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Frage zum Verkauf ETW

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  •  elanor
  •   Silber-Award
13.3. - 15.4.2016
29 Antworten 29
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Hallo liebe Experten!
Meine Fragestellung wär mal nicht zum Thema Kauf, sondern zum Thema VERKAUF.
Wir haben unsere ETW inseriert, hatten bisher zwölf Besichtigungstermine mit Interessenten, zwei kommen noch, fünf sind auf der Warteliste... es waren bisher schon acht sehr interessierte, potentielle Käufer dabei, teilweise haben sich die Leut schon Banktermine vereinbart.
Wie gehe ich weiter vor? Wie würdet ihr den Kauf vorfixieren?
Kaufanbot legen lassen? Kaufoptionsvertrag machen?
Zu was würdet ihr mir raten?

Wie ist das eigentlich mit unseren Unterlagen? Ein Interessent ist dabei, der möchte gerne einen Grundbuchsauszug haben und den Finanzierungsplan von der Wohnbauförderung usw., er wollte wissen, ob das Grundbuch lastenfrei ist...ich war zwar mMn recht gut auf die Termine vorbereitet, aber das hab ich so nicht beantworten können. Ich hab gesagt, daß natürlich das Land OÖ drinnensteht, weil ja ein großes Wohnbauförderungsdarlehen für die Wohnung läuft. Unser Hypothekardarlehen, welches wir beim Kauf aufgenommen haben, haben wir Anfang 2015 abbezahlt. Wird sowas automatisch gelöscht? Oder hätten wir da irgendetwas unterschreiben müssen? Na, das kann ich bei der Bank erfragen... meine eigentlich Frage ist hier: Muß ich den Interessenten Einsicht nehmen lassen? Grundbuchauszug ok, aber zB Kaufvertrag von damals, Finanzierung von damals? Ich möchte eigentlich nicht, daß er den damaligen Kaufbetrag sieht.
Grundrissplan, Energieausweis, aktuelle Betriebskostenvorschreibung für Wohnung und TG hatte ich sowieso kopiert und bei Interesse den Leuten mitgegeben.
Soll ich mir eigentlich auch von den zukünftigen Käufern etwas zeigen oder vorlegen lassen? Finanzierungszusage von der Bank würde mir einfallen...

Wär super, wenn jemand antworten möchte emoji

LG

  •  kech
  •   Bronze-Award
13.3.2016  (#1)
Automatisch wird eine Grundbuchseintragung mW nicht gelöscht. Eigentlich hätte die Bank nach Tilgung des Hypothekarkredits für die Löschung sorgen müssen, die gebührenpflichtig ist. Du hättest daher schon längst vom Gericht eine Verständigung über diese Löschung im Grundbuch erhalten müssen, weil der Kredit schon vor einem Jahr getilgt wurde.
Den aktuellen Grundbuchsauszug solltest du dir unbedingt besorgen. Wenn im Lastenblatt dieser Kredit noch aufscheint, hast du wohl dringenden Nachhol- und Erklärungsbedarf.

Auch die Höhe des noch aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehens ist für einen Käufer wichtig. Die Wohnbauförderungsstelle ist zu kontaktieren. Es wäre gut, wenn der potentielle Käufer förderungswürdig ist und diesen Kredit übernehmen könnte, sonst musst du ihn vor Verkauf der Wohnung zurückzahlen. Dann kannst du allerdings den Kaufpreis völlig frei festlegen.

Der Kaufvertrag von damals (kann ja schon Jahre zurückliegen) geht den Interessenten eigentlich nichts an. Sicher wurden Investitionen getätigt, sodass der ursprüngliche Kaufpreis nicht mehr viel aussagt.
Wenn der Verkauf konkret wird, solltest du dich unbedingt von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen, der dann einen Vorvertrag aufsetzt. Normalerweise wird eine Treuhandregelung vereinbart. Erst wenn vom Käufer der Kaufbetrag auf einem Treuhandkonto hinterlegt wurde, wird der Vertragserrichter die grundbücherlichen Maßnahmen einleiten. So sind Käufer und Verkäufer abgesichert.

Hoffe, das hilft dir weiter.

Viel Erfolg!



1
  •  kech
  •   Bronze-Award
13.3.2016  (#2)
Habe ich überlesen, ein schriftliches Kaufanbot eines Interessenten wäre optimal.


