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Frage und Einschätzung zu Grundstückskauf OÖ teilen

19.8. -29.8.2026    4 Antworten    4 Autoren 4 2026-08-29T18:07:45+02:00
  •  bindpe
  •   Bronze-Award
19.08.2026
4
Hallo
Ich würde mich für ein Grundstück in ÖO interessieren (/3 im Bild), dazu habe ich noch ein paar Fragen, eventuell könnt Ihr mir helfen?
-Zwar der Verkäufer sagt, es gilt die OÖ Bauordnung, wo kann ich das am besten unabhängig in Erfahrung bringen? Gemeinde?
-In diesem Ort gibt es laut dem Verkäufer keinen Kanal, es muss eine Grube gebaut werden. Kann dass sein? Wie würdet Ihr das bewerten?
-Das Grundstück wurde geteilt, für den Teil wo ich mich interessiere Stand früher ein Bauernhaus, auf Strassenniveau. (/3 im Bild)
Ich würde allerdings gerne weiter „rausgehen“, da das Grundstück über Ost-West ca 1,5 ansteigt
Ist das prinzipiell möglich?
 
 
Danke Euch
 


2026/20260819263136.jpg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.8.2026  (#1)
Mit diesen Infos kann man natürlich nicht im Detail antworten:
 

zitat..
bindpe schrieb: der Verkäufer sagt, es gilt die OÖ Bauordnung

Die Bauordnung gilt IMMER! Was sonst?

zitat..
bindpe schrieb: gibt es laut dem Verkäufer keinen Kanal, es muss eine Grube gebaut werden. Kann dass sein?

Ja, kann sein.

zitat..
bindpe schrieb: Ich würde allerdings gerne weiter „rausgehen“, .....Ist das prinzipiell möglich?

Weiter "rausgehen" beziehst du auf das Niveau des Erdgeschoßfußbodens?? Ja, ist "prinzipiell" möglich. Baurechtlich kommts in der Regel nicht auf das Niveau des Erdgeschoßfußbodens an, der begrenzende Faktor ist eher die Gebäudehöhe. 

 


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
24.8.2026  (#2)
Warum läßt du dir nicht die Widmungen vorlegen?
In frage bei der Gemeinde nach....am besten persönlich einen Termin vereinbaren

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  •  bindpe
  •   Bronze-Award
29.8.2026  (#3)
Danke für den Tip
Jetzt ist noch eine andere Frage hochgekommen bei der Sichtung des Grundbuches

Zwar die Grundstücke xxx/1 bis xxx/4 sind aus einer Teilung des  Gesammtgrundstücks entstanden.
Auf dem Gesammtgrundstück war ein Wegerecht eingetragen dass auf die  xxx/2 und xxx/3 übertragen worden ist. Einen alten Plan aus 1950 wo das  Wegerecht eingetragen worden ist auf das Grundstück habe ich. Aber sollte es dann einen neuen Plan nach der Teilung auch geben, wo genau ersichtlich ist wie das Grundstück xxx/3 vom Wegerecht betroffen ist?!

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  •  tekov
29.8.2026  (#4)
Unbedingt zur betreffenden Gemeinde gehen.

Alleine das Thema mit der Senkgrube muss besprochen werden.

Viele Gemeinden bauen dann erst den Kanal wenn umgewidmet / bebaut wird.

Kann also durchaus sein das die Grube kein Thema sein wird.

Auch das Thema mit dem Niveau ansprechen bei der Gemeinde / beim Bürgermeister.

Keine Gemeinde hat ein Interesse daran das zb. Im Nachhinein bei der das Wasser wo rein kommt.

In welchem Bezirk ist den das?
Ist die Straße öffentliches Gut?
Hanglage?(Auch zwecks Grube beachten)
Wie sieht's mit Strom,Wasser und Internet aus?
Aufschliessungs Gebühren bereits bezahlt?(Wäre auch ein Thema bezüglich Kanal / Wasser)

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