« Forum für Sonstiges  |

Frage zur PKW-Kaskoversicherung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.7. - 30.7.2012
4 Antworten 4
4
Hallo,

mein 8 Jahre alter Seat Alhambra war und ist seit jeher teilkaskoversichert. In der Versicherung ist auch der Parkschaden bzw. Vandalismus enthalten.
Heute früh hat offenbar jemand ein besonders kluges Exemplar der Gattung Homo Sapiens neben meinen PKW geparkt und mir auf der Fahrerseite einige 10cm lange Kratzer in den Lack gemacht.

Der Schaden beträgt 900,- EUR (Schätzung KFZ-Werkstatt), ich akzeptiere die Beschädigung aber, male selbst ein bisschen Nagellack drüber und möchte mir den Betrag auszahlen lassen.

Wie gehe ich da richtig vor ?

lG
Gawan

  •  Fr4gg3l
25.7.2012  (#1)
Versicherungsvertreter anrufen - der Schaden ist ja hoffentlich eh schon gemeldet - und sagen, dass du dich Abfertigen lassen willst. Wirst ziemlich sicher eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei machen müssen. Ausserdem muss die Kutsche sehr wahrscheinlich von einem Gutachter angeschaut werden. Den vollen Betrag lt. Schätzung wirst aber sicher nicht kriegen.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Fr4gg3l, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  creator
  •   Gold-Award
29.7.2012  (#2)
dann sag' der versicherung, dass du die €900 .- laut kv - haben willst. du hast das recht auf volle schadenabgeltung und einen eigenen sv, die dämlichen abschläge wegen "ablöse" braucht niemand zu akzeptieren, vgl.: http://www.derknoebl.at/neu/advokat/advokat.php?ansicht=1&id=21
http://www.autoundwirtschaft.at/_pdf/Leitfaden_DrK_107.pdf

1
  •  volkerbauer
30.7.2012  (#3)
sorry, ist mein erster beitrag...

kannst der versicherung mitteilen, dass du den schaden selbst wiederherstellt, sendest denen die [url=http://www.energiesparhaus.at/]rechnung[/url]



1


  •  ildefonso
30.7.2012  (#4)
Wenn er selbst wiederhestellt, gibt es die von Dir angesprochene "Rechnung" aber gar nicht emoji

PS: Es geht hier um einen Kaskoschaden (nicht Haftpflicht!). Mit der Kaskoversicherung kann man nicht so Schlittenfahren wie es (theoretisch) mit der gegnerischen Haftpflicht möglich wäre.

Während die Haftpflicht ja weitgehend geregelt/ident ist, unterscheiden sich Kaskopolizzen, auch was das Thema Ablöse betrifft, erheblich.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Gartenzaun Einfahrtstor