Frage und Einschätzung zu Grundstückskauf OÖ
19.8.
-29.8.2026
4 Antworten
4 Autoren
|
|
||
|
Mit diesen Infos kann man natürlich nicht im Detail antworten: Die Bauordnung gilt IMMER! Was sonst? Ja, kann sein. Weiter "rausgehen" beziehst du auf das Niveau des Erdgeschoßfußbodens?? Ja, ist "prinzipiell" möglich. Baurechtlich kommts in der Regel nicht auf das Niveau des Erdgeschoßfußbodens an, der begrenzende Faktor ist eher die Gebäudehöhe. |
||
|
||
|
Warum läßt du dir nicht die Widmungen vorlegen? In frage bei der Gemeinde nach....am besten persönlich einen Termin vereinbaren |
||
|
||
|
Danke für den Tip Jetzt ist noch eine andere Frage hochgekommen bei der Sichtung des Grundbuches Zwar die Grundstücke xxx/1 bis xxx/4 sind aus einer Teilung des Gesammtgrundstücks entstanden. Auf dem Gesammtgrundstück war ein Wegerecht eingetragen dass auf die xxx/2 und xxx/3 übertragen worden ist. Einen alten Plan aus 1950 wo das Wegerecht eingetragen worden ist auf das Grundstück habe ich. Aber sollte es dann einen neuen Plan nach der Teilung auch geben, wo genau ersichtlich ist wie das Grundstück xxx/3 vom Wegerecht betroffen ist?! |
||
|
|
||
|
||
|
Unbedingt zur betreffenden Gemeinde gehen. Alleine das Thema mit der Senkgrube muss besprochen werden. Viele Gemeinden bauen dann erst den Kanal wenn umgewidmet / bebaut wird. Kann also durchaus sein das die Grube kein Thema sein wird. Auch das Thema mit dem Niveau ansprechen bei der Gemeinde / beim Bürgermeister. Keine Gemeinde hat ein Interesse daran das zb. Im Nachhinein bei der das Wasser wo rein kommt. In welchem Bezirk ist den das? Ist die Straße öffentliches Gut? Hanglage?(Auch zwecks Grube beachten) Wie sieht's mit Strom,Wasser und Internet aus? Aufschliessungs Gebühren bereits bezahlt?(Wäre auch ein Thema bezüglich Kanal / Wasser) |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

