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Folgenschwerer Anfängerfehler einer Bauf

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  •  killian
22.6. - 27.6.2017
60 Antworten | 36 Autoren 60
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Im Zuge meines Neubaus habe ich über eine Baufirma meinen Rohbau sowie eine Betonplatte als Terrasse anfertigen lassen.
Beim Rohbau gab es bereits massive Probleme mit der Baufirma u.a. weil der Bauleiter nie auf der Baustelle war, bei der Terrasse bin ich nun draufgekommen dass sie nicht 21m² wie ursprünglich ausgemacht beträgt (3m x 7m; wurde sowohl im Angebot als auch im Einreichplan festgehalten!!), sondern nur 2,80m x 7m.
Die Baufirma hat bei der Planung offensichtlich vom Ziegel weg gerechnet und nicht vom fertigen Putz (bekam noch 20cm VWS!)

Die Schlussrechnung des Rohbaus sowie die gesamte Terrasse wurden von ihr noch nicht in Rechnung gestellt, allerdings haben wir selber bereits eine Terrassenüberdachung aus Holz auf der Betonplatte errichtet die nicht mehr entfernt werden kann, wodurch nun die Baufirma keine Möglichkeit mehr hat, "Schadenswiedergutmachung" zu leisten.....
Ich habe den Chef noch nicht konfrontiert mit dem Fehler, da ich mich zuerst umhören wollte und ich erst vor wenigen Tagen überhaupt drauf gekommen bin. Die Baufirma selber weiß also noch nichts von ihrem Anfängerfehler......

Habe 3 Freunde aus dem Baugewerbe gefragt wie sie als Bauherr reagieren würden:
Der 1. Freund hat gemeint er würde von einer 2. Firma einen Kostenvoranschlag machen lassen über den Abriss und Schuttentsorgung, sowie Neuanfertigung einer 3mx7m-Terrasse und würde diesen Kostenvoranschlag dann der Baufirma zusenden. Begründung: er hätte nie eine 2,8mx7m-Terrasse in Auftrag gegeben und würde demnach auch nichts zahlen dafür. Wenn er einen Golf will dann zahlt er auch für einen Golf und nicht für einen Dacia. Außerdem erwartet er Probleme mit dem Land, da der Einreichplan nicht eingehalten wurde!
Das wäre die heftigste Variante, wodurch wir höchstwahrscheinlich vor Gericht landen würden!!

Der 2. Freund würde lediglich 0,2mx7m beim Beton in Abzug bringen, was mir persönlich aber definitiv zu wenig wäre. Das wären vermutlich nur ca. 100,-!

Der 3. würde für die Terrasse entweder gar nichts bezahlen wollen oder nur einen sehr sehr kleinen Teil.
Was würdet ihr machen und wie sieht es rechtlich in dieser verzwickten Situation aus: Eine Baufirma macht einen offensichtlichen Fehler und hat keine Möglichkeit mehr diesen Fehler zu beheben....?
Würdet ihr den vollen Preis für die Terrasse bezahlen wollen?
Entscheiden Richter in vielen Fällen eigentlich eher für den Konsumenten oder eher für die Baufirma??

  •  Andi1979
  •   Silber-Award
22.6.2017  (#1)
ist natürlich ein sehr ärgerlicher Fehler. Aber "folgenschwer" ist mir nicht gar klar? :)

Wenn es der einzige nachweisbare Mangel ist, dann würde ich einen Abzug ( mehr als 100€) fordern.
Wenns tatsächlich mehrere Probleme gab dann ist die Frage welche, und ob sie irgendwie dokumentiert wurden?

Aussagen wie "mit denen wars oft zum Ärgern" oder "war selten da" bringen da leider nix.

LG

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  •  Pete
22.6.2017  (#2)
20 cm... entweder vergessen oder Variante von Freund 2 wählen --> alles andere ist die Sache ned Wert und macht dir nur Stress!

