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Freundin ins Grundbuch eintragen lassen [OÖ]

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  •  Executer
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.4. - 24.4.2014
24 Antworten 24
24
Hallo,

mich würde interessieren wie grundsätzlich der Ablauf bei folgender Sache ist:

- ich habe vor zwei Jahre ein Grundstück gekauft, bin derzeit alleiniger Eigentümer laut Grundbuch
- Freundin und ich werden Hausbauen, möchte jetzt sie ins Grundbuch eintragen lassen (50%)

Ist dafür eine Schenkung bzw. ein Kauf(vertrag) notwendig? Ist für die "Einverleibung des Eigentumsrecht" (Grundbuch) ein notariell beglaubigtes Schreiben notwendig?
Oder würde sich das auch kostengünstiger lösen lassen?

Das die Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr fällig wird ist mir klar. Diese sollte aktuell (noch) vom 3fachen Einheitswert bemessen werden (bzw. in unserem Fall 50% davon).

Auf der Arbeiterkammerseite steht dazu folgendes:

Grundbuchseintragungen
Grundbuchseintragungen können nur auf Grund schriftlicher Urkunden (zB Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Darlehensvertrag, Heiratsurkunde) erfolgen. Diese Urkunden werden durchnummeriert in der nach Jahren geordneten Urkundensammlung aufbewahrt, die beim zuständigen Bezirksgericht öffentlich zugänglich ist.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuch.html

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.4.2014  (#21)
@roland: und was empfiehlst du in meinem konkreten fall?

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  •  sir_rws
24.4.2014  (#22)
Abgesehen davon, dass bei solchen Entscheidungen nicht nur das eigene Ableben (als Erster) sondern auch das der Ehefrau (als Erster) durchgedacht werden soll, muss man auch die Möglichkeit einer Scheidung mit allen Folgen (getrennter Wohnbedarf, Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und ggf. Kinder, usw.) berücksichtigen.

Ich empfehle den Besuch beim Notar (dem man dann alle persönlichen Umstände mitteilen muss - was ich nicht in ein öffentliches Forum schreiben würde) - solche Entscheidungen darf man nämlich nicht aufgrund von "Infos" aus einem Internet-Forum treffen.



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  •  schaushauns
  •   Bronze-Award
24.4.2014  (#23)
Schoen, dass es noch leute gibt, die ohne kommerziellem interesse beitraege ohne persoenlicher erregung abgeben emoji

Ein notar ist bei komplizierten familienverhaeltnissen, patchwork, kinder aus alten beziehungen, kinder ausserhalb des haushalts sicher empfehlenswert.
Nur bei klaren verhaeltnissen wie o. A. Wuerden sich viele diese eigentumsverhaeltnisse wuenschen.
Eine ueberregulierung hilft doch nur der geschuetzten branche der eh schon wissen.
Versuche der uebersteuerung des gesetzlichen ansinnens werden idr konkrete gruende haben, davon wuerde ich nicht ausgehen.
so wie die Verhältnisse liegen ist jeder weitergehende regulierungsversuch nur mit besonderem wohlwollen zu begruenden. Und birgt keine garantie fuer glueck der hinterbliebenen im ablebensfall und ist auch keine Garantie fuer das beziehungsglueck. Im trennungsfall wirds finanziell dann nur noch schmerzvoller, davon ausgehend dass die kinder idr immer der mutter zugesprochen werden.
Wenn die ehefrau nun in der unibibliothek den/die partnerin fuers leben findet kann dir nur passieren, dass das mitunter damit begruendet wird, nIcht im gb eingetragen gewesen zu sein.
Dann weisst auch, was dir verlorengeht.

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  •  sir_rws
24.4.2014  (#24)

zitat..
Im trennungsfall wirds finanziell dann nur noch schmerzvoller, davon ausgehend dass die kinder idr immer der mutter zugesprochen werden.

Abgesehen davon dass es Erwachsene gibt welche nach einer Trennung die Courage besitzen persönliches im Sinne der Kinder hintanzustellen und respektvoll miteinander umzugehen (oder zumindest nicht jede kleine Chance dem Expartner eins reinzuwürgen nützen), können die Kinder ab 10 Jahre selbst mitreden (ab 14 sogar entscheiden) bei welchem Elternteil sie leben möchten.

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