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Förderungen - Steiermark

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  •  BoZm
26.4.2015 - 7.1.2016
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Hallo ihr lieben.

Es gibt irgendwie viele Förderungen, aber irgendwie sind alle etwas eigen.
Kombinierbar oft nur sehr selten und einzeln eh schon mit absurden Auflagen.

Also ich habe bis jetzt die :

- Eigenheimfördeung
- Direktförderung 2
- PV Förderung
- Wärmepumpenkombi

gefunden.
Muss mir jedoch noch die Einzelheiten und das Kleingedruckte durchlesen.

Gestern im CIty-Park waren wohl die "ich-tus"-Tage.
www.ich-tus.at

Auf die schnelle kommt mir die Geschichte aber eher so vor, als ob sie mit den ganzen Förderungen eher nur einen Markt pushen wollen.
Nämlich den der "Energieberater".
Überall ist diese "Beratung" verpflichtend.
Und diese kostet natürlich auch noch was.
Gut sie wird etwas gefördert, jedoch schmällert sich der Betrag.

Hab von diesen "Beratungen" auch schon gespaltene Berichte gehört.
Die einen waren, durch das Internet besser informiert als der "Experte" dort.
Andere wieder waren zufrieden - mehr oder weniger.

Traurig ist, dass wenn du beim Land anrufst und die selber nicht wissen, was mit was machbar ist und ob überhaupt was zum holen gibt.

Hat wer Erfahrungen mit den Förderungen?
Welche kann ich kombinieren?
Habt ihr einen fähigen "Experten" der auch was von dem Zeug versteht?
Wenn ich schon ne Stunde dort verbringen muss, soll es auch was bringen.
Sonst lese ich lieber hier im Forum, ist die Zeit besser investiert.

Würde mich über Erfahrungen und Tipps freuen.

lg

  •  BoZm
3.12.2015  (#21)
HWB 36 oder weniger war bei uns bedingung.

lg

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  •  dawa
5.1.2016  (#22)
@BoZm: Musstest du bei der Eigenheimförderung Rechnungen abgeben? Ich denke mal schon? Wie genau sinds da? Reicht die Rechnung der zB. Wärmepumpe mit Inbetriebnahme oder auch Verlegung der Fußbodenheizung usw.?
Hast du unter 130m2 gebaut und wurdest gebührenbefreit?

Hatte heute mehrere interessante Gespräche mit Bank, Land Steiermark und Bezirksgericht... Mit dem Effekt das ich jetzt noch weniger Ahnung habe 🙈

Das einzige Wort welches mehrfach betont worden ist war: ENERGIEBERATER :))


1
  •  BoZm
5.1.2016  (#23)
Hallo Dawa,

eigentlich gibt es nichts was ich belegen musste, außer den Kaufpreis vom Haus (da wir ein Fertigteilhaus haben von Maba) und dazu noch was ich für eine Heizung habe.
Dazu kamen Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise von uns allen.
Meldezettel sind (sofern Verheiratet) nicht notwendig gewesen.
Energieausweis, Einreichplan, und so Sachen wollten die sehen.
Ebenso haben sie sich von sämtlichen Bescheinigungen, Gutachten etc. eine Kopie angefertigt.

Ja diese Energieberater.
Den musst du besuchen und der stellt dir eine Rechnung aus.
Lass dir am besten alles von einem Energieberater ausfüllen, oder fülle es selbst aus, aber lass ihn das abstempeln.
Dafür wird er natürlich was verlangen. Diese kosten kannst du aber retour verlangen und auch bekommen.

Der Energieberater ist ein Beschäftigungsprojekt vom Land, in meinen Augen.

Du zahlst einem Typen Geld und bekommst es dann wieder zurück, es ist irgendwie, wie Geldwäsche.

Wir haben 153m²+Keller, da aber ein Satteldach ist, wird nicht alles vergebührt.

Bei der Öko-Förderung (Wärmepumpe) , da wollten die einen genauen Auszug, was die Heizung kostet.
Bei der Eigenheimförderung, wollten sie lediglich wissen, was alles kostet, wie wir es realisieren wollen (Cash, Finanzierung, etc.) und welche Heizung wir verbauen.

Ich hoffe es hilft was, ansonsten einfach melden
lg


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  •  dawa
7.1.2016  (#24)
Danke für deine Hilfe,

Zwecks der Rechnungen müssen wir uns noch genauer erkundigen. Wir bauen so gut wie alles ohne Firma weil unsere Familie sehr gut mit Fachkräften ausgestattet ist.
Wir müssen auch ein Satteldach machen. Inwiefern hat das mit Gebührenbefreiung zu tun? Das ist mir neu!

Gestern hatte ich noch ein kurzes Gespräch mit der Bank. Im Jahr 2015 hatte unsere nicht eine einzige Eigenheimförderung 😳

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  •  BoZm
7.1.2016  (#25)
Hallo,
Satteldach nimmt dir im OG, etwas Raum.
Alles was Kniestockhöhe unter 1,5Meter ist, zählt nicht zu WNFL.
Somit wird dieser Bereich nicht versteuert.

Wurde mir gesagt und ich hab es in einer Bauordnung oder Baugesetzgebung gelesen.
Ich suche heute mal das Teil raus

lg

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  •  dawa
7.1.2016  (#26)
Ah ok ... Dann ists für uns hinfällig. Wir haben Raumhöhe >2m im OG

Trotzdem danke :)

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  •  BoZm
7.1.2016  (#27)
Im ganzen Raum?
Also hast das Satteldach höher, damit die Raumhöhe nicht im OG abheschrägt wird?

lg

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