Außerdem:
"allerdings haben wir selber bereits eine Terrassenüberdachung aus Holz auf der Betonplatte errichtet die nicht mehr entfernt werden kann"
--> d.h. das dir im Endeffekt auch die Terrassenüberdachung wegen der 20 cm "billiger" gekommen ist emoji
(z.B. weniger Glas, weniger Ziegel, etc.)

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  •  maider187
22.6.2017  (#3)

zitat..
killian schrieb: Der 1. Freund

hardcore Version--- mit Ars*** ins Gesicht würde ich mir als letzte alternativ freihalten. Zum them Land glaube ich nicht das es Probleme gibt da kleiner als im Einreichplan, größer wäre sicher ein Problem.

zitat..
killian schrieb: Der 2. Freund


Kuschelkurs emoji

zitat..
killian schrieb: Der 3. würde für die Terrasse entweder gar nichts bezahlen wollen oder nur einen sehr sehr kleinen Teil.


gar nix ist auch Hardcore.. aber 30% denke sollten drin sein. wenn nicht dann Ars** ins Gesicht emoji

zitat..
killian schrieb: allerdings haben wir selber bereits eine Terrassenüberdachung aus Holz auf der Betonplatte errichtet die nicht mehr entfernt werden kann,


da ist euch der Fehler nicht aufgefallen?
PS: alles kann entfernt werden, geht nur darum wer die Kosten trägt emoji

Auf alle Fälle mal freundlich darauf hinweisen und schauen was raus kommt. Nicht zu ernst an die Sache rangehen und dem gegenüber Zeit lassen für Lösungsvorschläge ansonsten sind die Fronten gleich verhärtet und es ist und bleibt eine ungute Spannung am Bau die sicher nicht förderlich ist für das weitere Projekt.

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  •  coxi
22.6.2017  (#4)
Ich würde mir die Frage stellen: Kann ich mit den 2,8m auch leben oder müssen es die 3m zwingend sein?

Wenn die 2,8 reichen, dann würde ich einen Nachlass fordern, der aber mehr als die Mindermenge Beton beträgt.
Wenn es die 3m sein müssen, dann muss er nachbessern. Wie, ist dann seine Sache.
Aber von einer Gerichtsverhandlung seid ihr denke ich noch weit entfernt?!

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  •  rabaum
  •   Silber-Award
22.6.2017  (#5)
jetzt mal blöd gefragt, hat die Firma nicht eine Terrasse von 3x7 Metern geliefert?
Dass du dann noch 20cm VWS davorstellst hat ja mit dem Rohbaumaß nichts zu tun. Wenn du netto eine 21 m² Terrasse willst, musst du die verlorenen Flächen planungsseitig berücksichtigen. Das wäre mein Denkansatz dazu. Dasselbe ist ja beim Putz oder sehe ich das falsch?


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#6)
habe den selben Ansatz wie rabaum. Müsste man nachforschen ob eine "Betonplatte 3x7m" beauftragt wurde oder eine "Betonplatte für eine Fertigterrasse im Ausmaß von 3x7m"

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  •  Sparfratz
  •   Bronze-Award
22.6.2017  (#7)
Folgenschwer find ich den Fehler jetzt nicht ehrlich gesagt.

Ich würd auf Nachbesserung pochen (wie ist Aufgabe der Baufirma) mit dem Ziel eine Preisminderung (100 Euro is bissl wenig, aber irgendwas zwischen 300 bis 500 find ich ok)zu erreichen.

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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
22.6.2017  (#8)
Folgenschwer :)
Solche "Kleinigkeiten" kommen oft auf der Baustelle vor. Schließe mich den Vorrednern an. Preisnachlass von 300-500€ wenn die 3m nicht unbedingt notwendig sind.