1
  •  ibker
  •   Bronze-Award
13.3.2016  (#3)
Mm steht der Kaufpreis nicht im grundbuchsauszug drin? Jede ändeung der besitzverhältnisse wird dort dokumentiert

1


  •  altehuette
  •   Gold-Award
13.3.2016  (#4)
Kaufpreis steht auf einem ???blatt drinnen. Öffentlich einsehbar. Nur was man bedenken muss, dass oft nicht der richtige Kaufpreis drinnen steht, da mit niedrigem KP auch Gebühren zum sparen waren. Und so mancher Käufer sein Schwarzgeld anbrachte. So quasi ist ein Teilbetrag unter dem Tisch zum Verkäufer gewandert. Da aber jetzt das Schwarzzahlen nicht mehr so leicht möglich ist, und daher der ganze Verkaufspreis offiziell ist, fällt für den Verkäufer mehr Spekulationssteuer an, weil ja vor X- Jahren der Kaufpreis offiziell niedriger war.

1
  •  heislplaner
  •   Silber-Award
13.3.2016  (#5)
Ist wurscht, wennst mindestens 2 jahre deinen hauptwohnsitz dort hattest - dann zahlst keine specksteuer

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
14.3.2016  (#6)

zitat..
elanor schrieb: Wird sowas automatisch gelöscht?


nein. denn löschen musst es DU lassen, da du der einschreiter bist.
aber hast du eine löschungserklärung isses egal obs noch drinnen steht.
die liegenschaft wird eh lastenfrei übergeben (ausser bei übernahme einer WBF) und dafür hat der treuhänder zu sorgen. dem gibst einfach die löschungserklärung und verbüchert mit derm eigentumsrecht des neuen eigentümers die lastenfreistellung.

grundbuch ist einöffentlich einsichtiges buch. da kann jeder reinschaun.
kaufvertrag vom kauf damals würd ich ihm nicht vorlegen.
finanzierung von damals geht ihm auch nichts an.

hast du einen markler oder machst du das selbst?
normal checkt der markler ab, ob die leistbarkeit gegeben ist. (der hat ja auch banken an der hand)

zitat..
ibker schrieb: Mm steht der Kaufpreis nicht im grundbuchsauszug drin? Jede ändeung der besitzverhältnisse wird dort dokumentiert


nein. wo soll der drinnen stehen?

wenn KP 400k war und ich aber 300k EM hatte und ne finanzierung von 100K brauchte steht maximal 130% dieser finanzierung für die bank im C-Blatt.

Kaufpreis steht ned drinnen.

aber man kann in der urkundensammlung (ab einem gewissen zeitpunkt, alsio nicht 20 jahre zrück) sch den kaufvertrag ggf. raussuchen lassen.
dann steht da alles drinnen.
macht aber normal keiner. ausser banken vielleicht.

zitat..
elanor schrieb: Soll ich mir eigentlich auch von den zukünftigen Käufern etwas zeigen oder vorlegen lassen? Finanzierungszusage von der Bank würde mir einfallen...


hmm... sollte es wirklich den fall geben, dass du ne zusage hast und der käufer den KP nicht hinterlegen kann (beim TH) dann wird der verkauf rückabgewickelt!!! des steht in der Treuhandvereinbarung zwischen Bank und TH drinnen.
Also musst dir da ned unbedingt was vorlegen lassen.

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  •  Richard3007
14.3.2016  (#7)
Ich habe im Dezember 2014 meine Wohnung verkauft. Landesförderung war noch drauf. Offener Betrag damals 63.000 Euro.

Was hatte ich für die Interessenten:
1. Verkehrswertgutachten einer Bank erstellt
2. Grundbuchsauszug
3. Tilgungsplan der WBF
4. Saldobestätigung Hypothekardarlehen

In meinem GB Auszug stand:
1. Rang WBF mit 68.000
2. Rang Hypothekardarlehen 15.000

Mein Angebot an die Interessenten:
57m² WNFL
160m² Garten
1 TG Plat
1 Kellerabteil 8m²
Wert Laut Verkehrswertgutachten 162.000 Euro.
Verkauf des professionell angelegten Garten und der Küche.
ergab einen kompletten Verkaufspreis von 167.000,-

Rein ins Willhaben damit. Binnen 2 Tagen 14 Interessenten. 1 Besichtigung bereits am Freitag darauf (5 Tage).
Bei der ersten Besichtigung bereits mündliche Zusage. Da mir die Dame zum Gesicht stand und Vertrauenswürdig erschien. Gab ich Ihr bis Dienstag Zeit mir eine Finanzierungszusage nach zu reichen. Wobei man sagen muss, sie wollte in der selben Siedlung eine 3m² kleinere Wohnung ohne Garte um 137k kaufen. Aber meine hat Ihr um soviel mehr gefallen das es keine Diskussion über den Kaufpreis gab.

