Förderung - unterfertigter Schuldschein
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keine Förderung? - Hat keiner von euch eine Förderung vom Land in Anspruch genommen???
Bitte dringend um eure Antworten! Danke, Alex |
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Hast Du - es schon bei der BH versucht bzw. für wen ist der Schuldschein. Der wird Dir doch sagen können, ob er ihn beglaubigt braucht. Kosten für die Beglaubigung sagt Dir das Bezirksgericht. Die Gebührenbefreiung beantragst Du dort, wo die Gebühr anfällt, also ebenfalls im Bezirksgericht. Wenn das bei einem Bauspardarlehen (habe keines) anders sein sollte, kann Dir mit Sicherheit Dein Berater der Bausparkasse weiterhelfen. |
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Danke Christoph8 - für deine Antwort. Mittlerweile hab ich auch die zuständige Person auf der BH schon erreicht und alles geklärt.
Die Gebührenbefreiung kann ich lt. BH angeblich am Grundbuch beantragen. Die von der Bank habens leider nicht gewusst. Naja mal schauen... Lg, Alex |
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@Alex01 - Wenn Du schon dabei bist, die Gebührenbefreiung für die Grundbucheintragung zu beantragen, denke auch an die Befreiung von der Kreditvertragsgebühr. Auch da gibts kaum einen Bankmitarbeiter der das weiß geschweige denn, einen der Dich darauf hinweist. |
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Habe auch einen Link - zum Einlesen gefunden
http://www.energiesparhaus.at/redirect.asp?q=http://www.salzburg.gv.at/gebuehrenbefreiung-2.pdf#search=%22sir%20infoblatt%20geb%C3%BChrenbefreiung%22 |

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