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Frage zu Umwidmungsgebühren [Stmk]

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  •  Orophin
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
29.12. - 30.12.2016 1
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Hallo Leute,

meine Gemeinde will mir die Umwidmungsgebühren des Grundstückes aufbrummen. Das wären 1600€, die ich laut befreundetem Bürgermeister der Nachbargemeinde aber nicht bezahlen müsste.
Hier der Gesetzestext dazu: (Raumordnungsgesetz Stmk)

6. Abschnitt
Kosten und Entschädigung
§ 43
Planungskosten- und Aufschließungskostenverträge
(1) Die Gemeinde kann im Rahmen der Vertragsraumordnung Vereinbarungen über die Tragung von höchstens der Hälfte der konkret zurechenbaren Planungskosten mit den Grundeigentümern – im Fall des Bestehens eines Baurechtes mit den Bauberechtigten – für Flächenwidmungsplanänderungen, die diese außerhalb der Revision angeregt haben, abschließen. Die Beitragsschuld entsteht frühestens nach dem Inkrafttreten der Planänderung.
(2) Ebenso können solche Vereinbarungen (Abs. 1) auch über die Tragung der konkret zurechenbaren Aufschließungskosten bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten abgeschlossen werden, sofern diese nicht durch Abgaben oder Gebühren gedeckt sind.

hier der Link zur derzeit gültigen Fassung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000069

Ich habe weder eine Info bekommen, dass Kosten auf mich zukommen, noch habe ich etwas unterschrieben, was damit zu tun haben könnte.
Weiß jemand der Anwesenden, ob ich auf der sicheren Seite bin, oder ob ich das ggf bezahlen muss?

Danke und lg

  •  kech
  •   Silber-Award
30.12.2016  (#1)
Kann-Bestimmung - Wenn es eine derartige Vereinbarung mit dir als Grundeigentümer gibt, musst du wohl mitzahlen. Weil es eine Kann-Bestimmung ist, muss die Gemeinde diese Kosten nicht vorschreiben. Das kann daher jede Gemeinde für sich regeln. In deiner Nachbargemeinde wird es vermutlich anders geregelt sein.
Allenfalls kannst du über die Höhe der Vorschreibung noch verhandeln. Ohne Vereinbarung mit dir hat die Gemeinde aber keine Rechtsgrundlage, einen Beitrag zu verlangen. Es würde dem von dir zitierten Gesetz widersprechen..

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