Anwalt und Treuhänder wurden von Ihr gestellt. Ich hatte lediglich 456,- an den Anwalt zur Kostenteilung bezahlt.

Der Anwalt hat dann die oben genannten Dinge eingefordert, soweit er Sie nicht bereits selbst besorgen konnte. Dann wurde ein Kaufvertrag von Ihm aufgesetzt worin stand.

167.000 Euro
abzüglich WBF, welches von seiner Mandantin vom Land übernommen wird.
abzüglich offenes Saldo Hypothekardarlehen, welche von mir getilgt wird.
abzüglich 5.000 Euro für Garten und Küche (für den es einen extra Kaufvertrag gab)

Dieser wurde von uns beiden Unterschrieben. Geld floss erst dann, als ich im Grundbuch stand. (Habe die Wohnung selbst er nach 10 Jahren bewohnen MIETKAUF, von der Genossenschaft übernommen)
Das war leider etwas Zäh da ich zwar im Oktober 2014 die Wohnung offiziell gekauft habe. Die Durchführung seitens Genossenschaft erst im Januar erfolgte, Sie mussten leider auf die anderen Parteien warten, bis auch diese alle Daten beisammen hatten.

Dann noch das Land mit 4 Monate für den Grundbuchseintrag. So dass ich erst im Juli 2015 das Geld auf Baukonto bekommen habe.

Der Anwalt checkte noch schnell ab ob ich bei dieser Mietkauf Variante KeSt pflichtig war, was ich Gott sei Dank nicht war. Vereinbarte einen Termin mit seiner Mandantin, dem Treuhänder und mir zur Unterschrift.
Das war es!
Die Käuferin habe ich jedoch schon am 26.12. 2014 in die Wohnung gelassen. Damit Sie diese einrichten kann. Und ab 07. Januar hat Sie diese als Hauptsitz bewohnt (ich übrigens am Papier auch emoji ). Ich sagte meiner damaligen LG einfach (jetzige Frau). Du Schatz ich lebe offiziell mit einer anderen zusammen emoji .
Die Käuferin an für diese Monate bis Mai, alle auflaufenden Kosten an mich überwiesen. Strom, Hzg, Betriebskosten und sogar die monatliche Belastung Landesdarlehen (obwohl sie das nicht tun hätte müssen).

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  •  elanor
  •   Silber-Award
14.3.2016  (#8)
Hallo!
Besten Dank erstmal allen Antwortern!

zitat..
kech schrieb: Den aktuellen Grundbuchsauszug solltest du dir unbedingt besorgen. Wenn im Lastenblatt dieser Kredit noch aufscheint, hast du wohl dringenden Nachhol- und Erklärungsbedarf.


Erklärt habe ich es dem Interessenten natürlich, daß da noch ein Pfandrecht von der Bank drinsteht, verschwiegen hab ich nichts.

zitat..
kech schrieb: Auch die Höhe des noch aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehens ist für einen Käufer wichtig. Die Wohnbauförderungsstelle ist zu kontaktieren. Es wäre gut, wenn der potentielle Käufer förderungswürdig ist und diesen Kredit übernehmen könnte, sonst musst du ihn vor Verkauf der Wohnung zurückzahlen. Dann kannst du allerdings den Kaufpreis völlig frei festlegen.


Den Saldo hab ich vor den Besichtigungen erfragt und natürlich den Interessenten schwarz auf weiß mitgegeben, inkl. Laufzeit und Tilgungsplan.

zitat..
kech schrieb: Habe ich überlesen, ein schriftliches Kaufanbot eines Interessenten wäre optimal.

Ja, das erste schriftliche Kaufanbot wird uns heute abend vorbeigebracht, bin schon sehr gespannt!
Besten Dank für Deine Antwort kech!! emoji

zitat..
altehuette schrieb: Und so mancher Käufer sein Schwarzgeld anbrachte.

Nö, wir haben eine weiße Weste emoji

zitat..
rk515 schrieb: hast du einen markler oder machst du das selbst?