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  •  GeorgL
22.6.2017  (#9)
Rechtliches:
Mit Variante 1 wirst du auf keinen Fall einen Erfolg haben und dein Tippgeber sollte das wissen wenn er im Baugewerbe tätig ist. Es gibt mehrere Begründungen dazu: 1. Der Auftragnehmer hat Grundsätzlich ein Mängelbehebungsrecht, wenn du ihn daran hinderst dieses Recht auszuüben, sei es weil du ihn nicht mehr auf die Baustelle lässt (soll es geben), sei es weil du die Mängelbehebung verteuerst weil du drüberbaust hast du trotz Mangel eventuell dein Recht auf ein Mängelfreies Bauwerk verwirkt. 2. Ihr habt die Leistung stillschweigend abgenommen indem ihr drübergebaut habt. 3. Es gibt ein richterliches Mässigungsrecht was Schadenswiedergutmachungen betrifft. Du wirst nie die Kosten für Abbruch und Neubau einfordern können bei so einem marginalen Mangel. Gibt Gerichtsurteile (auch höchstrichterliche) dazu.
Jetzt zum konstruktiven Vorschlag:
Ohne Plan (Schnitt und ev. Grundriss) kann man nur spekulieren aber möglicherweise könnte man auf der zu kurzen Seite einfach Bewehrung einbohren/einkleben und die fehlenden 20 cm dazubetonieren. Das kann man so ausführen dass es technisch einer neuwertigen monolithischen Platte entspricht. Dazu sollte sich die Baufirma schon überreden lassen. Wenn allerdings der Belag auch schon fertig ist wirds schwierig. Dann wird man einen Abschlag fordern können: den flächenmäßigen Anteil des fehlenden Terrassenstück am Terrassenpreis zuzüglich ein paar Prozent als Wiedergutmachung dürfte für beide Seiten akzeptabel sein.


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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#10)
Vorschlag der Baufirma - Plan A
Warum weist Du den Chef der Baufirma nicht (in freundlich) auf den Mangel hin und fragst ihn, welche Möglichkeiten ihm dazu einfallen?

Vielleicht hat er ja noch eine Idee, die brauchbar und für beide Seiten akzeptabel ist.

Plan B
Als nächsten Schritt kannst Du dann noch die Verträge, Pläne etc. raussuchen, was überhaupt ausgemacht wurde bzw. bestellt wurde.

Frage: Hätte der Unterschied net eigentlich schon beim Vermessen der Überdachung auffallen müssen?

lg & viel Erfolg
Wolfgang

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  •  chrismo
22.6.2017  (#11)
Als ich den Titel gelesen habe, hatte ich die wildesten Vorstellungen was da passiert ist... nach dem Durchlesen des Postings bin ich jetzt fast etwas enttäuscht emoji

Was der 1. Freund vorschlägt ist nicht sehr praktikabel und der hinkende Autovergleich macht die Variante auch nicht besser. Selbst wenn die Firma das kostenlos machen würde: wären euch 20cm mehr Terrasse wirklich den ganzen Aufwand des Abrisses des alten Terrasse inkl. Überdachung und eines kompletten Neubaus wert? Da ist mMn eine Preisminderung für alle Beteiligten die bessere Variante.



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  •  killian
22.6.2017  (#12)
@rabaum: nein, die firma hat 20cm xps verlegt und danach eine betonplatte mit 2,8 x 7m betoniert. Also die Vertragsbedingungen und den einreichplan nicht erfüllt. Mitgrund war sicherlich auch die tatsache dass sich der bauleiter absolut nie (!!) auf der baustelle hat blicken lassen. Aber sowas lässt sich natürlich vertraglich nicht regeln..

Mir gefällt der vorschlag des 3. Freundes am besten. Ich und meine frau wollten unbedingt etwas haben, hatten das im vorfeld sogar vertraglich durch angebot und einreichplan festgehalten, die baufirma hat es aber nicht geliefert. Warum soll ich mich da mit einem nachlass von nur 300,- (das sind weniger als 10% nachlass!) abspeisen lassen?

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
22.6.2017  (#13)
Weils nicht mehr wert ist.

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#14)
Sollens halt dazubetonieren. Wo ist das Problem?

