aktiv werden. Wenns aber natürlich irgendjemand anzeigt, können die nicht mehr wegschauen.
 
Um die Hütte zu genehmigen hätte ich einen entsprechenden Plan anfertigen müssen und die Genehmigung nachträglich einholen, das geht grundsätzlich. Je nach Größe reicht entweder eine Handskizze, oder detaillierterer - da kann dir sicher die Gemeinde (bzw. eine Rechtsberatung) Auskunft geben.

Also 15m² sind zu groß, um ohne Genehmigung durchzugehen, das sind meines Wissens 10 m² (NÖ). Was in dem Gebäude drin ist wird wahrscheinlich egal sein, schätze ich. Also ich würd mal nix tun, wenn sich niemand beschwert oder gestört fühlt. Im Zweifel halt mal mit den Betroffenen reden, soferns die gibt?

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  •  hausplanung
19.12.2019  (#2)
Um welches Bundesland handelt es sich?

Falls NÖ: hier wären 10m² Gerätehaus und 10m² Gewächshaus ohne weiteres möglich. 15m² ist also zuviel. Seitlicher Bauwich wird also eingehalten, gibt es einen vorderen Bauwich (zb weil das Gartenhaus an der hinteren Gartengrenze steht und dort auch eine Straße entlang geht)?

Weiters wäre zu prüfen, ob die Bebauungsdichte nicht überschritten wird.

Die Frage ist, was riskierst, wenn du es nicht meldest? Bin da jetzt kein Experte, aber falls sich wer beschwert, könnte man es ja immer noch bewilligen lassen, sofern es bewilligungsfähig ist.

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  •  christianb1
20.12.2019  (#3)

zitat..
hausplanung schrieb: Um welches Bundesland handelt es sich?

Die Frage ist, was riskierst, wenn du es nicht meldest? Bin da jetzt kein Experte, aber falls sich wer beschwert, könnte man es ja immer noch bewilligen lassen, sofern es bewilligungsfähig ist.

 Das sehe ich und der Gemeindevertreter mit dem ich gesprochen habe auch so.


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