Bin eigentlich nicht gierig, aber hier schon. Ich hasse diese Gesülze der Makler und diese übertrieben formulierten Exposés...hab mir diese paar Tausend Euro gespart, einen Freund die Wohnung fotografieren lassen, Exposé bzw. Verkaufshomepage selbst geschrieben (die Leute bei den Besichtigungen haben gefragt, ob ich Webdesignerin bin emoji und haben die Homepage sehr gelobt, ich habs mit dieser Selbstbau-Onlinegeschichte Jimdo gemacht), diese auf willhaben in einem Inserat verlinkt. Besichtigungen haben mir Spaß gemacht, die Leute waren alle freundlich und durch das ausführliche Exposé hab ich sozusagen eh schon eine Vorselektion der Interessenten gehabt. Auf Fragen hab ich ehrlich geantwortet, sei es in Bezug auf Lärm als auch in Bezug auf anfallende Reparaturen usw....das hätte ein Makler vielleicht nicht getan...
Natürlich hab ich jetzt auch die Hack´n mit den Unterlagen usw, ganz klar!
Danke rk für Deine Antwort! emoji

zitat..
Richard3007 schrieb: Rein ins Willhaben damit. Binnen 2 Tagen 14 Interessenten. 1 Besichtigung bereits am Freitag darauf (5 Tage).


Also so wie bei uns emoji, wir habens halt größer von der Wohnnutzfläche her, 100.000€ offene WBF, aber sonst alles ähnlich... Was mir schon Kopfzerbrechen macht, wie entscheid ich mich dann für einen Käufer...heut bringt eben der erste ein Kaufanbot, genau der, von denen ich mir gedacht hab, die passen eigtl am allerwenigsten in die Siedlung rein. Aber gut, mal schauen, was die Woche noch bringt. Ich habe die Interessenten gebeten, sich so rasch als möglich zu melden. Habe noch zwei Termine morgen und fünf Leute auf der Warteliste für Samstagstermine, falls noch notwendig.
Preisverhandeln wollten nur zwei der Interessenten, hab mitgeteilt, daß ich beim ersten Besichtigungstermin sicher nichts verhandele.
Preis bei uns komplett inklusive offener WBF und Küchen"ablöse" 279.000€, habe hierzu den Wohnungsmarkt bei uns verfolgt und auch ehemalige Nachbarn, die die baugleiche Wohnung verkauft hatten, befragt. Von diesen Erfahrungen her ist unser Preis angemessen, von der Resonanz her hätte ich wahrscheinlich auch mit 5000€ mehr reingehen können. Mit 15.000€ weniger hättens mir sicher die Tür eingrennt.
Na, wird schon werden!

Gut, also mein nächster Schritt wird sein, die Löschungserklärung fürs Grundbuch zu beantragen und mir auch einen aktuellen Auszug zu besorgen.
LG



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  •  elanor
  •   Silber-Award
14.3.2016  (#9)

zitat..
Richard3007 schrieb: Ich sagte meiner damaligen LG einfach (jetzige Frau). Du Schatz ich lebe offiziell mit einer anderen zusammen .


Du hast aber eine tolerante Frau! emoji

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  •  Richard3007
14.3.2016  (#10)

zitat..
elanor schrieb: Du hast aber eine tolerante Frau!


gg Sie hat ja gewonnen, also alles gut.

zitat..
elanor schrieb: Was mir schon Kopfzerbrechen macht, wie entscheid ich mich dann für einen Käufer...


Bei Preisgleichheit das Bauchgefühl. Bei Preisungleichheit eben der Bestpreis.

zitat..
elanor schrieb: Preis bei uns komplett inklusive offener WBF und Küchen"ablöse" 279.000€,


Küche unbedingt separat verkaufen. Da Ablösen rechtlich nicht gedeckt sind, Das heißt er könnte dir im Nachhinein noch das Hackl ins Kreuz hauen. Auch für den Käufer ist es angenehmer zB. 270k für die Wohnung und 9k Kaufvertrag über Bäder Küche etc... zu verlangen. Er zahlt eben um diese 9k weniger Grunderwerbssteuer und du bist rechtlich gedeckt. Bei diesem Preis, sollte es auch keine Probleme mit Eigenmitteln geben.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
14.3.2016  (#11)
@Richard3007

Es ist rechtlich ganz klar geregelt. Eine Einbauküche ist mit dem Gebäude konstruktiv verbunden und daher Wohnungsbestandteil, dh. Grunderwerbssteuerpflichtig!!! Das wird dir jeder Notar bestätigen.
Dassselbe gilt für das Bad und alle Einbauten, die nicht ganz einfach hinausgetragen werden können (vereinfacht gesagt). Du riskierst ein Finanzstrafverfahren, wenn du das im Kaufvertrag nicht angibst.
Eleanor ist da offensichtlich besser informiert.