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#15)
habt ihr die polierpläne vorgelegt bekommen und diese abgenommen?
ist die terrasse gleichzeitig mit der bodenplatte gemacht worden? (weil dann hätte ich eher bedenken wg der wärmebrücke und weniger wegen den 20cm)

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  •  lepl1
22.6.2017  (#16)
lepl1 - Also, folgenschwer ist bei mir etwas anderes. Weise den Baumeister auf den Fehler hin, er wird ihn mit geringem Aufwand beheben (Steckeisen bohren, Dübel verkleben und dazu betonieren)Was machst du dann mit der fertigen Überdachung, die ist dann nämlich zu kurz.!11
Und noch eine Frage an deinen Freund (abreißen und neu machen), ob er schon einmal von der Verhältnismäßigkeit bei der Rechtsprechung gehört hat. Da wird nämlich der angebliche Baumangel in ein monetäres Verhältnis zur Behebung gesetzt, und der Richter der deiner Argumentation folgen würde ist in Österreich noch nicht geboren!!!!!

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  •  NTWK
  •   Bronze-Award
22.6.2017  (#17)
sollte das der grösste mangel an deiner Baustelle sein, dann gratuliere ich dir, denn da liegst du weit im positiven bereich. kann dir nur wünschen, dass nichts mehr schlimmeres auf dich zukommt. das beste das du dir selber tun kannst ist die sache hinzunehmen wie sie ist, einen kleinen nachlass wirst eh bekommen und es dabei bleiben lassen. alles andere ruiniert dich und deine gesundheit. und fang bloss nicht an andere gewerke genau zu vermessen, das könnte schlimm enden.

2
  •  chrismo
22.6.2017  (#18)

zitat..
killian schrieb: Warum soll ich mich da mit einem nachlass von nur 300,- (das sind weniger als 10% nachlass!) abspeisen lassen?


Weil das nun mal objektiv betrachet fair ist: ihr wolltet 21m2 Terrasse haben, habt aber nur 19,6m2 bekommen. Das sind also ca. 93% der ursprünglich geplanten Terrasse - ca. 10% Nachlass wären also angemessen.

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  •  maider187
23.6.2017  (#19)

zitat..
NTWK schrieb: sollte das der grösste mangel an deiner Baustelle sein, dann gratuliere ich dir, denn da liegst du weit im positiven bereich. kann dir nur wünschen, dass nichts mehr schlimmeres auf dich zukommt. das beste das du dir selber tun kannst ist die sache hinzunehmen wie sie ist, einen kleinen nachlass wirst eh bekommen und es dabei bleiben lassen. alles andere ruiniert dich und deine gesundheit. und fang bloss nicht an andere gewerke genau zu vermessen, das könnte schlimm enden.


wie wahr wie wahr .... kann mich deinen Worten nur anschließen emoji

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#20)
Ich nehme mal an, dass am Polierplan jenes Maß eingetragen ist, welches auch ausgeführt wurde.
Eine Überprüfung der Koten gibt Klarheit über die Maßhaltigkeit.
Schau mal auf den Plan und wenn du nicht zurecht kommst, poste einfach mal das Detail.

Ansonsten sehen ich es wie NTWK und maider187

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  •  chris464
  •   Silber-Award
23.6.2017  (#21)

zitat..
killian schrieb: Mir gefällt der vorschlag des 3. Freundes am besten. Ich und meine frau wollten unbedingt etwas haben, hatten das im vorfeld sogar vertraglich durch angebot und einreichplan festgehalten, die baufirma hat es aber nicht geliefert. Warum soll ich mich da mit einem nachlass von nur 300,- (das sind weniger als 10% nachlass!) abspeisen lassen?


Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass es da gar nicht um den zwar ärgerlichen aber schlussendlich verkraftbaren Mangel geht sondern nur darum, der Baufirma eines auszuwischen und dabei auch noch kräftig Geld zu sparen.

So gehts ja gsd nicht in Österreich, also schlaf nochmal drüber, red in Ruhe mit dem Baumeister, vielleicht hat er ja eine gute Idee. Abgesehen davon ist das Anstückeln von 20cm sicher nicht das Drama, wenn sauber gemacht wirst davon nix sehen. Irgendein Belag wird ja auch noch draufkommen.

Ansonsten volle Zustimmung vor allem GeorgL und lepl1. Freund Nr. 1 hat anscheinend eher wenig Ahnung von der Realität ;)

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