Für Ausbau: Aufstockung nicht möglich, umschulden?
|
|
||
|
Die 10 und 15J Fixzinsen sind momentan wenig attraktiv. 5J fix wäre ab 2,8% möglich bei einer Umschuldung. Ebenso die Besicherung im 2. Rang, wenn es der Belehnwert zulässt. Wie hoch ist die Kreditsumme aushaftend? Wie hoch soll die neue Kreditsumme sein? |
||
|
||
|
das wäre jene Variante, die ich persönlich bevorzugen würde - die Konditionen aus 2019 sind derzeit nicht erzielbar und du ersparst dir die Umschuldungsgebühren für eben jenen Teil, der noch offen ist (vorausgesetzt natürlich, dass du wie bislang das Zinsänderungsrisiko weiter tragen möchtest). Für eine weitere Bank ist die Zweitrangigkeit dann kein Hindernis, wenn für diese noch genügend Beleihungswert übrig bleibt. Dabei ist in erster Linie nicht entscheidend, welcher Kreditbetrag noch aushaftet, sondern wie hoch das Pfandrecht ist, das damals eingetragen wurde. Dieses gibt Auskunft über die Höhe jener Vorlast, die die "neue" Bank bei der Berechnung des für sie maximal möglichen Beleihungswertes berücksichtigen muss. Nachdem es sich um eine Höchstbetragshypothek handeln wird, bestünde (auch wenn dies bei der bank99 derzeit nicht machbar ist) "technisch" nämlich die Möglichkeit, den Kreditbetrag wieder entsprechend aufzustocken. Eine Reduktion des Pfandbetrages würde nur durch die Einverleibung einer an die aktuellen Gegebenheiten angepassten Pfandurkunde ermöglicht, was aber wiederum Gerichtsgebühren (1,2% vom Pfandbetrag) verursachen würde. |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