1
  •  Richard3007
14.3.2016  (#12)

zitat..
kech schrieb: Es ist rechtlich ganz klar geregelt. Eine Einbauküche ist mit dem Gebäude konstruktiv verbunden und daher Wohnungsbestandteil


Das mag sein, nur darf man es nicht Ablöse nennen. Sondern es muss ein Kaufvertrag sein.
Unser Anwalt, hat das damals geteilt, er war auch als Treuhänder tätig. Da vertraute ich auf die Richtigkeit seiner Vorgehensweise.

zitat..
kech schrieb: Eine Einbauküche ist mit dem Gebäude konstruktiv verbunden und daher Wohnungsbestandteil, dh. Grunderwerbssteuerpflichtig!!!


Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Auch ein Bild was ich mittels Nagel in die Wand hämmere ist konstruktiv verbunden. Aber ich kann es einfach abhängen genau so wie den Küchen Hängeschrank. Wie der Alibert im Bad. Badewanne, Duschtasse etc. ist natürlich ein anderes Thema.
Genau genommen ist die Einbauküche nicht konstruktiv verbunden, da ich es einfach ohne Werkzeug abhängen kann.
Ich habe gerade vor 3 Monaten einen alte Küche aus der Wohnung gerissen. Also da waren nur die Hängeschienen konstruktiv mit dem Bauwerk verbunden emoji. Und diese Küche war 30 Jahre alt. Bei unserer neuen wurde es auch nicht anders gemacht.
Sobald ich ein Schuhkasten mittels Winkel an der Wand befestige ist es konstruktiv verbunden..... Wie gesagt das ist wirklich sehr dehnbar.

1
  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.3.2016  (#13)

zitat..
Richard3007 schrieb: Wie gesagt das ist wirklich sehr dehnbar.


Das Gesetz ist so kompliziert und dennoch unklar formuliert, dass du es auslegen kannst wie gerade der Wind bläst.

Die Frage ist nun, ob ein Fernseher, der auf der Wand montiert ist, auch zur Wohnung gehört.

Er selbst ist ja nicht mit der Wand befestigt, aber die Dreh-/Kipp-Halterung.
Somit ist die Halterung drin aber der TV selbst ja nicht, da ich ihn abhängen kann?

Irgendwie komisch.
Also müsste ich laut Gesetz, meine Halterung dem nächsten Eigentümer mit verkaufen aber den TV kann ich behalten? LOL

Gott sei dank, sind manche der Deutschen Sprache mächtig und man kann sich die Dinge so ausreden.

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  •  elanor
  •   Silber-Award
14.3.2016  (#14)
Hmm, also ich hatte die Preisbildung so dargestellt, daß ich den Gesamtbetrag genannt habe, darunter die Auflistung:
x € für 94,85m² Wohnnutzfläche+ x m² Terrasse + x m² Eigengarten + x m² Kellerabteil
x € für Tiefgaragenplatz
6500€ für Einbauküche
Sonst bleiben bei uns eben noch Badmöbel, ein Einbauschrank im Vorraum und ein kleines WC-Hängekastl in der Wohnung, für die ich aber nichts extra verlange, ich meine, das Zeug ist teilweise zehn Jahre alt, was willst da noch groß herumtun...
Aber danke nochmals für Eure Inputs, ich denke wie BoZm, das wird man sich je nach Sympathie und Vertrauensbasis sicher ausreden können, wie wir da dann vorgehen werden. Das wir alles schriftlich festhalten, ist klar!
Ich werds auch umbenennen, habs auf der Homepage mit Ablöse betitelt.

1
  •  mrs_simsi
14.3.2016  (#15)
Das mit der Küche ist auch erst seit letztem Jahr so. Vorher konnte man sie vom Kaufpreis rausnehmen lassen nun nicht mehr.
So war zumindest die Info unseres Notars.
Aber bei mir wärs e schon zu spät und den Verkäufer betriffts ja auch nicht wirklich emoji

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  •  mrs_simsi
14.3.2016  (#16)
Für die Kastln die mit drinnen bleiben wird eine Inventarliste geschrieben und ein Wert angegeben, dieser Wert wird vom Kaufpreis für die Grunderwerbsteuerberechnung rausgenommen. Ist halt ein Vorteil für den Käufer und für dich egal, du bekommst ja den vollen Kaufpreis 😉

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  •  kech
  •   Bronze-Award
14.3.2016  (#17)
Da meine Info anscheinend die Phantasie angeregt hat, stelle ich klar:
Einbaumöbel interpretiert das Finanzamt als solche, für deren Entfernung man bestimmte fachtechnische Fertigkeiten aufweisen muss und die nicht als Ganzes versetzbar sind.
Damit ist wohl klar, dass Bilder, Spiegel, Einzelmöbel, Geräte oä. nicht unter die Steuerpflicht fallen.

@ mrs_simsi
So unproblematisch ist das leider nicht, wie du das darstellst. Als Verkäufer bestätigst du mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben im Kaufvertrag. Die Inventarliste muss also korrekt sein. Wenn du aus einer Einbauküche oder sonstigen Einbauten ein Sammelsurium aus Einzelmöbeln machst, könntest du ein Problem bekommen. Die Grunderwerbssteuer ist bei einem Wert von einigen tausend Euro nicht die Welt. Teuer wird es aber richtig, wenn das Finanzamt draufkommt, dass hier hinterzogen wurde.

Ich würde jedenfalls nicht davon ausgehen, dass man mit den Finanzbehörden
verhandeln kann.



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  •  mrs_simsi
14.3.2016  (#18)
.@ mrs_simsiSo unproblematisch ist das leider nicht, wie du das darstellst. Als Verkäufer bestätigst du mit deiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben im Kaufvertrag. Die Inventarliste muss also korrekt sein. Wenn du aus einer Einbauküche oder sonstigen Einbauten ein Sammelsurium aus Einzelmöbeln machst, könntest du ein Problem bekommen. Die Grunderwerbssteuer ist bei einem Wert von einigen tausend Euro nicht die Welt. Teuer wird es aber richtig, wenn das Finanzamt draufkommt, dass hier hinterzogen wurde.Ich würde jedenfalls nicht davon ausgehen, dass man mit den Finanzbehördenverhandeln kann.


So hab ich das auch gar nicht gemeint.... Natürlich muss die Liste schon richtig sein und nichts reingeschummelt werden. Ich hab nur gemeint das es für den Verkäufer egal ist, da ja der Kaufpreis derselbe ist. Die Inventarliste muss ja extra noch von beiden Parteien unterschrieben und die Richtigkeot bestätigt werden. Da soll das dann schon passen emoji

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  •  mrs_simsi
14.3.2016  (#19)
Ich hab auch brav meine Grunderwerbsteuer für Küche, Kinderspielturm und Pool bezahlt emoji

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
14.3.2016  (#20)
Grunderwerbssteuer und grundbucheintragungsgebühr für küche, sandkiste und co
Traurig, dass es so weit kommen konnte. Müsste man eigentlich mal versuchen dies auszujudizieren - denn die begründung möcht ich mal erklärt bekommen.
Ganz unabhängig davon: danke elanor für diesen thread - wir haben in kürze das selbe vor (wohnung samt inventar verkaufen) - vielleicht könntest du uns am laufenden halten wie es weiter gegangen bzw ausgegangen ist - so als leitfaden für uns zukünftige!
Übrigens eine frage häng ich noch dran: bei uns läuft die speckfrist (2 jahre hauptwohnsitz) im september ab - wir möchten aber vorher schon mit dem inserieren beginnen - wir übernehmen ca im jänner unser reihenhaus. Wie kann man sich hier absichern? Kann man einen vorvertrag vor ablauf der speckfrist erstellen wenn der eigentliche vertrag erst nachher gemacht wird? Oder würdet ihr zur sicherheit erst ab september in den aktiven verkauf gehen?

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  •  mrs_simsi
14.3.2016  (#21)
Tja das Finanzamt (der Staat) braucht Geld- also wird auch die Sandkiste versteuert.
Ausjudiziern bringt bei 1,5 (oder 1,4%??) nicht viel- wenn ein Haus-oder Wohnungskauf an ein paar hundert Euro zu scheitern droht sollte man sich das sowieso nochmal überlegen emoji
Sorry fürs OT OT [Off Topic]- bin jetzt ruhig emoji

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